Gewerbeschein Kosten - Übersicht
Wer gewerblich tätig werden möchte oder es bereits ist, braucht in jedem Fall einen Gewerbeschein, den man sich vom Gewerbeamt der Gemeinde ausstellen lassen kann. Nur der Gewerbeschein, nicht die gewerbliche Tätigkeit an sich, berechtigt zur Ausübung eines Gewerbes. Diesen zu bekommen kostet jedoch nicht viel und verursacht keinen großen Aufwand.
Vor der Erteilung des Gewerbescheins steht der Gewerbeantrag - dieser kann beim Gewerbeamt der Kommune kostenlos erhalten werden und muss mit den wesentlichen Angaben ausgefüllt wieder eingereicht werden. Bei kleineren Kommunen ohne großen Verwaltungsapparat kann man den Gewerbeantrag auch direkt bei der Stadtverwaltung ausgehändigt bekommen.
Mittlerweile sind viele Kommunen auch im Internet zu finden - dort kann der Gewerbeantrag entweder direkt heruntergeladen und per eMail wieder zurückgeschickt oder telefonisch übersandt und mit der Post zurückgeschickt werden. Anschließend erhält man innerhalb weniger Tage die Bestätigung, dass der Antrag eingegangen ist oder gleich den Gewerbeschein samt Kosten Rechnung.
Der Gewerbeschein an sich ist nicht kostenlos - nach dem der Antrag erfolgreich bestätigt wurde, fallen entweder 10 - 80 Euro (je nach Kommune) Kosten bei der Stadtkasse an oder müssen bei einem Online Antrag für den Gewerbeschein oder per Post nachträglich überwiesen werden. Bei einer Online Beantragung oder per Post erhält man den Gewerbeschein direkt mit der Rechnung zurückgeschickt, bei einer Beantragung direkt bei der Kommune erhält man diesen direkt nach Bezahlung der Kosten für den Gewerbeschein ausgehändigt.
Um den Gewerbeschein auszufüllen, muss man kein Experte sein: Neben den Adressdaten und groben Angaben zum Unternehmen, ob Mitarbeiter beschäftigt werden oder weitere Gesellschafter vorhanden sind und der Art des Unternehmens, benötigt das Gewerbeamt keine weiteren Angaben. Nur falls es sich nicht um eine Personengesellschaft oder ein größeres Unternehmen handelt, muss ggfs. auch eine Eintragung im Handelsregister angegeben werden oder ob es sich um den Hauptsitz oder nur eine Zweigstelle handelt.
Wichtig: Wer ein Gewerbe ohne einen Gewerbeschein ausübt, der macht sich von Gesetzes wegen strafbar, unabhängig davon, ob es sich um ein Nebengewerbe oder nur eine kleine gewerbliche Tätigkeit handelt. Angesichts der Kosten für einen Gewerbeschein im Vergleich zu denen eines Verfahrens, sollte man die Gewerbeanmeldung nicht scheuen.
Ein Gewerbe ohne Gewerbeschein auszuüben kann beträchtliche Steuernachzahlungen zur Folge haben, neben einem Verfahren, und diese werden nicht anhand der tatsächlichen Daten erhoben, sondern geschätzt - somit muss hier oft wesentlich mehr nachbezahlt werden, als man eigentlich müsste, wenn man das Gewerbe korrekt angemeldet hätte.
Nachdem man den Gewerbeschein erhalten hat, wird über die Gewerbeanmeldung sowohl das Finanzamt als auch die IHK / HK benachrichtigt und man erhält vom Finanzamt die Steuernummer. Diese ist zwingend notwendig, um überhaupt Rechnungen ausstellen zu können - eine Rechnung ohne Steuernummer ist ungültig und sollte man trotzdem Einnahmen verbuchen, so handelt es sich um Schwarzgeld. Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK und HK, sowie die Beiträge, lassen sich leider mit der Ausübung eines Gewerbes nicht vermeiden.
Vor der Erteilung des Gewerbescheins steht der Gewerbeantrag - dieser kann beim Gewerbeamt der Kommune kostenlos erhalten werden und muss mit den wesentlichen Angaben ausgefüllt wieder eingereicht werden. Bei kleineren Kommunen ohne großen Verwaltungsapparat kann man den Gewerbeantrag auch direkt bei der Stadtverwaltung ausgehändigt bekommen.
Mittlerweile sind viele Kommunen auch im Internet zu finden - dort kann der Gewerbeantrag entweder direkt heruntergeladen und per eMail wieder zurückgeschickt oder telefonisch übersandt und mit der Post zurückgeschickt werden. Anschließend erhält man innerhalb weniger Tage die Bestätigung, dass der Antrag eingegangen ist oder gleich den Gewerbeschein samt Kosten Rechnung.
Der Gewerbeschein an sich ist nicht kostenlos - nach dem der Antrag erfolgreich bestätigt wurde, fallen entweder 10 - 80 Euro (je nach Kommune) Kosten bei der Stadtkasse an oder müssen bei einem Online Antrag für den Gewerbeschein oder per Post nachträglich überwiesen werden. Bei einer Online Beantragung oder per Post erhält man den Gewerbeschein direkt mit der Rechnung zurückgeschickt, bei einer Beantragung direkt bei der Kommune erhält man diesen direkt nach Bezahlung der Kosten für den Gewerbeschein ausgehändigt.
Um den Gewerbeschein auszufüllen, muss man kein Experte sein: Neben den Adressdaten und groben Angaben zum Unternehmen, ob Mitarbeiter beschäftigt werden oder weitere Gesellschafter vorhanden sind und der Art des Unternehmens, benötigt das Gewerbeamt keine weiteren Angaben. Nur falls es sich nicht um eine Personengesellschaft oder ein größeres Unternehmen handelt, muss ggfs. auch eine Eintragung im Handelsregister angegeben werden oder ob es sich um den Hauptsitz oder nur eine Zweigstelle handelt.
Wichtig: Wer ein Gewerbe ohne einen Gewerbeschein ausübt, der macht sich von Gesetzes wegen strafbar, unabhängig davon, ob es sich um ein Nebengewerbe oder nur eine kleine gewerbliche Tätigkeit handelt. Angesichts der Kosten für einen Gewerbeschein im Vergleich zu denen eines Verfahrens, sollte man die Gewerbeanmeldung nicht scheuen.
Ein Gewerbe ohne Gewerbeschein auszuüben kann beträchtliche Steuernachzahlungen zur Folge haben, neben einem Verfahren, und diese werden nicht anhand der tatsächlichen Daten erhoben, sondern geschätzt - somit muss hier oft wesentlich mehr nachbezahlt werden, als man eigentlich müsste, wenn man das Gewerbe korrekt angemeldet hätte.
Nachdem man den Gewerbeschein erhalten hat, wird über die Gewerbeanmeldung sowohl das Finanzamt als auch die IHK / HK benachrichtigt und man erhält vom Finanzamt die Steuernummer. Diese ist zwingend notwendig, um überhaupt Rechnungen ausstellen zu können - eine Rechnung ohne Steuernummer ist ungültig und sollte man trotzdem Einnahmen verbuchen, so handelt es sich um Schwarzgeld. Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK und HK, sowie die Beiträge, lassen sich leider mit der Ausübung eines Gewerbes nicht vermeiden.