Geschäftskonto mit Dispo
Wer ein Unternehmen hat, egal ob groß oder klein, sollte auch im Besitz eines Geschäftskontos sein. Man kann den betrieblichen Zahlungsverkehr zwar auch über ein Privatkonto vornehmen, aber im Gegensatz zu einem Geschäftskonto müssen Kosten für das Konto hier aufwendig herausgerechnet werden, da sie nur anteilig von der Steuer abgesetzt werden können.
Auch Banken sehen es ungern, wenn ein Privatkonto als Geschäftskonto genutzt wird - denn diese sind zwar für den Kunden günstiger, der Bank entsteht aber genauso viel Aufwand wie bei einem Geschäftskonto. Auf Dauer werden die meisten Banken deswegen auf die Eröffnung eines Geschäftskontos drängen, auch wenn die Kündigung in der Regel unwahrscheinlich ist: Denn schlechter als ein „zu günstiger„ Kunde ist kein Kunde.
Was viele kleinere Unternehmen, gerade am Anfang, daran reizt, das Privatkonto dennoch weiterzunutzen, ist, dass dieses oft mit einem Dispo aufwarten kann. Gerade wenn selbst Rechnungen, z. B. für Material oder Lieferanten, beglichen werden müssen, aber der Kunde noch nicht gezahlt hat, ist ein unkomplizierter Kurzzeitkredit, wenn auch teurer als ein normalerer, oft beliebt.
Aber: Auch es gibt auch ein Geschäftskonto mit Dispo - dieser heißt in diesem Fall aber Kontokorrent Kredit. Leider ist dessen Erhalt und Einrichtung im Vergleich zu einem Dispo bei einem Privatkonto wesentlich komplizierter, da ein Unternehmen aus Sicht einer Bank per se keine Bonität besitzt mangels fester Einnahmen, die ein Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis hat.
Diese Bonität muss der Bank somit in Form von Sicherheiten nachgewiesen werden - es muss keine Immobilie oder ein Sachwert sein, sondern es reichen auch Bilanzen aus der Vergangenheit oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Diese müssen jedoch erst einmal vorliegen bzw. erstellt werden. Ohne eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder Bilanzen ist es fast unmöglich, bei einer Bank ein Geschäftskonto mit Dispo zu erhalten.
Jedoch: Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Personengesellschaft, z. B. in Form einer GbR, OHG, KG oder einer Person, die gleichzeitig als Unternehmen auftritt (z. B. Freiberufler), gestaltet sich das ganze wieder einfacher. Denn im Gegensatz zu einer juristischen Person kann hier im Fall des Zahlungsausfalls der Inhaber der Firma oder auch deren Gesellschafter, persönlich haftbar gemacht werden. Oder auf gut Deutsch: Man kann sie und ihr Vermögen pfänden, und sich so das Geld zurückholen.
Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist allerdings zu beachten, dass das Geschäftskonto mit Dispo niemals die beschränkte Haftung übersteigen wird - denn falls der Dispo nicht bedient werden kann, kann sich die Bank hier nur das wiederholen, was im Rahmen der Haftung der Gesellschaft gilt. Wer hier ein Geschäftskonto mit Dispo darüber erhalten möchte, der muss oft zusätzlich auch persönlich haften.
Auch Bestandskunden haben einen Vorteil gegenüber Neukunden: Je nach Bank kann die betriebswirtschaftliche Auswertung oder die Bilanzierung entfallen, da durch den ständigen Geldfluss die Einnahmen und Ausgabensituation der Bank ersichtlich ist, solange nur ein Konto bei einer Bank als Geschäftskonto geführt wird.
Trotzdem: Auch wenn ein Geschäftskonto mit Dispo bequemer ist als der Abschluss eines kurzfristigen Kredites: Der Dispo ist der teuerste Kredit, den es gibt! Er sollte deswegen kaum oder bestenfalls gar nicht in Anspruch genommen werden. Gerade wenn sich eine größere Zahlungsflaute abzeichnet, sollte lieber direkt um einen Kredit verhandelt werden - dieser ist zum einen günstiger, zum anderen besteht nicht das Risiko wie bei einem Geschäftskonto mit Dispo, dass dieser von heute auf morgen ohne weiteres gekündigt werden kann und der Betrag sofort beglichen werden muss.
Auch Banken sehen es ungern, wenn ein Privatkonto als Geschäftskonto genutzt wird - denn diese sind zwar für den Kunden günstiger, der Bank entsteht aber genauso viel Aufwand wie bei einem Geschäftskonto. Auf Dauer werden die meisten Banken deswegen auf die Eröffnung eines Geschäftskontos drängen, auch wenn die Kündigung in der Regel unwahrscheinlich ist: Denn schlechter als ein „zu günstiger„ Kunde ist kein Kunde.
Was viele kleinere Unternehmen, gerade am Anfang, daran reizt, das Privatkonto dennoch weiterzunutzen, ist, dass dieses oft mit einem Dispo aufwarten kann. Gerade wenn selbst Rechnungen, z. B. für Material oder Lieferanten, beglichen werden müssen, aber der Kunde noch nicht gezahlt hat, ist ein unkomplizierter Kurzzeitkredit, wenn auch teurer als ein normalerer, oft beliebt.
Aber: Auch es gibt auch ein Geschäftskonto mit Dispo - dieser heißt in diesem Fall aber Kontokorrent Kredit. Leider ist dessen Erhalt und Einrichtung im Vergleich zu einem Dispo bei einem Privatkonto wesentlich komplizierter, da ein Unternehmen aus Sicht einer Bank per se keine Bonität besitzt mangels fester Einnahmen, die ein Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis hat.
Diese Bonität muss der Bank somit in Form von Sicherheiten nachgewiesen werden - es muss keine Immobilie oder ein Sachwert sein, sondern es reichen auch Bilanzen aus der Vergangenheit oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Diese müssen jedoch erst einmal vorliegen bzw. erstellt werden. Ohne eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder Bilanzen ist es fast unmöglich, bei einer Bank ein Geschäftskonto mit Dispo zu erhalten.
Jedoch: Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Personengesellschaft, z. B. in Form einer GbR, OHG, KG oder einer Person, die gleichzeitig als Unternehmen auftritt (z. B. Freiberufler), gestaltet sich das ganze wieder einfacher. Denn im Gegensatz zu einer juristischen Person kann hier im Fall des Zahlungsausfalls der Inhaber der Firma oder auch deren Gesellschafter, persönlich haftbar gemacht werden. Oder auf gut Deutsch: Man kann sie und ihr Vermögen pfänden, und sich so das Geld zurückholen.
Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist allerdings zu beachten, dass das Geschäftskonto mit Dispo niemals die beschränkte Haftung übersteigen wird - denn falls der Dispo nicht bedient werden kann, kann sich die Bank hier nur das wiederholen, was im Rahmen der Haftung der Gesellschaft gilt. Wer hier ein Geschäftskonto mit Dispo darüber erhalten möchte, der muss oft zusätzlich auch persönlich haften.
Auch Bestandskunden haben einen Vorteil gegenüber Neukunden: Je nach Bank kann die betriebswirtschaftliche Auswertung oder die Bilanzierung entfallen, da durch den ständigen Geldfluss die Einnahmen und Ausgabensituation der Bank ersichtlich ist, solange nur ein Konto bei einer Bank als Geschäftskonto geführt wird.
Trotzdem: Auch wenn ein Geschäftskonto mit Dispo bequemer ist als der Abschluss eines kurzfristigen Kredites: Der Dispo ist der teuerste Kredit, den es gibt! Er sollte deswegen kaum oder bestenfalls gar nicht in Anspruch genommen werden. Gerade wenn sich eine größere Zahlungsflaute abzeichnet, sollte lieber direkt um einen Kredit verhandelt werden - dieser ist zum einen günstiger, zum anderen besteht nicht das Risiko wie bei einem Geschäftskonto mit Dispo, dass dieser von heute auf morgen ohne weiteres gekündigt werden kann und der Betrag sofort beglichen werden muss.