Existenzgründer Förderdarlehen beantragen: so funktioniert es!

Hat man sich einmal dazu entschieden, sich selbständig zu machen, ist man in den meisten Fällen auch recht schnell auf der Suche nach Förderprogrammen für Existenzgründer. Bekanntermaßen stehen hierbei diverse Möglichkeiten zur Verfügung, die Existenzgründer nutzen können, doch leider gestaltet sich die Antragstellung öffentlicher Fördergelder des Bundes häufig als relativ kompliziert.

Zu den bekanntesten Förderdarlehen des Bundes gehören sicherlich das KfW-Startgeld, das ERP-Kapital für Gründung, der KfW Unternehmerkredit und das KfW-Unternehmerkapital, denn mit Hilfe dieser Förderprogramme lassen sich Dinge wie Betriebsmittel, Warenlager und Sachanlagen bzw. Anlagevermögen finanzieren. Unter anderem werden der Kauf von Immobilien, oder auch Kosten für die Betriebs- und Geschäftsausstattung gefördert.

Einen Antrag auf ein Förderdarlehen des Bundes muss grundsätzlich immer vor Beginn des zu fördernden Vorhabens bzw. der geplanten Investition gestellt werden. Entsprechend sollten Selbständige weder Leistungen in Auftrag geben, noch Waren bestellt oder gar ein Kaufvertrag unterschrieben werden, wenn die Finanzierung noch nicht gesichert ist. Nicht hinderlich für ein Förderdarlehen ist es hingegen, wenn der Gewerbebetrieb bzw. die freiberufliche Tätigkeit bereits beim Finanzamt bzw. dem Gewerbeamt bereits angemeldet ist.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder einen Sanierungsfall darstellen, entsprechend können auch keine Nachfinanzierungen oder Umschuldungen mit einem Förderdarlehen des Bundes realisiert werden.

Der Antrag auf ein Förderdarlehen wird immer bei der jeweiligen Hausbank gestellt, egal ob es sich um eine Sparkasse, eine Bank oder um die Volksbank-Raiffeisenbank handelt. Man sollte ein Konto bzw. Geschäftskonto bei der entsprechenden Bank haben, wobei dies keine Voraussetzung für den Antrag auf einen Förderkredit darstellt.

Der Kreditberater bzw. Bankberater hilft normalerweise beim Ausfüllen des Kreditantrags, dazu ist es aber notwendig, dass der Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen mit zur Antragstellung bringt.

Zu den notwendigen Unterlagen gehört der Businessplan, der Investitionsplan, eine Umsatzvorschau, eine Aufstellung über alle Schulden und Vermögen, ein tabellarischer Lebenslauf, eine übersicht über vorhandene Sicherheiten sowie ein Liquiditätsplan auf monatlicher Basis.

Unter Umständen ist ein Eigenkapitalanteil für die Gewährung des Förderdarlehens notwendig, beim ERP-Kapital für Gründung zum Beispiel in Höhe von 15% (10% neue Bundesländer).

Zunächst überprüft die Hausbank den Kredit genauer und entscheidet in diesem Rahmen, ob der Antrag an die KfW weitergeleitet wird, ob das Finanzierungsvorhaben insgesamt abgelehnt wird oder ob sie dem Antragsteller ein eigenes Darlehen anbietet. Eine Verpflichtung zur Weiterleitung des Antrags besteht nicht, sollte sich die Bank allerdings für die Weiterleitung entscheiden, so prüft die KfW-Bank das Kreditgesuch erneut, was 14 bzw. 21 Tage dauern kann.

Da die Förderung immer zweckgebunden ist, muss der Existenzgründer bzw. der Selbständige immer erst die entsprechende Rechnung oder den Auftrag der geplanten Investition vorlegen, erst dann veranlasst die Hausbank eine Überweisung der Fördermittel auf das angegebene Geschäftskonto des Geförderten.

Einige Förderkredit-Programme verlangen zusätzlich zu diversen Sicherheiten die Vorlage einer Schufa Auskunft, dazu gehören das Unternehmerkapital - ERP Kapital für Gründung, der KfW Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung, das ERP Innovationsprogramm und das Unternehmerkapital - KfW Kapital für Arbeit und Investitionen.