Zahnspange Kosten: Was zahlt die Kasse genau?
Leiden die Kinder unter einer Fehlstellung der Zähne, so wird seitens der Zahnärzte oft zu einer Zahnspange geraten - und das nicht ohne Grund: Denn schöne Zähne verbessern nicht nur die Zahngesundheit und erleichtern die Zahnpflege, sondern sind auch ein Schönheitsmerkmal, dass heute auch im Berufsleben als Bestandteil eines gepflegten Äußeren als selbstverständlich vorausgesetzt wird.
Eine Zahnspange ist jedoch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Eine feste Zahnspange kostet im Schnitt zwischen 5.000 - 7.000 Euro, während herausnehmbare immerhin um die Hälfte „günstiger„ sind, auch wenn die Therapie hier meist länger dauert.
Während die Kasse früher noch relativ freigiebig bei der Kostenübernahme einer Zahnspange war, hat sich das in den letzten Jahren geändert. So werden zwar bis zu 80 % für die Kosten einer Zahnspange übernommen, aber nur noch für minderjährige Kinder und auch nur für das erste Kind. Lediglich bei dem zweiten Kind kann die Kostenerstattung bis zu 90 % betragen. Der Anteil der Kosten für eine Zahnspange, die die Kasse nicht erstattet, muss seitens der Eltern als Eigenanteil übernommen werden, auch wenn dieser bei einer erfolgreichen Behandlung von der Kasse zurückerstattet werden kann.
Die Kasse übernimmt zudem nur die Kosten für die Grundversorgung - d. h.: Wird vom Zahnarzt eine Zahnspange aufgrund nur geringer Zahnfehlstellungen empfohlen oder nur um kosmetische Fehler zu behandeln, also Fehler, die die Gesundheit weder gefährden noch beeinträchtigen, erstattet die Kasse die Zahnspange und die Kosten nicht.
Die Zahnfehlstellungen werden in verschiedene Schweregrade von 1 bis 5 unterteilt - die notwendige Grundversorgung setzt erst ab dem Schweregrad 3 bei Minderjährigen ein, alles darunter wird seitens der Kasse per se abgelehnt. Falls das Kind, wenn es noch über die Eltern versichert sein sollte, über 18 Jahre alt ist, wird ebenfalls nichts übernommen oder erstattet, solange es sich nicht um eine medizinische Notwendigkeit handelt.
Aber selbst bei einer medizinischen Notwendigkeit bei über 18jährigen sollte die Kasse vor Beginn der Behandlung befragt und um Auskunft gebeten werden. Denn auch hier kann es möglich sein, dass sie sich weigert, die anfallenden Kosten für die Zahnspange ganz oder auch nur teilweise zu übernehmen.
Entgegen den Versprechungen der Versicherungen bietet auch die Zahnzusatzversicherung vor den hohen Kosten einer Zahnspange einen ausreichenden Schutz, denn über eine Zahnzusatzversicherung wird selten die Grundversorgung, die bereits durch die Kasse gegeben ist, abgesichert, sondern nur Mehrleistungen. Diese gehören jedoch teilweise auch zum Leistungskatalog, der durch die gesetzliche Krankenkasse abgesichert ist, falls es sich um Kontrolluntersuchungen und medizinisch notwendige Nachuntersuchungen handelt.
Private Krankenversicherungen sind je nach gewähltem Tarif hier etwas freigiebiger als die gesetzliche Kasse: Hier werden je nachdem zwischen 80 bis 100 % der Kosten für eine Zahnspange übernommen. Lediglich die Basistarife und „Spartarife„ der privaten Krankenkasse sind hier teilweise, genau ist das dem Leistungskatalog des jeweiligen Tarifes zu entnehmen, stark eingeschränkt bzw. zahlen nichts dazu, falls die Kosten unter dem Selbstkostenanteil liegen sollten.
Eine Zahnspange ist jedoch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Eine feste Zahnspange kostet im Schnitt zwischen 5.000 - 7.000 Euro, während herausnehmbare immerhin um die Hälfte „günstiger„ sind, auch wenn die Therapie hier meist länger dauert.
Während die Kasse früher noch relativ freigiebig bei der Kostenübernahme einer Zahnspange war, hat sich das in den letzten Jahren geändert. So werden zwar bis zu 80 % für die Kosten einer Zahnspange übernommen, aber nur noch für minderjährige Kinder und auch nur für das erste Kind. Lediglich bei dem zweiten Kind kann die Kostenerstattung bis zu 90 % betragen. Der Anteil der Kosten für eine Zahnspange, die die Kasse nicht erstattet, muss seitens der Eltern als Eigenanteil übernommen werden, auch wenn dieser bei einer erfolgreichen Behandlung von der Kasse zurückerstattet werden kann.
Die Kasse übernimmt zudem nur die Kosten für die Grundversorgung - d. h.: Wird vom Zahnarzt eine Zahnspange aufgrund nur geringer Zahnfehlstellungen empfohlen oder nur um kosmetische Fehler zu behandeln, also Fehler, die die Gesundheit weder gefährden noch beeinträchtigen, erstattet die Kasse die Zahnspange und die Kosten nicht.
Die Zahnfehlstellungen werden in verschiedene Schweregrade von 1 bis 5 unterteilt - die notwendige Grundversorgung setzt erst ab dem Schweregrad 3 bei Minderjährigen ein, alles darunter wird seitens der Kasse per se abgelehnt. Falls das Kind, wenn es noch über die Eltern versichert sein sollte, über 18 Jahre alt ist, wird ebenfalls nichts übernommen oder erstattet, solange es sich nicht um eine medizinische Notwendigkeit handelt.
Aber selbst bei einer medizinischen Notwendigkeit bei über 18jährigen sollte die Kasse vor Beginn der Behandlung befragt und um Auskunft gebeten werden. Denn auch hier kann es möglich sein, dass sie sich weigert, die anfallenden Kosten für die Zahnspange ganz oder auch nur teilweise zu übernehmen.
Entgegen den Versprechungen der Versicherungen bietet auch die Zahnzusatzversicherung vor den hohen Kosten einer Zahnspange einen ausreichenden Schutz, denn über eine Zahnzusatzversicherung wird selten die Grundversorgung, die bereits durch die Kasse gegeben ist, abgesichert, sondern nur Mehrleistungen. Diese gehören jedoch teilweise auch zum Leistungskatalog, der durch die gesetzliche Krankenkasse abgesichert ist, falls es sich um Kontrolluntersuchungen und medizinisch notwendige Nachuntersuchungen handelt.
Private Krankenversicherungen sind je nach gewähltem Tarif hier etwas freigiebiger als die gesetzliche Kasse: Hier werden je nachdem zwischen 80 bis 100 % der Kosten für eine Zahnspange übernommen. Lediglich die Basistarife und „Spartarife„ der privaten Krankenkasse sind hier teilweise, genau ist das dem Leistungskatalog des jeweiligen Tarifes zu entnehmen, stark eingeschränkt bzw. zahlen nichts dazu, falls die Kosten unter dem Selbstkostenanteil liegen sollten.