KfW Filmfinanzierung für Filmschaffende

Oft scheitert die Umsetzung einer guten Filmidee an dem Nichtvorhandensein der benötigten finanziellen Mittel, denn die Kosten können, je nach Projekt, ins Unermessliche steigen. Kein Grund zum Verzweifeln, denn es gibt durchaus staatlich geförderte Filmfinanzierungen, die Künstler und Filmschaffende unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können. An erster Stelle zu nennen ist dabei die KfW-Filmfinanzierung.

Flexibilität mit KfW Krediten

Die Vorteile eines KfW Darlehens zur Filmfinanzierung liegen vor allem in der individuellen Vertragsgestaltung und den flexiblen Laufzeiten. Die folgenden Antragsteller kommen für den Kredit in Frage:

  • inländische Filmproduktionsgesellschaften und Projektgesellschaften

  • deutsche Töchter von ausländischen Produktionsgesellschaften, sofern das Vorhaben im Inland (Deutschland) umgesetzt wird
Wichtig: Das Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, außerdem darf der Jahresumsatz bei maximal 500 Mio. Euro liegen. Professionelle Erfahrung des Antragstellers ist zwingende Voraussetzung, damit die erfolgreiche Durchführung des geplanten Projekts als sichergestellt angesehen werden kann.

Vorhaben, die gegen das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht verstoßen, sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen werden nicht gefördert.

KfW Filmfinanzierung

KfW-Programmnummer 032

Die einzelnen Bausteine des Kreditprogramms der KfW sollen dem Kreditnehmer dabei helfen, den speziellen finanziellen Bedarf während der unterschiedlichen Stadien der Entwicklung des Projekts zu decken. Auch sind die einzelnen Bausteine teilweise auch miteinander kombinierbar. Unterschieden werden:

  • Developmentfinanzierung: Finanzierung der Projekt- und Stoffentwicklung

  • Anschubfinanzierung: Liquidität unmittelbar vor dem Projektstart

  • GAP Finanzierung: Finanzierungslücken, die sich im Gesamtbudget auftun, werden geschlossen

  • Bridgefinanzierung>: belastbar zugesagte Finanzierungen bzw. Finanzierungsbausteine können vorfinanziert werden

  • Zwischenfinanzierung: sind öffentliche Filmfördermittel oder Minimumgarantien aus Vorabverkäufen vertraglich fixiert, können diese vorfinanziert werden
Gefördert werden können immer nur programmfüllende Filme, wobei die Vorführdauer bei mindestens 79 Minuten bzw. bei Dokumentationen, Jugend- und Kinderfilmen bei mindestens 59 Minuten. Die Kombination mit anderweitigen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, insbesondere, was Fördermittel der Filmförderung auf Landes- und Bundesebene anbelangt.

Die Kreditkonditionen

Zunächst: der Zinssatz ist beim Förderprogramm 032 grundsätzlich risikoabhängig und wird individuell festgelegt. Auch der Finanzierungsumfang kann nicht pauschal bezeichnet werden, auch hier wird im Einzelfall individuell entschieden. Der Mindestbetrag liegt jedoch pro Vorhaben bei EUR 300000 und der Höchstbetrag bei 3 Mio. Euro. Ausnahme ist die Zwischenfinanzierung, in deren Rahmen bis maximal 5 Mio. Euro vorfinanziert werden können.

Die Laufzeit der Zwischenfinanzierung liegt zwischen 6 bis 18 Monaten, andere Finanzierungsbausteine können über einen Zeitraum von 6 bis 60 Monaten gewährt werden. Die konkrete Laufzeit des Darlehens wird immer vorhabensbezogen im Einzelfall festgelegt. Handelt es sich um Konsortialfinanzierungen (= mehrere Banken vergeben einen gemeinsamen Kredit), übernimmt die KfW Bank die festgelegten banküblichen Konditionen.

Es fällt im Zuge des Kreditvertrags bzw. des Vertragsabschlusses ein Bearbeitungsentgelt an. Diese Gebühr wird vom Auszahlungsbetrag des Darlehens abgezogen. Individuell festgelegt werden Bereitstellungsprovisionen bzw. Bereitstellungszinsen, wenn der Kreditbetrag bereits vertraglich vereinbart ist, aber noch nicht ausgezahlt wurde.

Die Tilgung des Kredites erfolgt am Ende der Laufzeit, das heißt, es handelt sich um ein endfälliges Darlehen, bei dem Sie die Kreditsumme plus angefallene Zinsen mit einer großen Schlusszahlung begleichen. Nachteil: die Zinslast verringert sich mit fortschreitender Laufzeit nicht, wie etwa bei einem Annuitätendarlehen.

Für die Gewährung der Filmfinanzierung verlangt die KfW Sicherheiten. Im Speziellen sind das beispielsweise Rechte am Produkt, Forderungen auf zukünftige Verwertungserlöse und die Abtretung von Verwertungsrechten. In Einzelfällen können auch andere bankübliche Sicherheiten vereinbart werden - also Privatvermögen, Grundschulden, Sicherungsübereignung von Maschinen, Forderungen sowie Bürgschaften von Privatpersonen oder Bürgschaftsbanken.

Antragstellung

Der Antrag wird formlos gestellt, und zwar immer vor dem Beginn des eigentlichen Vorhabens und direkt bei der KfW Bank. Zwingend erforderlich ist ein vorheriges Informationsgespräch. Die folgenden Unterlagen werden für den Kreditantrag zur Filmfinanzierung 032 benötigt:

  • Organigramm des antragstellenden Unternehmens
  • Übersicht aller Unternehmen, die verbunden oder beteiligt sind
  • Jahresabschlüsse des vergangenen Geschäftsjahres
  • Geschäftsplan plus Aufstellung aller zugrunde liegenden Annahmen
  • Track Record / Filmografie des Produzenten
  • Projektbeschreibung und Kurzinhalt des Vorhabens
  • Stabliste und Besetzungsliste
  • sofern vorhanden: Drehbuch
  • sofern vorhanden: Nachweise über den Erwerb von Verfilmungsrechten
  • Budget
  • Finanzierungsplan
  • Cashflowplan
  • Auswertungsplan inklusive Angabe der Zielgruppe
  • Projektplan (inklusive Drehplan)
  • sofern vorhanden: Bewilligungsbescheide der jeweiligen Förderinstitute
  • Presalesverträge
Sämtliche Konditionen, rechtlichen Hinweise und Programmdetails finden Sie außerdem auf dem Merkblatt "KfW-Filmfinanzierung" Bestellnummer 600 000 1820.