Pfändung der Lebensversicherung

Im Grunde stellt eine Kapitallebensversicherung einen Vermögensposten, ebenso wie das Sparbuch, dar. Das bedeutet, dass die Auszahlung im Erlebensfall grundsätzlich gepfändet werden kann, zu unterscheiden ist zwischen der Auszahlung als monatliche Rente und einer einmaligen Auszahlung. Der Gläubiger hat die Möglichkeit, sich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Gericht zu holen und entsprechend den aktuellen Versicherungssummenwert bei der Versicherungsgesellschaft des Schuldners pfänden.

Anspruch auf vorzeitige Kündigung besteht seitens des Gläubigers nur, wenn der Versicherungsvertrag eine reguläre vorzeitige Kündigung zum Rückkaufwert vorgesehen ist. Ansonsten ist der Gläubiger gezwungen, bis zum Ende der Laufzeit der Lebensversicherung abzuwarten, da keine vorzeitige Kündigung erlaubt ist.

Normalerweise jedoch ist in den Versicherungsverträgen das vorzeitige Kündigungsrecht zu einem bestimmten Rückkaufwert vorgesehen, der Gläubiger kann in der Regel also den Rückkaufwert vereinnahmen, wenn er einen Titel auf die Lebensversicherungspolice hat. Der Schuldner hat allerdings die Möglichkeit, dem Ganzen vorzubeugen: beispielsweise indem das Kind als bezugsberechtigte Person im Erlebensfall im Versicherungsvertrag eingetragen wird.

Pfändung der LV vermeiden

Es kommt immer darauf an, ob es sich um eine unwiderrufliche Bezugsberechtigung oder um eine widerrufliche Bezugsberechtigung handelt (siehe vorheriger Abschnitt). Bei einer Pfändung ist es auch möglich, dass der Anspruch wegen Abänderung der Bezugsberechtigung gepfändet wird - entsprechend kann ein Bezugsrecht, das widerruflich ist, in der Praxis widerrufen werden. Wenn die Bezugsberechtigung jedoch unwiderruflich ist, so kann die Pfändung auf die Versicherungspolice auch nicht greifen. Diese Gestaltung des Versicherungsvertrages wird ins Besondere von Selbständigen und Freiberuflern genutzt.

Von der Lebensversicherung zur Rentenversicherung

Dem Schuldner ist es gemäß dem Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge erlaubt, die Direktversicherung bzw. Lebensversicherung in eine pfändungsgeschützte Rentenversicherung umzuwandeln, um die Pfändung der Leistungen aus der Kapitallebensversicherung zu umgehen. Dabei ist der Pfändungsschutz bezüglich des umzuwandelnden Rückkaufwertes der Police (Pfändungsfreigrenze) vom Alter abhängig. Bei der Rentenversicherung gilt ebenso wie bei der Lebensversicherung, dass sie nur dann nicht gepfändet werden kann, wenn sie vorzeitig gekündigt werden kann, außerdem darf keine Option auf Kapital Zahlung anstatt Rente bestehen.