Der Sofortkredit für Arbeitslose?

Es gibt Situationen im Leben, da braucht man dringend Geld - entweder aus einer Notsituation heraus, oder auch einfach, weil man sich einen etwas kostspieligeren Wunsch erfüllen möchte - verfügt man dann nicht über das notwendige Eigenkapital, so ist es notwendig, dass man sich Fremdkapital beschafft. Solange man eine ausreichende Bonität aufweist, stellt dies auch kein Problem dar - doch was passiert, wenn der Kreditsuchende erwerbslos ist?

Arbeitslosigkeit und Bonität
Wer arbeitslos ist, hat gegenüber Banken grundsätzlich ein Problem, es sei denn, man verfügt über anderweitige Einnahme quellen, die einen Arbeitsplatz unnötig machen. Bei „normaler„ Arbeitslosigkeit, die also unfreiwillig entstanden ist, wird die Bonität durch die Banken ausgesprochen schlecht bewertet. Die vom Amt gezahlten Leistungen, egal ob es sich um Arbeitslosengels 1 oder Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz 4 handelt, werden nicht als richtiges Einkommen gewertet.

Sofortkredit aufnehmen
Einen Sofortkredit beantragt man in aller Regel im Internet, denn dort gestaltet sich die Antragstellung schnell und unkompliziert, da die Daten elektronisch übertragen werden. Nachdem der Kredit beantragt wurde, ist es allerdings in aller Regel notwendig, dass man der Bank diverse Unterlagen auf dem Postweg zukommen lässt, so zum Beispiel Kontoauszüge, ggf. den Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen.

Nicht zwangsläufig entfällt bei einem Sofortkredit die Einholung einer Schufaauskunft - wird keine Schufa Auskunft eingeholt, so handelt es sich um einen Sofortkredit aus dem Ausland, also beispielsweise aus Österreich oder der Schweiz. Ausgezahlt wird ein Sofortkredit aus dem Internet entweder postbar oder auf ein vom Kreditnehmer angegebenes Girokonto.

Gibt es eine Alternative für Arbeitslose?
Wie bereits erwähnt, ist es für Arbeitslose im Grunde unmöglich, einen Sofortkredit zu erhalten, allerdings hat man bei Erwerbslosigkeit noch immer andere Möglichkeiten offen stehen: manche Banken und auch Kreditvermittlungen bieten es beispielsweise an, dass man einen zweiten Kreditnehmer benennt.

Bei Krediten mit zwei Kreditnehmern handelt es sich allerdings um nichts anderes, als um Bürgschaftskredite, bei denen man sich bekanntlich genaue Gedanken machen sollte, ob man sie wirklich nutzen sollte, denn eine solche Verpflichtung stellt nicht nur für den Kreditnehmer selbst, sondern auch für den Bürgen eine extreme Belastung dar.