Kredit trotz Arbeitslosigkeit erhalten?
Arbeitslosigkeit ist meistens keine Situation, die man freiwillig eingegangen ist - umso ärgerlicher ist es, dass man in allen möglichen punkten des gesellschaftlichen Lebens bei Arbeitslosigkeit benachteiligt wird. So auch bei der Kreditvergabe - Personen ohne Arbeit haben es ausgesprochen schwer, ein seriöses Darlehen zu erhalten: Möglichkeiten gibt es trotzdem, auch wenn diese nur eingeschränkt vorhanden sind.
Zunächst muss zwischen „Arbeitslosigkeit„ und „ohne Einkommen„ unterschieden werden, denn es gibt schließlich durchaus Personen, die keiner geregelten Arbeit nachgehen und trotzdem Einnahmen generieren - zum Beispiel als Vermieter, oder weil sie über ein recht umfangreiches Kapitalvermögen verfügen und dieses gut angelegt haben.
Personen, die zwar über Einnahmen, aber nicht über Arbeit verfügen, werden natürlich grundsätzlich besser bewertet, als Personen, die weder eine Arbeit haben, noch Einnahmen erwirtschaften. Dies gilt jedoch vor allem für Kredite mit Sicherheiten - handelt es sich allerdings um Kredite ohne Sicherheiten, bei denen entsprechend eine Arbeitsstelle vorausgesetzt wird, sieht es auch für Personen, die Einnahmen ohne Arbeit generieren, eher schlecht aus.
Es bleibt die Möglichkeit, dass innerhalb des Kreditvertrages ein zweiter Kreditnehmer angegeben wird, der solvent genug ist, also über eine Arbeitsstelle und regelmäßige Einnahmen in vernünftiger Höhe verfügt. Im Grunde handelt es sich bei einem solchen Kredit mit zwei Kreditnehmern aber einfach nur um einen Bürgschaftskredit - der erfahrungsgemäß mit Vorsicht zu genießen ist.
Möglich ist es für Selbständige bzw. Existenzgründer, sich an eine der Bürgschaftsbanken des jeweiligen Bundeslandes zu wenden, um keinen Verwandten oder guten Freund um eine Bürgschaft bitten zu müssen - diese Banken bürgen jedoch nie für den vollen Kreditbetrag, sondern meistens nur für 60 oder 80%, das Restrisiko trägt die Hausbank.
Zunächst muss zwischen „Arbeitslosigkeit„ und „ohne Einkommen„ unterschieden werden, denn es gibt schließlich durchaus Personen, die keiner geregelten Arbeit nachgehen und trotzdem Einnahmen generieren - zum Beispiel als Vermieter, oder weil sie über ein recht umfangreiches Kapitalvermögen verfügen und dieses gut angelegt haben.
Personen, die zwar über Einnahmen, aber nicht über Arbeit verfügen, werden natürlich grundsätzlich besser bewertet, als Personen, die weder eine Arbeit haben, noch Einnahmen erwirtschaften. Dies gilt jedoch vor allem für Kredite mit Sicherheiten - handelt es sich allerdings um Kredite ohne Sicherheiten, bei denen entsprechend eine Arbeitsstelle vorausgesetzt wird, sieht es auch für Personen, die Einnahmen ohne Arbeit generieren, eher schlecht aus.
Es bleibt die Möglichkeit, dass innerhalb des Kreditvertrages ein zweiter Kreditnehmer angegeben wird, der solvent genug ist, also über eine Arbeitsstelle und regelmäßige Einnahmen in vernünftiger Höhe verfügt. Im Grunde handelt es sich bei einem solchen Kredit mit zwei Kreditnehmern aber einfach nur um einen Bürgschaftskredit - der erfahrungsgemäß mit Vorsicht zu genießen ist.
Möglich ist es für Selbständige bzw. Existenzgründer, sich an eine der Bürgschaftsbanken des jeweiligen Bundeslandes zu wenden, um keinen Verwandten oder guten Freund um eine Bürgschaft bitten zu müssen - diese Banken bürgen jedoch nie für den vollen Kreditbetrag, sondern meistens nur für 60 oder 80%, das Restrisiko trägt die Hausbank.