Haftpflichtversicherung: Ehrenamt versichern

Über 40 % aller Deutschen üben ein Ehrenamt aus oder engagieren sich ehrenamtlich neben Arbeit und Beruf, nur: vom Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung, welche sonst sehr viele Alltagsrisiken abdeckt, können sie nicht profitieren - und das wird leider oft vergessen.

Dadurch kann das Ehrenamt schnell zur finanziellen Falle geraten, denn obwohl man anderen Menschen durch sein Engagement helfen wollte, ist man selbst nicht mehr geschützt, wenn in der Ausübung des Ehrenamtes Dritten ein Schaden zugefügt wird. Passiert dann einmal etwas, verweigert die Haftpflichtversicherung jedwede Zahlung.

Auch ein Ehrenamt ist ein Amt

Und damit hat sie leider Recht, da die private Haftpflichtversicherung eben nur den privaten Lebensbereich und die private Lebensführung abdeckt - ein Ehrenamt oder eine mit einem Ehrenamt vergleichbare Tätigkeit, etwa im Verein oder Elternbeirat, gehört nicht mehr zum privaten Lebensbereich und ist folglich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ähnlich verhält es sich bei nebenberuflichen Tätigkeiten, denen eine Gewinnabsicht zugrunde liegt und die auch im privaten Umfeld ausgeübt werden, wie beispielsweise eine Kinderbetreuung als Tagesmutter.

Ehrenamt versichern

Möchte man auch im Ehrenamt versichert sein, so gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder man ist oder wird über den Verein versichert, beispielsweise über eine Vereinshaftpflichtversicherung oder eine Ehrenamtshaftpflichtversicherung oder aber man schließt die Ehrenamtshaftpflichtversicherung in die private Haftpflichtversicherung mit ein.

Entscheidet man sich dafür, sich selbst über die eigene Haftpflichtversicherung zu versichern, ist das jedoch immer mit Mehrkosten verbunden. Der hohe Versicherungsschutz, der bei der Haftpflichtversicherung mindestens 3 Millionen Euro als unterste Grenze betragen sollte, ist trotzdem oft deutlich herabgesetzt.

Bei manchen Haftpflichtversicherungen, auch bei günstigen Haftpflichtversicherungen, kann der Ehrenamtsschutz bereits inklusive sein - dies muss jedoch ausdrücklich im Versicherungsvertrag oder im Versicherungsschein aufgeführt sein, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz.

Wichtig: Auch wenn Vereinsämter, Vereinstätigkeiten und Ehrenämter gegen Aufpreis in der Haftpflicht versicherbar sein können - handelt es sich dabei um öffentliche Ehrenämter und Tätigkeiten, beispielsweise als Laienrichter, Betriebsrat, Ortsbürgermeister oder bei der Feuerwehr, so ist dies grundsätzlich nicht versicherbar.