Firmen Insolvenz beantragen
Sollte eine Firma in eine wirtschaftlich schwierige Lage kommen, in der absehbar ist, dass sie auf Dauer Zahlungsverpflichtungen gegenüber verschiedenen Gläubigern, seien es Rechnungen oder das Finanzamt, nicht mehr nachkommen kann, muss sie die Insolvenz beantragen.
Es ist wichtig, dass wenn sich diese Situation abzeichnet, mit der Beantragung der Insolvenz nicht gezögert wird. Auch wenn man der Meinung ist, dass sich das ganze wieder einrenkt, sollte trotzdem damit nicht gewartet werden - denn wenn sich das Blatt nicht zum besseren wenden sollte, kann die verspätete Beantragung der Insolvenz (Insolvenzverschleppung) auch strafrechtliche Konsequenzen für den Inhaber oder Geschäftsführer haben.
Wenn man die Insolvenz beantragen muss, gibt es die Möglichkeit der Regelinsolvenz - diese richtet sich sowohl an Firmen, als auch an Freiberufler und (ehemalige) Selbständige. Auch wenn man als Selbständiger oder Freiberufler die Insolvenz beantragen muss heißt das nicht, dass man danach aus der Selbständigkeit ausscheiden muss. Sie dürfen auch während der Insolvenz weiter das jeweilige Gewerbe fortführen.
Die Regelinsolvenz ist jedoch keine Einbahnstraße, die nur Inhaber oder Geschäftsführer nutzen dürfen - auch die Gläubiger können die Insolvenz beantragen, wenn sich aus ihrer Sicht eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit abzeichnet.
Um die Insolvenz beantragen zu können braucht es übrigens keinen Anwalt. Den Antrag um die Insolvenz zu beantragen, erhält ein Unternehmen oder Selbständiger vom Insolvenzgericht und muss diesen wieder ausgefüllt zurücksenden. Im Insolvenzantrag müssen sämtliche Sachwerte und Firmeneigentum aufgeführt, egal ob materiell oder immateriell, und der Grund für die Insolvenz genannt werden. Der Inhaber / Geschäftsführer muss ebenfalls entscheiden, ob das Unternehmen aufgelöst oder weiter bestehen soll.
Wenn man die Insolvenz beantragen will, müssen nicht nur die Werte eines Unternehmens im Insolvenzantrag aufgeführt werden, sondern auch dessen Zahlungsverpflichtungen - dies muss ausführlich in dieser Form dargelegt werden: Gläubiger, deren Adresse und ihre Forderungen. Sollte die Firma im Insolvenzantrag einen Insolvenzverwalter bestimmen wollen, ist dies ebenfalls möglich.
Durch das Einreichen des vollständig ausgefüllten Insolvenzantrages und mit der Beantragung der Insolvenz wird nach ca. 1 - 2 Wochen ein Pfändungsstopp seitens des Insolvenzgerichtes verfügt. Das heißt, dass vorerst keine Werte mehr gepfändet werden können, falls bereits Gerichtsvollzieher seitens der Gläubiger vorstellig werden.
Danach muss durch einen Gutachter festgestellt werden, was an Vermögen verkauft werden kann, mit welchem Erlös zu rechnen ist und ob dieser Erlös ausreicht um alle Ansprüche der Gläubiger bedienen zu können. Für dieses Gutachten hat der bestellte Gutachter knapp 2 Monate Zeit, in denen er auch alle Gläubiger anschreiben muss, und sie dazu auffordert, ihre Ansprüche beim Insolvenzgericht anzumelden.
Nach Erstellung des Gutachtens wird der Insolvenztermin festgesetzt. Sollten keine deliktischen Forderungen bestehen, so wird die so genannte Wohlverhaltensphase von 6 Jahren eingeleitet , in der sämtlicher, erwirtschafteter Gewinn an die Gläubiger gezahlt werden muss. Wird diese Wohlverhaltensphase erfolgreich absolviert, ist eine Firma anschließend schuldenfrei.
Es ist wichtig, dass wenn sich diese Situation abzeichnet, mit der Beantragung der Insolvenz nicht gezögert wird. Auch wenn man der Meinung ist, dass sich das ganze wieder einrenkt, sollte trotzdem damit nicht gewartet werden - denn wenn sich das Blatt nicht zum besseren wenden sollte, kann die verspätete Beantragung der Insolvenz (Insolvenzverschleppung) auch strafrechtliche Konsequenzen für den Inhaber oder Geschäftsführer haben.
Wenn man die Insolvenz beantragen muss, gibt es die Möglichkeit der Regelinsolvenz - diese richtet sich sowohl an Firmen, als auch an Freiberufler und (ehemalige) Selbständige. Auch wenn man als Selbständiger oder Freiberufler die Insolvenz beantragen muss heißt das nicht, dass man danach aus der Selbständigkeit ausscheiden muss. Sie dürfen auch während der Insolvenz weiter das jeweilige Gewerbe fortführen.
Die Regelinsolvenz ist jedoch keine Einbahnstraße, die nur Inhaber oder Geschäftsführer nutzen dürfen - auch die Gläubiger können die Insolvenz beantragen, wenn sich aus ihrer Sicht eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit abzeichnet.
Um die Insolvenz beantragen zu können braucht es übrigens keinen Anwalt. Den Antrag um die Insolvenz zu beantragen, erhält ein Unternehmen oder Selbständiger vom Insolvenzgericht und muss diesen wieder ausgefüllt zurücksenden. Im Insolvenzantrag müssen sämtliche Sachwerte und Firmeneigentum aufgeführt, egal ob materiell oder immateriell, und der Grund für die Insolvenz genannt werden. Der Inhaber / Geschäftsführer muss ebenfalls entscheiden, ob das Unternehmen aufgelöst oder weiter bestehen soll.
Wenn man die Insolvenz beantragen will, müssen nicht nur die Werte eines Unternehmens im Insolvenzantrag aufgeführt werden, sondern auch dessen Zahlungsverpflichtungen - dies muss ausführlich in dieser Form dargelegt werden: Gläubiger, deren Adresse und ihre Forderungen. Sollte die Firma im Insolvenzantrag einen Insolvenzverwalter bestimmen wollen, ist dies ebenfalls möglich.
Durch das Einreichen des vollständig ausgefüllten Insolvenzantrages und mit der Beantragung der Insolvenz wird nach ca. 1 - 2 Wochen ein Pfändungsstopp seitens des Insolvenzgerichtes verfügt. Das heißt, dass vorerst keine Werte mehr gepfändet werden können, falls bereits Gerichtsvollzieher seitens der Gläubiger vorstellig werden.
Danach muss durch einen Gutachter festgestellt werden, was an Vermögen verkauft werden kann, mit welchem Erlös zu rechnen ist und ob dieser Erlös ausreicht um alle Ansprüche der Gläubiger bedienen zu können. Für dieses Gutachten hat der bestellte Gutachter knapp 2 Monate Zeit, in denen er auch alle Gläubiger anschreiben muss, und sie dazu auffordert, ihre Ansprüche beim Insolvenzgericht anzumelden.
Nach Erstellung des Gutachtens wird der Insolvenztermin festgesetzt. Sollten keine deliktischen Forderungen bestehen, so wird die so genannte Wohlverhaltensphase von 6 Jahren eingeleitet , in der sämtlicher, erwirtschafteter Gewinn an die Gläubiger gezahlt werden muss. Wird diese Wohlverhaltensphase erfolgreich absolviert, ist eine Firma anschließend schuldenfrei.