Checkliste Riester-Rente

Bei der Riester Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge - insbesondere gedacht für kinderreiche Familien und Geringverdiener. Grundsätzlich jedoch richtet sich das Angebot an sämtliche Arbeitnehmer, die pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Die Riester-Rente wird auch Riester Sparvertrag genannt, da das im Rahmen des Riester-Vertrages angesammelte Geld durch den Staat mit der Kinderzulage und der Grundzulage, gegebenenfalls auch noch mit einer Steuervergünstigung, gefördert wird.

Wie viel der Sparer monatlich einbezahlen muss, hängt von der Höhe seines Einkommens ab: wer wenig verdient, zahlt entsprechend weniger, um die Höchstzulage zu bekommen, als jemand, der gut verdient. Der Sparer selbst entscheidet, ob er nur Renten Zahlungen erhalten möchte, oder das angesparte Kapital teilweise als Kapitalauszahlungen abhebt. Die folgende Riester-Rente Checkliste hilft, den Überblick bei diesem doch etwas komplexeren Thema nicht zu verlieren:

  • ein Riester-Vertrag wird immer freiwillig abgeschlossen, es besteht keinerlei Zwang, diese Möglichkeit der privaten Altersvorsorge wahrzunehmen

  • Riester-Sparen ist in unterschiedlichen Formen möglich: als private Rentenversicherung, als Wohnriester bzw. als Bausparvertrag, als Investmentfondssparplan oder Banksparplan.

  • Jeder Ehegatte muss einen eigenen Anspruch auf Versorgung aufbauen - Hausfrauen, die nicht berufstätig sind, erhalten dann eine vom Eigenbetrag befreite volle Grundzulage, wenn der berufstätige Ehegatte den eigenen Mindestbeitrag einbezahlt

  • Es müssen nicht beide Ehegatten voll rentenversicherungspflichtig sein: jeder Ehepartner kann einen Riestervertrag für sich alleine abschließen

  • Zwar empfiehlt es sich aufgrund der Zulagen in aller Regel, den Höchstbetrag anzusparen, doch ist auch dies kein Muss: wer einen geringeren Betrag ansparen möchte, kann dies jederzeit tun

  • Die maximale Zulage durch den Staat erhalten Sparer dann, wenn sie mindestens 4% ihres letzten Jahresbruttoeinkommens ansparen, es sind Mindestbeiträge einzuhalten.

  • Es werden Steuervergünstigungen bzw. Zulagen, also die Grundzulage und die Kinderzulage, gewährt

  • Steuerersparnis oder Zulagen: die zu zahlenden Beiträge kann der Sparer als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, es wird automatisch die für den Sparer bessere Lösung angewendet

  • Das Antragsverfahren für die Förderung ist vereinfacht: der Anbieter kann einen elektronischen Dauerzulageantrag stellen

  • Die Tarife für Frauen und Männer sind einheitlich (unisex), es entfallen die gleichen Leistungen und Beiträge: daraus ergibt sich eine Verteuerung für Männer aufgrund der unterschiedlichen Lebenserwartungen

  • Arbeitslosigkeit steht einer Riester-Förderung nicht im Wege, doch auch eine erwerbslose Person muss 4% seines letzten Jahreseinkommens für die Maximalförderung einzahlen.

  • Es müssen zur Berechnung der Zulagen auch Ersatzleistungen wie Wintergeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld angeführt werden

  • Beamte müssen eine Einwilligungserklärung bei der jeweils zuständigen Besoldungsstelle einreichen

  • Die Riester-Rente ist Hartz-IV-sicher - das bedeutet, das angespartes Riester Vermögen nicht auf das eigene Vermögen angerechnet wird

  • Während der ersten 36 Monate nach der Geburt muss während der Elternzeit der Sparer eigene Beiträge leisten, sofern er die maximalen Zulagen erhalten möchte. Die Höhe der Beiträge richtet sich auch hier nach dem Vorjahreseinkommen - ist dieses nicht vorhanden, so liegt die Mindestleistung bei 60 Euro jährlich.


  • Sobald kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht, entfällt auch die Kinderzulage und kann nicht mehr beantragt werden, entsprechend lange sollte der Kindergeldanspruch aufrecht erhalten werden.