SCHUFA Selbstauskunft einholen

Fast in allen Lebenslagen wird man heute mit der SCHUFA konfrontiert: Ein Handyvertrag, ein Kredit, ein Darlehen oder auch Ratenzahlungen - überall wird vom Kunden in der Regel eine Einwilligung in die SCHUFA Abfrage verlangt, bevor die Annahme überhaupt geprüft werden kann und selbst bei Mietverträgen ist diese immer häufiger anzutreffen.

Prinzipiell ist das für viele dann kein Problem, solange der Vertrag trotzdem zustande kommt - nur falls es dann verweigert werden sollte mit dem Verweis auf die SCHUFA Auskunft, spätestens dann stellt sich oft die Frage, was denn bei der SCHUFA überhaupt über die eigene Person steht.

Die SCHUFA bietet nicht nur Mitgliedern in der SCHUFA, die, die gerne die Einwilligung in die SCHUFA Auskunft von ihren Kunden verlangen, eine Auskunft an, sondern auch als Betroffener kann man eine SCHUFA Selbstauskunft verlangen - und das sogar recht einfach und unkompliziert. Entweder man nutzt den Weg über www.schufa.de und kann dort die SCHUFA Selbstauskunft einholen - oder man betragt eine SCHUFA Selbstauskunft per Post bei der SCHUFA.

Ersteres ist jedoch unkomplizierter, denn SCHUFA Auskunft ist nicht gleich SCHUFA Auskunft, so dass bei einer schriftlichen Anfrage per Post an die SCHUFA die Wege länger werden, wenn noch geklärt werden muss, welche SCHUFA Auskunft man überhaupt einholen möchte.

Zum einen gibt es die SCHUFA Verbraucherauskunft, die quasi nur Basisdaten enthält. Diese geben im Grunde nur weiter, um welche Person es sich handelt, bei der in der SCHUFA Datenbank Einträge vorhanden sind und ob z. B. offene Kredite bedient werden müssen oder ob es Zahlungsausfälle gab bzw. ob es keine Zahlungsausfälle gab. Es ist somit nur eine recht oberflächliche SCHUFA Auskunft, die vor allem für Personen genutzt werden sollte, denen man nicht alle privaten Details genau darlegen möchte.

Die SCHUFA Eigenauskunft bzw. SCHUFA Selbstauskunft ist hingegen wesentlich umfangreicher und detailierter. Neben den personenbezogenen Daten sind hier wirklich alle Geschäftsvorgänge zur eigenen Personen aufgeführt - also wann mit wem und in welcher Höhe. Solle man diese SCHUFA Auskunft einholen, erhält man somit einen kompletten Zugriff auf alle über die eigene Person bei der SCHUFA hinterlegten Daten.

Sowohl die SCHUFA Verbraucherauskunft als auch die SCHUFA Selbstauskunft können online und per Post bestellt werden - für beide Arten der Schufa Auskunft fallen 18,50 Euro an Gebühren an, die an die SCHUFA bezahlt werden müssen. Bei einer Zustellung per Post dauert es einige Tage, bis man diese erhält.

Man kann jedoch auch die SCHUFA Auskunft online nutzen - diese bietet zum einen den Vorteil, dass man direkten Zugriff ohne Wartzeit auf alle Daten hat und dass dies ebenfalls nur 18,50 Euro kostet und man immer wieder darauf zugreifen kann. Sollte man trotzdem noch einen schriftlichen Nachweis benötigen, so kostet dieser nur 7,80 Euro. Auch offene Fragen können dort direkt geklärt oder auf Fehler hingewiesen werden

Wer sich jedoch nicht online anmelden möchte, kann natürlich auch die SCHUFA Auskunft per Post beantragen - hierzu reicht es aus, wenn das Formular der SCHUFA auf der Seite www.meineschufa.de heruntergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt wird (oder ersatzweise diese Daten selbst in einem Brief angegeben werden) und an die SCHUFA unter der Adresse:

SCHUFA Holding AG
Postfach 10 21 66

44721 Bochum

schicken oder offene Fragen über das von der SCHUFA angebotene Servicetelefon unter 01805 - SCHUFA bzw. 01805 -724832 (Vorsicht gebührenpflichtig!) richten.

In Ausnahmefällen, wenn beispielsweise die bei der SCHUFA gespeicherten Daten von den tatsächlichen Daten des Antragstellers abweichen, z. B. nach einem Umzug, so kann auch die Übersendung einer Ausweiskopie verlangt werden, damit Dritte nicht unberechtigt Zugriff auf Daten eines bei der SCHUFA gespeicherten Bürgers erhalten können.