Festgeld in der Schweiz besser als in Deutschland?
Die Schweiz ist in den Augen der meisten Menschen das Land, in dem sich das Geld erst so richtig zuhause fühlt: Ein Schweizer Konto ist sicher, ein Schweizer Nummernkonto erst recht und bei der hohen Bankendichte in der Schweiz müssen auch die Geldanlagen in der Schweiz die besten sein, die es gibt.
Aber: Auch die Schweizer Banken kochen nur mit Wasser. Natürlich gibt es neben Fonds und Wertpapieren auch in der Schweiz Tagesgeld und Festgeld - und auch Sparbücher. Denn nicht jeder Schweizer ist ein Finanzakrobat und steckt sein Geld in spekulative Anlagen, sondern die Lage bei „Otto Normalverbraucher„ ist die gleiche wie in Deutschland. Aber ist das Festgeld in der Schweiz besser als in Deutschland? Gibt es mehr Zinsen und ist es sicherer?
Was die Frage der Zinsen angeht: Das Schweizer Festgeld ist kaum besser verzinst als in Deutschland, je nach Bank gibt es hier geringe Unterschiede nach oben und nach unten, aber im Schnitt kann man nicht mit wesentlich mehr Zinsen rechnen. Rein aus zinstechnischen Überlegungen ist das Festgeld in der Schweiz nicht besser als in Deutschland.
Der Vorteil beim Festgeld in der Schweiz ist jedoch genau der gleiche wie auch bei einem Schweizer Konto oder dem Schweizer Tagesgeld (Call Geld): Auch hier gilt das Schweizer Bankgeheimnis und das Festgeld in der Schweiz ist so vor Zugriffen und Einblicken von außen sehr sicher.
Übrigens ist das Bankgeheimnis in der Schweiz an sich kaum strenger als in Deutschland - sollte ein Ersuchen auf Amtshilfe gestellt werden, so kann auch der deutsche Staat genauso problemlos Einblicke in das Festgeld in der Schweiz wie in Deutschland erhalten. Der Unterschied ist jedoch, dass dazu eine Straftat oder ein Verdacht auf eine Straftat vorliegen muss.
Der häufigste Grund für ein Ersuchen um Amtshilfe gegenüber Schweizer Behörden und Banken ist der Verdacht auf Steuerhinterziehung oder die festgestellte Steuerhinterziehung - nur: diese ist in der Schweiz keine Straftat und somit wird auch keine Amtshilfe gewährt. Dadurch ist natürlich auch das Festgeld in der Schweiz gegenüber Festgeld in Deutschland „geschützter„.
Eine Steuerhinterziehung liegt in der Schweiz auch deswegen nicht vor, weil hier wie in Luxemburg auch bei Festgeld in der Schweiz die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer in Deutschland) ganz normal erhoben und an das Herkunftsland des Anlegers überwiesen wird. Jedoch, wie auch in Luxemburg, pauschal - das heißt, der deutsche Staat bekommt zwar regulär die Kapitalertragssteuer, aber er weiß nicht von wem, da die „Überweisenden„ nicht genannt werden, da alles anonymisiert ist.
Aber: Auch die Schweizer Banken kochen nur mit Wasser. Natürlich gibt es neben Fonds und Wertpapieren auch in der Schweiz Tagesgeld und Festgeld - und auch Sparbücher. Denn nicht jeder Schweizer ist ein Finanzakrobat und steckt sein Geld in spekulative Anlagen, sondern die Lage bei „Otto Normalverbraucher„ ist die gleiche wie in Deutschland. Aber ist das Festgeld in der Schweiz besser als in Deutschland? Gibt es mehr Zinsen und ist es sicherer?
Was die Frage der Zinsen angeht: Das Schweizer Festgeld ist kaum besser verzinst als in Deutschland, je nach Bank gibt es hier geringe Unterschiede nach oben und nach unten, aber im Schnitt kann man nicht mit wesentlich mehr Zinsen rechnen. Rein aus zinstechnischen Überlegungen ist das Festgeld in der Schweiz nicht besser als in Deutschland.
Der Vorteil beim Festgeld in der Schweiz ist jedoch genau der gleiche wie auch bei einem Schweizer Konto oder dem Schweizer Tagesgeld (Call Geld): Auch hier gilt das Schweizer Bankgeheimnis und das Festgeld in der Schweiz ist so vor Zugriffen und Einblicken von außen sehr sicher.
Übrigens ist das Bankgeheimnis in der Schweiz an sich kaum strenger als in Deutschland - sollte ein Ersuchen auf Amtshilfe gestellt werden, so kann auch der deutsche Staat genauso problemlos Einblicke in das Festgeld in der Schweiz wie in Deutschland erhalten. Der Unterschied ist jedoch, dass dazu eine Straftat oder ein Verdacht auf eine Straftat vorliegen muss.
Der häufigste Grund für ein Ersuchen um Amtshilfe gegenüber Schweizer Behörden und Banken ist der Verdacht auf Steuerhinterziehung oder die festgestellte Steuerhinterziehung - nur: diese ist in der Schweiz keine Straftat und somit wird auch keine Amtshilfe gewährt. Dadurch ist natürlich auch das Festgeld in der Schweiz gegenüber Festgeld in Deutschland „geschützter„.
Eine Steuerhinterziehung liegt in der Schweiz auch deswegen nicht vor, weil hier wie in Luxemburg auch bei Festgeld in der Schweiz die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer in Deutschland) ganz normal erhoben und an das Herkunftsland des Anlegers überwiesen wird. Jedoch, wie auch in Luxemburg, pauschal - das heißt, der deutsche Staat bekommt zwar regulär die Kapitalertragssteuer, aber er weiß nicht von wem, da die „Überweisenden„ nicht genannt werden, da alles anonymisiert ist.