Braucht man eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung gehört wie auch andere Versicherungen zu den Kann Versicherungen. Man muss sie also nicht unbedingt haben, aber man kann sie haben. Die Frage: „Braucht man eine Hausratversicherung?„ kann man sogar mit man sollte sie haben beantwortet werden, denn sie sichert gegen eine Reihe von Schäden ab.
Vorweg: Hat der Partner bereits eine Hausratversicherung abgeschlossen, sollte zuerst geprüft werden, ob man in dieser nicht bereits aufgeführt ist. Denn diese sichert den gesamten beweglichen Hausrat ab, auch wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben - diese sollten bestenfalls aber im Vertrag mit aufgeführt sein. Auch für Kinder, die im Haushalt ihrer Eltern leben, ist die Hausratversicherung unnötig, da auch sie über eine bereits bestehende Hausratversicherung mitversichert sein sollten.
Die Hausratversicherung an sich schützt gegen verschiedene Schäden ab, z. B. gegen Einbruch, Blitzschlag, Brand, Vandalismus, Sturmschäden, Hagelschäden oder Leitungswasserschäden, jedoch nur bis zu der vertraglich vereinbarten Höchstsumme. Liegt der Wert des Hausrats unter dieser, so ist man unterversichert, liegt der Wert darüber, ist man überversichert und zahlt so oft zuviel.
Das „zuviel zahlen„ relativiert sich aber angesichts der Kosten einer Hausratversicherung schnell, denn diese kostet im Normalfall nur wenige Euro pro Monat, schützt aber im Schadensfall große Werte.
Einen Nachteil stellen bei der Hausratversicherung mögliche Ausnahmeregelungen dar. Voraussetzung ist immer, dass kein fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten vorlag.
Schäden durch Leitungswasser werden nur übernommen, wenn Wasser bestimmungswidrig austritt. Das ist bei einem Rohrbruch oder bei einem geplatzten Zuleitungsschlauch zur Spülmaschine oder Waschmaschine der Fall und sogar bei einer übergelaufenen Badewanne der Fall. Ersetzt wird aber nur beschädigter Hausrat - für Schäden an der Wohnung oder dem Haus haftet die Gebäudeversicherung.
Auch Wasserschäden, die durch Sturm und Hagel entstehen sind in der Regel gedeckt. Falls infolge eines Sturms beispielsweise das Dach abgedeckt oder Hagel die Fenster zerschlägt und Wasser in die Wohnung eindringt und den Hausrat beschädigt, so wird der Schaden in der Regel übernommen. Aber: Nur dann, wenn ein Sturm mit einer Windstärke 8 und stärker herrschte.
Einbruchdiebstähle und damit in Zusammenhang stehender Vandalismus sind ebenfalls durch die Hausratversicherung abgedeckt, solange dem Einbrecher nicht „Tür und Tor„ durch grob fahrlässiges Verhalten geöffnet wurde. Das klassische Beispiel ist hier das offene Fenster. Einfache Diebstähle, z. B. aus dem Garten oder aus dem Auto, sind vom Basisversicherungsschutz normalerweise ausgenommen.
Brandschäden und Explosionsschäden sind ebenfalls durch dir Hausratversicherung abgedeckt, wenn diese infolge einer offenen Flamme entstanden sind. Schwelbrände, die „nur„ die Wohnung verräuchern, sind in den Grundleistungen meist nicht eingeschlossen, sondern müssen zusätzlich versichert werden. Um gegenüber der Versicherung einen Schaden nachweisen zu können, sollte man, wenn man eine Hausratversicherung abschließt alle Kaufbelege für größere Anschaffungen aufbewahren. Denn im Schadensfall muss der Schaden auch gegenüber der Versicherung belegt werden können, dass diese den Schaden erstatten kann.
Vorweg: Hat der Partner bereits eine Hausratversicherung abgeschlossen, sollte zuerst geprüft werden, ob man in dieser nicht bereits aufgeführt ist. Denn diese sichert den gesamten beweglichen Hausrat ab, auch wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben - diese sollten bestenfalls aber im Vertrag mit aufgeführt sein. Auch für Kinder, die im Haushalt ihrer Eltern leben, ist die Hausratversicherung unnötig, da auch sie über eine bereits bestehende Hausratversicherung mitversichert sein sollten.
Die Hausratversicherung an sich schützt gegen verschiedene Schäden ab, z. B. gegen Einbruch, Blitzschlag, Brand, Vandalismus, Sturmschäden, Hagelschäden oder Leitungswasserschäden, jedoch nur bis zu der vertraglich vereinbarten Höchstsumme. Liegt der Wert des Hausrats unter dieser, so ist man unterversichert, liegt der Wert darüber, ist man überversichert und zahlt so oft zuviel.
Das „zuviel zahlen„ relativiert sich aber angesichts der Kosten einer Hausratversicherung schnell, denn diese kostet im Normalfall nur wenige Euro pro Monat, schützt aber im Schadensfall große Werte.
Einen Nachteil stellen bei der Hausratversicherung mögliche Ausnahmeregelungen dar. Voraussetzung ist immer, dass kein fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten vorlag.
Schäden durch Leitungswasser werden nur übernommen, wenn Wasser bestimmungswidrig austritt. Das ist bei einem Rohrbruch oder bei einem geplatzten Zuleitungsschlauch zur Spülmaschine oder Waschmaschine der Fall und sogar bei einer übergelaufenen Badewanne der Fall. Ersetzt wird aber nur beschädigter Hausrat - für Schäden an der Wohnung oder dem Haus haftet die Gebäudeversicherung.
Auch Wasserschäden, die durch Sturm und Hagel entstehen sind in der Regel gedeckt. Falls infolge eines Sturms beispielsweise das Dach abgedeckt oder Hagel die Fenster zerschlägt und Wasser in die Wohnung eindringt und den Hausrat beschädigt, so wird der Schaden in der Regel übernommen. Aber: Nur dann, wenn ein Sturm mit einer Windstärke 8 und stärker herrschte.
Einbruchdiebstähle und damit in Zusammenhang stehender Vandalismus sind ebenfalls durch die Hausratversicherung abgedeckt, solange dem Einbrecher nicht „Tür und Tor„ durch grob fahrlässiges Verhalten geöffnet wurde. Das klassische Beispiel ist hier das offene Fenster. Einfache Diebstähle, z. B. aus dem Garten oder aus dem Auto, sind vom Basisversicherungsschutz normalerweise ausgenommen.
Brandschäden und Explosionsschäden sind ebenfalls durch dir Hausratversicherung abgedeckt, wenn diese infolge einer offenen Flamme entstanden sind. Schwelbrände, die „nur„ die Wohnung verräuchern, sind in den Grundleistungen meist nicht eingeschlossen, sondern müssen zusätzlich versichert werden. Um gegenüber der Versicherung einen Schaden nachweisen zu können, sollte man, wenn man eine Hausratversicherung abschließt alle Kaufbelege für größere Anschaffungen aufbewahren. Denn im Schadensfall muss der Schaden auch gegenüber der Versicherung belegt werden können, dass diese den Schaden erstatten kann.