Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

Die Riester Rente war und ist in aller Munde: staatliche Zulagen und eventuelle steuerliche Erleichterungen sollen sie zu einem top Angebot im Sinne einer seriösen Altersvorsorge machen - doch das stimmt nur teilweise, denn es sind bei weitem nicht alle Personen förderungsberechtigt. Für wen sich die Riester-Rente tatsächlich lohnt und für wen nicht, sagen wir Ihnen in einem kurzen Überblick.

Grob gesagt: Grundsätzlich erhält jeder, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat bzw. einzahlt, die Riester-Förderung - allerdings können auch Studenten, Mini-Jobber und Arbeitslose die staatlichen Zulagen in Anspruch nehmen.

Wer wird gefördert?

Der zulagenberechtigte Personenkreis wird im Rahmen von  § 79 EStG bzw.  § 10a EStG genau festgelegt.

  • Die Förderung gilt prinzipiell nur für die oben genannten Personen, nicht für Personen, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen
  • Zivildienst- und Wehrdienstleistende
  • arbeitssuchende Personen, die aufgrund von vorhandenem Einkommen keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten und bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind. Arbeitssuchende unterliegen zwar in der Regel nicht der Versicherungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, werden im Sinne der Riester-Förderung den Versicherten aber gleichgestellt.
  • geringfügig Beschäftigte, die auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten, also Beschäftigte, die von der Versicherungspflicht befreit wurden und versicherungsfrei Beschäftigte
  • Eheleute, nicht getrennt lebend, selbst wenn nur einer der Partner die Voraussetzungen erfüllt und jeder Ehegatte einen eigenen Altersvorsorgevertrag hat
  • Selbständige, die versicherungspflichtig sind

Wer wird nicht gefördert?

  • Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind
  • Personen, die geringfügig beschäftigt sind und den Beitrag zur Rentenversicherung nicht durch eigene Leistungen aufstocken
  • Selbständige ohne Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Selbständige, die versicherungsfrei sind aufgrund der Geringfügigkeit ihrer Arbeit
  • Personen, die eine Altersrente beziehen
  • Personen, die eine Leistung der Grundsicherung beziehen
  • Pflichtversicherte Personen in Versorgungseinrichtungen (berufsständisch), die entsprechend nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Personen, die im kirchlichen Dienst oder im öffentlichen Dienst arbeiten, pflichtversichert in einem Zusatzversorgungssystem sind und bei denen ihr Anspruch in Form einer beamtenähnlichen Gesamtversorgung geleistet wird.