Frührente - wann bekommt man Erwerbsminderungsrente?
Festgelegt sind die rechtlichen Bestimmungen zur Erwerbsminderung in § 43 SGB VI. Von einer Erwerbsminderung kann man dann sprechen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage dazu ist, in vollem Maße erwerbstätig zu sein. Die so genannte Erwerbsminderungsrente ist dabei ein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung, sie wird nur an diejenigen Personen ausgezahlt, die keine sechs Stunden am Stück mehr arbeiten können, und zwar auf absehbare Zeit. Die Erwerbsminderungsrente ist seit 2001 der Nachfolger von Erwerbsunfähigkeitsrente und Berufsunfähigkeitsrente.
Wer mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann, hat keinerlei Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, Berufsanfänger erhalten auch keine Rente, da ein Anspruch immer erst nach fünf Jahren bestehen kann. So oder so ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente als extrem gering zu bezeichnen, oft entspricht sie nicht mal einem Drittel des zuletzt erhaltenen Bruttogehalts.
In voller Höhe wird die Erwerbsminderungsrente erst ab dem 63. Lebensjahr gezahlt, ist der Versicherte jünger, so werden Abschläge vorgenommen, und zwar pro Monat, um den das 63. Lebensjahr unterschritten wird, um 0,3%, höchstens jedoch 10,8%. Vorsicht bei Ausübung eines Nebenjobs: verdienen Sie mehr als 400 Euro pro Monat, so wird die Rente ganz oder teilweise gestrichen.
Voraussetzungen und Anspruch
Zu unterscheiden ist prinzipiell zwischen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und medizinischen Voraussetzungen. Ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bis zum Regelaltersgrenze besteht genau dann, wenn:- Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind
- die fünfjährige Wartezeit bereits erfüllt ist
- innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) drei Jahre die Pflichtbeiträge im Rahmen eines sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gezahlt wurden
Volle oder halbe Erwerbsminderungsrente?
Man unterscheidet volle Erwerbsminderung und halbe Erwerbsminderung bzw. teilweise Erwerbsminderung. Einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderung Rente hat nur jemand, der weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig ist (Restleistungsvermögen). Die Arbeitsfähigkeit steht übrigens unabhängig vom erlernten Beruf und der ausgeübten Tätigkeit. Wer drei bis sechs Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente, die volle Rente kann dann in Anspruch genommen werden, wenn die Arbeitsmarktlage einen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz nicht hergibt.Wer mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann, hat keinerlei Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, Berufsanfänger erhalten auch keine Rente, da ein Anspruch immer erst nach fünf Jahren bestehen kann. So oder so ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente als extrem gering zu bezeichnen, oft entspricht sie nicht mal einem Drittel des zuletzt erhaltenen Bruttogehalts.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Zunächst ist die Höhe der Rente davon abhängig, wie viele Stunden die betroffene Person täglich noch arbeiten kann, unberücksichtigt bleiben die bisherige Tätigkeit und die eigentliche Ausbildung. Die Erwerbsminderungsrente ist eine Zeitrente und wird nur selten unbefristet bewilligt, höchstens jedoch bis zur Regelaltersgrenze, bei der eine Umwandlung in die normale Altersrente stattfindet. Befristet wird die Zahlung zunächst auf eine Dauer von 3 Jahren, die Weiterzahlung muss beantragt werden.In voller Höhe wird die Erwerbsminderungsrente erst ab dem 63. Lebensjahr gezahlt, ist der Versicherte jünger, so werden Abschläge vorgenommen, und zwar pro Monat, um den das 63. Lebensjahr unterschritten wird, um 0,3%, höchstens jedoch 10,8%. Vorsicht bei Ausübung eines Nebenjobs: verdienen Sie mehr als 400 Euro pro Monat, so wird die Rente ganz oder teilweise gestrichen.