Früher in Rente gehen - Wann ist das möglich?
Man hat das Gefühl, dass mit jeder neuen Regierung das Renteneintrittsalter immer weiter angehoben wird - lag die Regelaltersgrenze vor wenigen Jahren noch bei 60, so wurde sie inzwischen auf 65 und aktuell auf 67 Jahre angehoben. Aber kann man auch früher in Rente gehen, oder muss man wirklich bis zum 67. Lebensjahr durcharbeiten?
Vorweg: Ja man kann auch eher in Rente gehen, aber es gilt in diesem Fall, dass je eher man in Rente gehen sollte, desto „teurer„ wird dies letztendlich, da letztendlich jeder Monat (nicht jedes Jahr), welchen man eher in Rente geht, von der Rente, die man danach ein Leben lang erhält, abgezogen wird.
So werden von der Rente, die man nach 45 Beitragsjahren erhalten würde, pro Monat 0,3 Prozent abgezogen - würde man beispielsweise mit 62 Jahren statt mit 67 Jahren 5 Jahre früher in Rente gehen, so sind das 60 Monate, was mit einem Rentenabzug von 18 % (!) bestraft wird. Möchte man nur ein Jahr früher in Rente gehen, so bedeutet das einen Abzug von 3,6 % bei der gesetzlichen Rente.
Der Staat bestraft es somit mehr oder weniger sehr stark, wenn man eher in Rente gehen möchte, aber fördert es umso mehr, wenn man länger arbeitet. So werden zwar 0,3 % pro Monat, den man eher in Rente geht, abgezogen, aber es werden pro Monat den man länger arbeitet nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters mit 0,5 % „vergoldet„.
Wichtig: Man kann auch eher ohne Abzüge in Rente gehen, wenn man bereits vor dem 67. Lebensjahr 45 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Wer seit er 20 ist ununterbrochen 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann auch schon mit 65 Jahren ohne Abzüge früher in Rente gehen - entscheidet er sich, noch 2 Jahre länger zu arbeiten, so erhält er jedoch, siehe davor, 12 % mehr an Rente.
Schwerbehinderte oder Berufsunfähige / Personen, die gesundheitlich so stark eingeschränkt sind, dass sie nicht mehr länger arbeiten können, dürfen sogar nach 35 Jahren ohne Abzüge früher in Rente gehen. Weitere Ausnahmeregelungen gibt es auch für andere Berufsgruppen, wie Bergleute, die bereits nach 35 Jahren kaum noch ihrer ursprünglichen Arbeit in dem vom Arbeitgeber geforderten Maß nachgehen können.
Auch für Personen, die vor 1964 geboren sind, gilt die Altersgrenze von 67 Jahren bei der Rente nur eingeschränkt - je nach Geburtsjahr (1947 - 1963) kann man bereits mit 65 + 1 Monat bis 66 + 10 Monate früher in Rente gehen.
Aber: Man kann nicht grundsätzlich in Rente gehen, wie man es möchte, denn es ist hier stets die Wartezeit / Mindestversicherungszeit zu berücksichtigen. So beträgt die Wartezeit für die Rente:
- 5 Jahre bei der Regelaltersrente,
Erwerbsminderungsrente oder Rente im Todesfall, - 15 Jahre bei der Altersrente für Frauen und bei der Altersrente aufgrund von Arbeitslosigkeit / Arbeitsteilzeitdiary,
- 35 Jahre bei langjährig Versicherten und Schwerbehinderten für die Altersrente,
- 45 Jahre bei besonders langjährig Versicherten für die Altersrente.
Wartezeit heißt, dass mindestens über diesen Zeitraum in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden muss, damit man diese beanspruchen kann.
Vorweg: Ja man kann auch eher in Rente gehen, aber es gilt in diesem Fall, dass je eher man in Rente gehen sollte, desto „teurer„ wird dies letztendlich, da letztendlich jeder Monat (nicht jedes Jahr), welchen man eher in Rente geht, von der Rente, die man danach ein Leben lang erhält, abgezogen wird.
So werden von der Rente, die man nach 45 Beitragsjahren erhalten würde, pro Monat 0,3 Prozent abgezogen - würde man beispielsweise mit 62 Jahren statt mit 67 Jahren 5 Jahre früher in Rente gehen, so sind das 60 Monate, was mit einem Rentenabzug von 18 % (!) bestraft wird. Möchte man nur ein Jahr früher in Rente gehen, so bedeutet das einen Abzug von 3,6 % bei der gesetzlichen Rente.
Der Staat bestraft es somit mehr oder weniger sehr stark, wenn man eher in Rente gehen möchte, aber fördert es umso mehr, wenn man länger arbeitet. So werden zwar 0,3 % pro Monat, den man eher in Rente geht, abgezogen, aber es werden pro Monat den man länger arbeitet nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters mit 0,5 % „vergoldet„.
Wichtig: Man kann auch eher ohne Abzüge in Rente gehen, wenn man bereits vor dem 67. Lebensjahr 45 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Wer seit er 20 ist ununterbrochen 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann auch schon mit 65 Jahren ohne Abzüge früher in Rente gehen - entscheidet er sich, noch 2 Jahre länger zu arbeiten, so erhält er jedoch, siehe davor, 12 % mehr an Rente.
Schwerbehinderte oder Berufsunfähige / Personen, die gesundheitlich so stark eingeschränkt sind, dass sie nicht mehr länger arbeiten können, dürfen sogar nach 35 Jahren ohne Abzüge früher in Rente gehen. Weitere Ausnahmeregelungen gibt es auch für andere Berufsgruppen, wie Bergleute, die bereits nach 35 Jahren kaum noch ihrer ursprünglichen Arbeit in dem vom Arbeitgeber geforderten Maß nachgehen können.
Auch für Personen, die vor 1964 geboren sind, gilt die Altersgrenze von 67 Jahren bei der Rente nur eingeschränkt - je nach Geburtsjahr (1947 - 1963) kann man bereits mit 65 + 1 Monat bis 66 + 10 Monate früher in Rente gehen.
Aber: Man kann nicht grundsätzlich in Rente gehen, wie man es möchte, denn es ist hier stets die Wartezeit / Mindestversicherungszeit zu berücksichtigen. So beträgt die Wartezeit für die Rente:
- 5 Jahre bei der Regelaltersrente,
Erwerbsminderungsrente oder Rente im Todesfall, - 15 Jahre bei der Altersrente für Frauen und bei der Altersrente aufgrund von Arbeitslosigkeit / Arbeitsteilzeitdiary,
- 35 Jahre bei langjährig Versicherten und Schwerbehinderten für die Altersrente,
- 45 Jahre bei besonders langjährig Versicherten für die Altersrente.
Wartezeit heißt, dass mindestens über diesen Zeitraum in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden muss, damit man diese beanspruchen kann.