Kind: Kindergeld Antrag stellen

Mit dem Kindergeld sollen Eltern gezielt gefördert werden um die Bereitschaft, ein Kind zu bekommen zu erhöhen oder um zusätzliche finanzielle Mittel zur Versorgung des Kindes zur Verfügung zu stellen. Denn die Erziehung eines Kindes ist nicht nur eine Bereicherung, sondern leider auch sehr teuer.

Ein Recht auf die Zahlung von Kindergeld hat jeder deutsche Bürger ab dem Zeitpunkt der Geburt bis das Kind das Elternhaus verlässt und finanziell auf eigenen Füßen stehen kann. Sollten die Eltern nicht verheiratet sein oder in Trennung leben, so wird das Kindergeld stets dem Elternteil gezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt bzw. der das Sorgerecht hat.

Der Staat zahlt das Kindergeld auch nicht automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem ein Kind geboren wurde, sondern man muss einen Kindergeld Antrag bei der Familienkasse stellen, der schriftlich erfolgen muss. Ein Anruf oder eine kurze Vorstellung ist nicht ausreichend. Das Formular für den Kindergeld Antrag erhält man entweder direkt bei der Familienkasse oder per Download auf auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Möchte man den Kindergeld Antrag online herunterladen und bequem am Rechner ausfüllen, so muss dieser trotzdem noch ausgedruckt, unterschrieben und der Familienkasse der zuständigen Gemeinde, in der man seinen Wohnsitz hat, per Post zugeschickt oder bei dieser vorbeigebracht werden.

Das Kindergeld beträgt für die ersten beiden Kinder für jedes Kind 184 Euro pro Monat - für das dritte Kind gibt es 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro. Alternativ kann auch, je nachdem was steuerlich besser ist, der Kinderfreibetrag von 7.008 Euro genutzt werden. Dies muss man aber nicht selbst ausrechnen, denn das Finanzamt ist zur so genannten Günstigerprüfung verpflichtet, also dem Steuerzahler die für ihn beste Möglichkeit zu berechnen, damit dieser weniger Steuern zahlen muss.

Der Kindergeld Antrag wird erfahrungsgemäß sehr schnell bestätigt und nachdem der Kindergeldantrag bewilligt wurde, wird das Kindergeld auf das angegebene Konto einbezahlt. Das Kindergeld ist dabei eine Leistung, die auch rückwirkend gezahlt werden kann. Natürlich bietet es sich an, den Kindergeldantrag bereits direkt nach der Geburt zu stellen, um eine schnelle Zahlung zu erhalten - wenn dieser später gestellt werden sollte, so erhält man aber das dahin nicht ausgezahlte Kindergeld mit der ersten Zahlung rückwirkend ausbezahlt.

Ein Vorteil: Sollte man den Kindergeld Antrag stellen, muss dieser nicht laufend neu gestellt werden - bis zum 18. Lebensjahr wird das Kindergeld monatlich bezahlt. Wenn das Kind 18 Jahre alt geworden ist, muss er erneut gestellt werden, falls das Kind sich in einer Ausbildung (beruflich oder schulisch) befindet oder kein eigenes Einkommen hat.

Sollte das Kind kein eigenes Einkommen haben, da es sich in einer schulischen Ausbildung befindet (berufsbildende Schulen, Abitur, Studium), reicht hierfür der Nachweis. Ist das Kind allerdings arbeitslos, so muss es als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet sein, ansonsten kann das Kindergeld verweigert werden. Das Kindergeld wird jedoch maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.

Wenn das Kindergeld trotz Kindergeld Antrag nicht ausreicht, um das Kind ausreichend zu versorgen, da das eigene Einkommen zu niedrig ist, kann ebenfalls der Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 140 Euro bei der Familienkasse beantragt werden. Aufstocker, die neben einem Einkommen zusätzlich ALG II beziehen, können ebenfalls den Kinderzuschlag beantragen - allerdings wird dieser maximal 36 Monate bezahlt und kann ggfs. verringert werden, wenn sich das Einkommen erhöhen sollte. Aber: Der Kinderzuschlag ist an eine Erwerbstätigkeit gebunden!