Leasing - Restwertrisiko
Wird ein Leasing mit Restwert abgeschlossen oder ein anderes Leasing mit Teilamortisation, so besteht am Ende der Laufzeit immer ein Restwertrisiko. Je nach Art, wie der Leasing Vertrag ausgestaltet ist, liegt dieses beim Leasingnehmer oder beim Leasinggeber. Das Restwertrisiko kann, muss aber nicht, einen finanziellen Nachteil und Vorteil darstellen.
Das Restwertrisiko ist beim Leasing ein spekulativer Bestandteil, da am Anfang, wenn das Leasing abgeschlossen wird, keine Vertragspartei, weder der Leasingnehmer oder Leasinggeber, mit Sicherheit sagen kann, wie hoch der Restwert am Ende der Laufzeit sein kann. Dieser kann nur errechnet werden bzw. nach Erfahrung und mit Marktkenntnis grob abgeschätzt werden.
Das Restwertrisiko besteht nur bei einem Leasing mit Teilamortisation, da bei einem Leasing mit Vollamortisation am Ende der Laufzeit kein Restwert, sondern nur noch ein Buchwert besteht. Im Gegensatz zu einem Leasing mit Teilamortisation werden die Finanzierungskosten und Anschaffungskosten bis zum Ende der Leasinglaufzeit durch die Leasingraten abbezahlt.
Da bei einem Leasing mit Teilamortisation am Ende der Laufzeit der Finanzierungsbetrag nicht komplett abbezahlt wurde, verbleibt ein Restwert. Dieser wird zu Beginn der Laufzeit vertraglich festgelegt, beispielsweise wenn bei einem Auto, welches 50.000 Euro in der Finanzierung kostet, 30.000 Euro bis zum Ende der Laufzeit mit den Leasingraten abbezahlt werden sollen und somit 20.000 Restwert am Ende der Laufzeit bestehen.
Das Restwertrisiko ist nichts anderes als das Risiko, ob dieser vereinbarte Restwert am Ende der Laufzeit mit dem tatsächlichen Restwert genau erreicht oder unterschritten oder überschritten wird. Der Restwert entspricht am Ende der Laufzeit dem Marktwert - sprich: Zu welchem Preis kann das Leasingobjekt verkauft werden?
Dieser kann durch zahlreiche Faktoren beeinflusst werden: Entsprach die Abnutzung des Leasingguts dem, was erwartet wurde oder fiel der Verschleiß höher / geringer aus? Wird das Leasingobjekt noch nachgefragt? Zu welchem Preis kann das Leasingobjekt maximal verkauft werden?
Gerade bei einem Auto oder Maschinen ist dies kaum abzuschätzen, da bereits kleinere Schäden an einem Auto den Verkaufspreis senken können oder auch, falls das Modell am Ende der Leasinglaufzeit gerade aus der Mode sein sollte und nicht mehr gefragt ist. Dann nützt selbst die beste Pflege nichts, wenn es keiner kaufen möchte.
Sollte er überschritten werden, so kann dies je nach Leasingvertrag einen Gewinn oder Verlust darstellen. Wurde ein Leasing mit Gewinnbeteiligung vereinbart, so ist es für den Leasinggeber und Leasingnehmer ein Gewinn, da der Leasingnehmer am Ende an der Summe, die den Restwert übersteigt, zu maximal 75 % beteiligt werden kann.
Beispiel: Es wurde ein Leasing mit Gewinnbeteiligung über ein Fahrzeug mit einem Wert von 50.000 Euro abgeschlossen, der Restwert beträgt 20.000 Euro. Der Restwert am Ende der Laufzeit beträgt jedoch 25.000 Euro. In diesem Fall kann der Leasingnehmer sogar noch maximal einen Gewinn von 3.750 Euro machen - das Leasing hat ihn statt 30.000 Euro dann nur 26.250 Euro gekostet.
Wurde jedoch ein Leasing mit Andienung vereinbart, kann dies auch einen höheren Verlust bedeutet, denn in diesem Fall kann der Leasinggeber den Leasingnehmer zwingen, das Leasingobjekt zum höheren Restwert zu kaufen, aber auch bei einem geringen Restwert die Differenz zwischen tatsächlichem Restwert und vereinbarten Restwert verlangen.
Beispiel: Es wurde ein Leasing mit Andienung über ein Fahrzeug von 50.000 Euro vereinbart und ein Restwert von 20.000 Euro. Am Ende der Laufzeit beträgt der Restwert 25.000 Euro. Das Leasingunternehmen kann das Fahrzeug an einen anderen Kunden verkaufen, aber auch für 25.000 Euro an den Leasingnehmer. Statt 30.000 Euro würde das Leasing somit am Ende 55.000 Euro kosten und der Leasingnehmer hätte einen Verlust von 5.000 Euro, die er zusätzlich zum eigentlichen Wert zahlen müsste.
Läge der Restwert bei 15.000 Euro, könnte der Leasingnehmer jedoch auch 5.000 Euro am Ende der Laufzeit verlangen, da der vereinbarte Restwert um 5.000 Euro unterschritten wurde.
Bei einem Leasing mit Restwert und vielen anderen Leasingarten verhält es sich ähnlich wie bei einem Leasing mit Andienung: Wird der Restwert überschritten, so stellt dies einen Gewinn für den Leasinggeber dar, wird er unterschritten, muss man die Differenz nachzahlen.
Lediglich bei einem Leasing mit Kilometerbegrenzung kann eine teilweise Risikoübertragung einsetzen: In diesem Fall wird kein Restwert, sondern ein maximaler Kilometerstand am Ende der Laufzeit vereinbart. Sollte der vom Leasingunternehmen kalkulierte Restwert am Ende über dem tatsächlichen Restwert liegen, so ist das zum Nachteil des Leasinggebers - der Leasingnehmer ist von diesem Restwertrisiko nicht betroffen, wenn er seine Verpflichtung (nicht mehr Kilometer) eingehalten hat.
Das Restwertrisiko ist beim Leasing ein spekulativer Bestandteil, da am Anfang, wenn das Leasing abgeschlossen wird, keine Vertragspartei, weder der Leasingnehmer oder Leasinggeber, mit Sicherheit sagen kann, wie hoch der Restwert am Ende der Laufzeit sein kann. Dieser kann nur errechnet werden bzw. nach Erfahrung und mit Marktkenntnis grob abgeschätzt werden.
Das Restwertrisiko besteht nur bei einem Leasing mit Teilamortisation, da bei einem Leasing mit Vollamortisation am Ende der Laufzeit kein Restwert, sondern nur noch ein Buchwert besteht. Im Gegensatz zu einem Leasing mit Teilamortisation werden die Finanzierungskosten und Anschaffungskosten bis zum Ende der Leasinglaufzeit durch die Leasingraten abbezahlt.
Da bei einem Leasing mit Teilamortisation am Ende der Laufzeit der Finanzierungsbetrag nicht komplett abbezahlt wurde, verbleibt ein Restwert. Dieser wird zu Beginn der Laufzeit vertraglich festgelegt, beispielsweise wenn bei einem Auto, welches 50.000 Euro in der Finanzierung kostet, 30.000 Euro bis zum Ende der Laufzeit mit den Leasingraten abbezahlt werden sollen und somit 20.000 Restwert am Ende der Laufzeit bestehen.
Das Restwertrisiko ist nichts anderes als das Risiko, ob dieser vereinbarte Restwert am Ende der Laufzeit mit dem tatsächlichen Restwert genau erreicht oder unterschritten oder überschritten wird. Der Restwert entspricht am Ende der Laufzeit dem Marktwert - sprich: Zu welchem Preis kann das Leasingobjekt verkauft werden?
Dieser kann durch zahlreiche Faktoren beeinflusst werden: Entsprach die Abnutzung des Leasingguts dem, was erwartet wurde oder fiel der Verschleiß höher / geringer aus? Wird das Leasingobjekt noch nachgefragt? Zu welchem Preis kann das Leasingobjekt maximal verkauft werden?
Gerade bei einem Auto oder Maschinen ist dies kaum abzuschätzen, da bereits kleinere Schäden an einem Auto den Verkaufspreis senken können oder auch, falls das Modell am Ende der Leasinglaufzeit gerade aus der Mode sein sollte und nicht mehr gefragt ist. Dann nützt selbst die beste Pflege nichts, wenn es keiner kaufen möchte.
Sollte er überschritten werden, so kann dies je nach Leasingvertrag einen Gewinn oder Verlust darstellen. Wurde ein Leasing mit Gewinnbeteiligung vereinbart, so ist es für den Leasinggeber und Leasingnehmer ein Gewinn, da der Leasingnehmer am Ende an der Summe, die den Restwert übersteigt, zu maximal 75 % beteiligt werden kann.
Beispiel: Es wurde ein Leasing mit Gewinnbeteiligung über ein Fahrzeug mit einem Wert von 50.000 Euro abgeschlossen, der Restwert beträgt 20.000 Euro. Der Restwert am Ende der Laufzeit beträgt jedoch 25.000 Euro. In diesem Fall kann der Leasingnehmer sogar noch maximal einen Gewinn von 3.750 Euro machen - das Leasing hat ihn statt 30.000 Euro dann nur 26.250 Euro gekostet.
Wurde jedoch ein Leasing mit Andienung vereinbart, kann dies auch einen höheren Verlust bedeutet, denn in diesem Fall kann der Leasinggeber den Leasingnehmer zwingen, das Leasingobjekt zum höheren Restwert zu kaufen, aber auch bei einem geringen Restwert die Differenz zwischen tatsächlichem Restwert und vereinbarten Restwert verlangen.
Beispiel: Es wurde ein Leasing mit Andienung über ein Fahrzeug von 50.000 Euro vereinbart und ein Restwert von 20.000 Euro. Am Ende der Laufzeit beträgt der Restwert 25.000 Euro. Das Leasingunternehmen kann das Fahrzeug an einen anderen Kunden verkaufen, aber auch für 25.000 Euro an den Leasingnehmer. Statt 30.000 Euro würde das Leasing somit am Ende 55.000 Euro kosten und der Leasingnehmer hätte einen Verlust von 5.000 Euro, die er zusätzlich zum eigentlichen Wert zahlen müsste.
Läge der Restwert bei 15.000 Euro, könnte der Leasingnehmer jedoch auch 5.000 Euro am Ende der Laufzeit verlangen, da der vereinbarte Restwert um 5.000 Euro unterschritten wurde.
Bei einem Leasing mit Restwert und vielen anderen Leasingarten verhält es sich ähnlich wie bei einem Leasing mit Andienung: Wird der Restwert überschritten, so stellt dies einen Gewinn für den Leasinggeber dar, wird er unterschritten, muss man die Differenz nachzahlen.
Lediglich bei einem Leasing mit Kilometerbegrenzung kann eine teilweise Risikoübertragung einsetzen: In diesem Fall wird kein Restwert, sondern ein maximaler Kilometerstand am Ende der Laufzeit vereinbart. Sollte der vom Leasingunternehmen kalkulierte Restwert am Ende über dem tatsächlichen Restwert liegen, so ist das zum Nachteil des Leasinggebers - der Leasingnehmer ist von diesem Restwertrisiko nicht betroffen, wenn er seine Verpflichtung (nicht mehr Kilometer) eingehalten hat.