Fahrschule - Ratenzahlung möglich?
Ein Führerschein wird heute für verschiedene Tätigkeiten vorausgesetzt und für manche Berufe ist er sogar eine Einstellungsvorrausetzung - aber der Führerschein ist alles andere als billig, selbst wenn man ihn innerhalb der vorgeschriebenen Mindestzeit schafft.
Fahrstunden, Fahrlehrer und Prüfungen - überall entstehen beim Führerschein hohe Kosten, die oft zwischen 1.500 Euro bis 3.000 Euro betragen können. Kosten, die gerade für junge Menschen kaum einfach so zu stemmen und die entweder jahrelang angespart oder nur mit elterlicher Unterstützung aufzubringen sind.
Jedoch bieten viele Fahrschulen, da sie selbst in der Zwickmühle zwischen hohen Kosten einerseits und finanziell eher „schwachen„ Kunden andererseits stecken, die Möglichkeit an, den Führerschein zu finanzieren. Nur: Bevor man diesen Weg wählt, sollte man sich über einiges im Klaren sein.
Diese Finanzierungen werden von keiner Fahrschule direkt angeboten, sondern mögliche Fahrschüler werden von ihnen an eine Bank verwiesen, welche mit den Fahrschülern einen Ratenkredit abschließt. Das ist in der Regel für den Fahrschüler von Nachteil, da die Fahrschule für die Vermittlung eines Fahrschülers eine Provision von der anbietenden Bank bekommt, die letztendlich über höhere Kreditkosten von dem Fahrschüler und Kreditnehmer zurückgezahlt wird.
Man sollte sich mit diesem Hintergedanken zwar über die jeweiligen Kreditkonditionen erkundigen, aber auch noch Angebote anderer Banken, die oft günstiger sind, einholen und diese miteinander vergleichen. Bei einem Vergleich sollte immer der effektive Zins bei einem Kredit vergleichen werden, denn nur er enthält alle Kosten. Zu niedrige Zinsen, die nicht dem effektiven Zins entsprechen, warten im Nachhinein oft mit hohen zusätzlichen Gebühren wie dem Ausgabeaufschlag auf, die den Kredit verteuern. Im effektiven Zins müssen diese bereits mit einberechnet sein.
Generell gilt, gerade bei Jugendlichen, dass für diese Art von Krediten fast immer ein Bürge verlangt wird, da die meisten Jugendlichen entweder kein Einkommen, und damit aus Sicht der Bank auch keine Bonität, besitzen oder ein Einkommen beziehen, z. B. in Form des Unterhalts oder des Ausbildungsentgelts, welches unter der Pfändungsfreigrenze liegt.
Der Bürge ist fast immer ein Elternteil, der im Fall des Zahlungsausfalles des Kindes an dessen Stelle für die Schulden einstehen muss. Zudem kommt bei einem Zahlungsausfall auch ein negativer Schufa Eintrag hinzu, der den Abschluss weiterer Verträge, z. B. mit Handyprovidern oder mit einem Vermieter (wenn dieser auf einer Schufa Auskunft besteht), schwierig bis unmöglich macht.
Die Ratenzahlung erfolgt somit nicht an die Fahrschule, sondern an die Bank. Die Rechnung der Fahrschule wird letztendlich mit dem bedient, was man von der Bank bekommt. Je nachdem empfiehlt es sich, dass die endgültige Kreditsumme, die benötigt wird, erst nach Erhalt des Führerscheins beantragt wird, da man, falls die ursprüngliche Summe nicht ausreicht, da der Führerschein doch teurer als erwartet wird, sich erneut verschulden müsste - nur dieses Mal zu weitaus schlechteren Konditionen, da man bereits trotz schlechter Bonität einen Kredit abgeschlossen hat.
Die monatlichen Raten bei einer Ratenzahlung für einen Führerschein kann man im Bereich von 50 - 100 Euro ansetzen - je nachdem, wie teuer der Führerschein letztendlich wird. Inwiefern das finanziell im Rahmen der Möglichkeiten liegt oder nicht, sollte man davon abhängig machen, wie viel Geld man am Ende des Monats nach dem Abzug aller Kosten noch übrig hat. Sollte dies nur „gerade so„ zu schaffen sein, ist man besser damit beraten, die Fahrschule nicht per Ratenzahlung zu finanzieren, um einer Überschuldung in jungen Jahren rechtzeitig aus dem Weg zu gehen.
Fahrstunden, Fahrlehrer und Prüfungen - überall entstehen beim Führerschein hohe Kosten, die oft zwischen 1.500 Euro bis 3.000 Euro betragen können. Kosten, die gerade für junge Menschen kaum einfach so zu stemmen und die entweder jahrelang angespart oder nur mit elterlicher Unterstützung aufzubringen sind.
Jedoch bieten viele Fahrschulen, da sie selbst in der Zwickmühle zwischen hohen Kosten einerseits und finanziell eher „schwachen„ Kunden andererseits stecken, die Möglichkeit an, den Führerschein zu finanzieren. Nur: Bevor man diesen Weg wählt, sollte man sich über einiges im Klaren sein.
Diese Finanzierungen werden von keiner Fahrschule direkt angeboten, sondern mögliche Fahrschüler werden von ihnen an eine Bank verwiesen, welche mit den Fahrschülern einen Ratenkredit abschließt. Das ist in der Regel für den Fahrschüler von Nachteil, da die Fahrschule für die Vermittlung eines Fahrschülers eine Provision von der anbietenden Bank bekommt, die letztendlich über höhere Kreditkosten von dem Fahrschüler und Kreditnehmer zurückgezahlt wird.
Man sollte sich mit diesem Hintergedanken zwar über die jeweiligen Kreditkonditionen erkundigen, aber auch noch Angebote anderer Banken, die oft günstiger sind, einholen und diese miteinander vergleichen. Bei einem Vergleich sollte immer der effektive Zins bei einem Kredit vergleichen werden, denn nur er enthält alle Kosten. Zu niedrige Zinsen, die nicht dem effektiven Zins entsprechen, warten im Nachhinein oft mit hohen zusätzlichen Gebühren wie dem Ausgabeaufschlag auf, die den Kredit verteuern. Im effektiven Zins müssen diese bereits mit einberechnet sein.
Generell gilt, gerade bei Jugendlichen, dass für diese Art von Krediten fast immer ein Bürge verlangt wird, da die meisten Jugendlichen entweder kein Einkommen, und damit aus Sicht der Bank auch keine Bonität, besitzen oder ein Einkommen beziehen, z. B. in Form des Unterhalts oder des Ausbildungsentgelts, welches unter der Pfändungsfreigrenze liegt.
Der Bürge ist fast immer ein Elternteil, der im Fall des Zahlungsausfalles des Kindes an dessen Stelle für die Schulden einstehen muss. Zudem kommt bei einem Zahlungsausfall auch ein negativer Schufa Eintrag hinzu, der den Abschluss weiterer Verträge, z. B. mit Handyprovidern oder mit einem Vermieter (wenn dieser auf einer Schufa Auskunft besteht), schwierig bis unmöglich macht.
Die Ratenzahlung erfolgt somit nicht an die Fahrschule, sondern an die Bank. Die Rechnung der Fahrschule wird letztendlich mit dem bedient, was man von der Bank bekommt. Je nachdem empfiehlt es sich, dass die endgültige Kreditsumme, die benötigt wird, erst nach Erhalt des Führerscheins beantragt wird, da man, falls die ursprüngliche Summe nicht ausreicht, da der Führerschein doch teurer als erwartet wird, sich erneut verschulden müsste - nur dieses Mal zu weitaus schlechteren Konditionen, da man bereits trotz schlechter Bonität einen Kredit abgeschlossen hat.
Die monatlichen Raten bei einer Ratenzahlung für einen Führerschein kann man im Bereich von 50 - 100 Euro ansetzen - je nachdem, wie teuer der Führerschein letztendlich wird. Inwiefern das finanziell im Rahmen der Möglichkeiten liegt oder nicht, sollte man davon abhängig machen, wie viel Geld man am Ende des Monats nach dem Abzug aller Kosten noch übrig hat. Sollte dies nur „gerade so„ zu schaffen sein, ist man besser damit beraten, die Fahrschule nicht per Ratenzahlung zu finanzieren, um einer Überschuldung in jungen Jahren rechtzeitig aus dem Weg zu gehen.