Reiseversicherung: Krank im Ausland kann teuer werden! Teil 2

Kreditkarten: Vorsicht vor Reiseversicherungen

Anbieter von Kreditkarten, unabhängig ob direkt oder über einen Partner, bieten ihren Kunden, sowie diverse Clubs ihren Mitgliedern, meist Reiseversicherungen automatisch mit an, so in der Regel auch eine Auslandskrankenversicherung. Jedoch sollte man diese Auslandskrankenversicherungen kritisch betrachten.

Laut Stiftung Warentest konnte so beispielsweise nur die Auslandskrankenversicherung des ADAC positiv, wenn auch nur mit einem „Gut„, hervorstechen - die Inklusivversicherungen anderer Clubs und der Kreditkartengesellschaften (bzw. deren Partnern) bieten meist zuwenig für das, was sie kosten bzw. sind im Leistungskatalog zu stark eingeschränkt, so dass man als Inhaber einer Kreditkarte mit einer separaten Versicherung, vor allem was die Absicherung horrender Kosten wie etwa für den Rücktransport, oft besser beraten ist.

Gültigkeit und Kosten einer Auslandskrankenversicherung

Eine gute Auslandskrankenversicherung, welche einen ausreichenden Schutz bietet, kann bereits für wenige Euro erworben werden - selbst eine Jahresversicherung schlägt je nach Versicherung selten mit mehr als 8 - 25 Euro für Singles bzw. 15 - 40 Euro für eine ganze Familie zu Buche.

Wichtig ist jedoch, dass man sowohl auf die Einschränkungen hinsichtlich der Rückführung achtet als auch auf die Gültigkeit. Fast alle Auslandskrankenversicherungen, egal ob inklusive in der Privatversicherung, bei der Kreditkarte oder als Jahresversicherung / Einmalversicherung, sind auf 6 Wochen / 42 Tage ab Urlaubsantritt beschränkt - das heißt: Überschreitet der Auslandsaufenthalt die Dauer von 42 Tagen, z. B. wegen einer aufwendigen und langen Behandlung vor Ort, muss man alle Kosten, die nach dem Ablauf entstehen, selbst tragen!

Teurere Auslandskrankenversicherungen bieten jedoch meist einen Maximalschutz bis zu 70 Tage an - diese Auslandskrankenversicherungen lohnen sich vor allem dann, wenn man in Urlaubsländer fährt:
- mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht,
- und die Kosten für einen Rücktransport extrem hoch wären.

Tipp: Wer pro Jahr mindestens einmal verreisen sollte, für den kann sich eine Jahresversicherung besonders lohnen - sie wird zwar dadurch nicht günstiger, jedoch verlängert sie sich automatisch um ein Jahr, wenn man diese nicht kündigt. Man muss sich so nicht vor jeder Reise Gedanken machen, ob der Versicherungsschutz nun noch besteht oder nicht.

Wichtig: Ungeeignet für Au-Pairs und Praktikanten: Wer sich als Au-Pair oder Praktikant im Ausland günstig und effektiv versichern möchte, der sollte dazu keine herkömmliche Auslandskrankenversicherung nutzen, denn aufgrund der Gültigkeit, auch bei einer langfristigen Versicherung, besteht das hohe Risiko einer Deckungslücke! Als Au-Pair / Auslandspraktikant sollte daher immer auf eine spezielle Auslandskrankenversicherung Wert gelegt werden, welche einen sehr hohen Langzeitschutz bietet und in ihren Leistungen, damit sie nicht zu teuer ist, konkreter zugeschnitten ist.

Kostenproblem: Rückholservice

Ein wichtiger und oft angesprochener Punkt ist der sogenannte Rückholservice, je nachdem auch als Rücktransport oder Rückführung bezeichnet, denn hierin unterscheiden sich alle Anbieter einer Auslandskrankenversicherung maßgeblich. Und das wundert nicht, denn im Gegensatz zu einer Behandlung vor Ort, selbst bei einem Krankenhausaufenthalt mit einer Operation, können die Kosten für den Rücktransport sehr schnell sehr hoch werden.

Während eine „gewöhnliche Rückführung„ im Flugzeug noch vergleichsweise kostengünstig ist (mittels kurzfristiger Buchung eines Tickets), kann eine umfassende Rückführung, bei der Sitze ausgebaut werden müssen bis hin zu Spezialflugzeugen, welche mit Pflegepersonal und Ärzten ausgestattet sind, sehr teuer werden. Die Möglichkeit, dass ein Flugzeug nur für einen Passagier bei einer schweren Erkrankung um die halbe Welt fliegen muss, ist nicht völlig unmöglich - und vor allem richtig teuer!

Die Auslandskrankenversicherungen schränken deswegen die Rückführung in 3 Stufen ein - je nachdem, wie stark die Einschränkung ist, spiegelt sich dies auch im Preis wieder: Je weniger umfassend, desto billiger wird es.

Rücktransport: medizinisch notwendig
Eine billige Auslandskrankenversicherung beschränkt den Rücktransport oft auf medizinisch notwendig - das heißt, dass der Rücktransport nur dann von der Versicherung übernommen bzw. organisiert wird, wenn eine Behandlung im Urlaubsland nicht möglich wäre.

Aber: Selbst in „Drittweltstaaten„, in denen man nicht gern Zeit in einem Krankenhaus aufgrund der oft als unzumutbar empfundenen Zustände verbringen möchte, ist eine medizinisch ausreichende Behandlung aus Sicht der Ärzte und der Krankenversicherung in der Regel bei „normalen„ Gebrechen durchaus möglich. Dass das persönliche Wohlbefinden darunter leiden kann, ist in diesem Fall je nach Krankenkasse nachrangig.

Rücktransport: medizinisch sinnvoll und vertretbar
Die Steigerung zu dieser „Sparvariante„ ist die Klausel bzw. Formulierung medizinisch sinnvoll und vertretbar, denn das bedeutet, dass eine Rückführung auch dann bewilligt wird, wenn der Standard vor Ort ausreichend bis gut genug ist, um die Erkrankung dort zu kurieren.

Denn: „Medizinisch sinnvoll„ ist eine Rückführung ins Heimatland fast immer, da es nachweisbar positiv auf die Heilung wirkt, wenn sich ein Patient in einer vertrauten Umgebung aufhält, nicht getrennt von seinem sozialen Umfeld ist oder einfach nur dazu in der Lage ist, sich mit Ärzten und Pflegepersonal in der gleichen Sprache problemlos zu verständigen.

Rücktransport: Fristenlösung
Statt der Formulierung medizinisch sinnvoll und vertretbar ist bei einer guten Auslandskrankenversicherung der Rücktransport auch an die mögliche Behandlungsdauer geknüpft. Sollte beispielsweise die Behandlungsdauer mehr als 10 - 14 Tage betragen, würde vor Behandlungsantritt ein Rücktransport erfolgen.

Für die meisten Auslandskrankenversicherungen ist bei der Überschreitung einer Mindestbehandlungsfrist der Rücktransport oft günstiger als eine langwierige, und damit kostenintensive, Behandlung im Urlaubsland - denn: Sobald der Versicherte wieder in Deutschland ist, übernimmt die eigentliche Krankenversicherung, die gesetzliche oder private Krankenversicherung, wieder die Kosten anstatt der Auslandskrankenversicherung.