Sale and Lease Back Leasing
Das Sale and Lease Back Leasing ist eine relativ neue Form des Leasings und lohnt sich vor allem für Unternehmen oder Kommunen. Das Sale and Lease Back Leasing ist grundsätzlich ein normales Leasing mit einem entscheidenden Unterschied: Im Rahmen des Leasings wird das Leasingobjekt nicht erworben, sondern ist bereits beim Leasingnehmer vorhanden.
Dieser verkauft das Leasingobjekt an den Leasinggeber und least es anschließend wieder. Das kann aus mehreren Gesichtspunkten Sinn machen und wird vor allem dann genutzt, wenn ein Liquiditätszuwachs erforderlich ist, aber auf das Leasinggut nicht verzichtet werden kann. In die Schlagzeilen kamen damit vor allem schwächelnde Unternehmen und Kommunen, die Eigentum an einen Leasinggeber veräußerten, damit einen Liquiditätsgewinn in Höhe des Kaufpreises erhielten und das verkaufte Eigentum trotzdem weiternutzen konnten, indem sie es zurückleasen.
Neben dem finanziellen, kurzfristigen Gewinn ist ein weiterer Vorteil, dass Steuervorteile und Bilanzvorteile genutzt werden können. Dadurch, dass das Leasingobjekt nach dem Verkauf nicht mehr dem Betriebseigentum zugerechnet wird, entfällt auch die Bilanzierung und die Leasingraten kann man als Betriebsausgaben zu 100 % von der Steuer absetzen.
Was gut klingt, hat mehrere Haken: Beim Leasing wechselt nur das Eigentum, die Betriebskosten und laufenden Kosten für das Leasingobjekt bleiben jedoch erhalten. Dadurch, dass auch häufig eine höhere Versicherungslast entstehen kann, können diese auch steigen. Dazu kommen die Kosten für das Leasing: Da der Leasinggeber häufig eine Finanzierung aufnehmen muss für das Sale and Lease Back Leasing, umfassen die Leasingraten mindestens die finanzierte Summe (Kaufpreis) zuzüglich der Zinsen - dazu kommen Aufschläge und natürlich auch die Marge des Leasinggebers.
Wird beispielsweise eine Maschine für 500.000 Euro per Sale and Lease Back Leasing verkauft, so muss sie oft für den Kaufpreis zuzüglich der Zinskosten und Leasinggebühren, die zwischen 6 - 8 % liegen können, zurückgeleast werden. Man nimmt zwar 500.000 Euro ein, muss jedoch per Sale and Lease Back Leasing für z. B. 540.000 Euro leasen.
Durch das Sale and Lease Back Leasing beraubt sich ein Unternehmen oder eine Gemeinde auch möglicher Sicherheiten. Der kurze Liquiditätsgewinn in bar bedeutet damit eine langfristige Liquiditätsverringerung bei einer Bank, da bei fehlenden Sicherheiten der Finanzierungsrahmen / Kreditrahmen natürlich sinkt.
Das Sale and Lease Back Leasing kann sich lohnen, wenn langfristig Steuervorteile durch die Leasingkosten bestehen, so dass durch den verringerten Umsatz (durch die Leasingbelastung) die Steuerlast sinken kann und so die höheren Leasingkosten durch die Steuerersparnis refinanziert werden kann. Das ist jedoch immer eine Gratwanderung, die sehr sorgfältig durchgerechnet werden sollte.
Bei einem Sale and Lease Back Leasing können jedoch nicht nur materielle Güter, sondern auch immaterielle Güter wie Patente oder Rechte verkauft und zurückgeleast werden. Bei wichtigen Patenten und Rechten, aber auch Immobilien oder Maschinen, sollte jedoch stets auf eine Rückkaufoption geachtet werden, damit das Leasingunternehmen nach Ablauf der Leasingzeit das vorherige Eigentum nicht einfach frei verkaufen kann, sondern erst den Rückkaufsverzicht abwarten muss.
Das Sale and Lease Back Leasing kann auch sinnvoll sein, wenn man die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer umgehen möchte, da der Erblasser das Leasingobjekt an eine Leasinggesellschaft verkaufen und der Erbe es zurückleasen kann. Je nach Vermögenswert kann das finanziell von Vorteil sein, beispielsweise wenn es sich um einen entfernten Erben handeln sollte, der einen Erbschaftsteuersatz von mindestens 30 % (Steuerklasse II und III Erben) zahlen müsste.
Dieser verkauft das Leasingobjekt an den Leasinggeber und least es anschließend wieder. Das kann aus mehreren Gesichtspunkten Sinn machen und wird vor allem dann genutzt, wenn ein Liquiditätszuwachs erforderlich ist, aber auf das Leasinggut nicht verzichtet werden kann. In die Schlagzeilen kamen damit vor allem schwächelnde Unternehmen und Kommunen, die Eigentum an einen Leasinggeber veräußerten, damit einen Liquiditätsgewinn in Höhe des Kaufpreises erhielten und das verkaufte Eigentum trotzdem weiternutzen konnten, indem sie es zurückleasen.
Neben dem finanziellen, kurzfristigen Gewinn ist ein weiterer Vorteil, dass Steuervorteile und Bilanzvorteile genutzt werden können. Dadurch, dass das Leasingobjekt nach dem Verkauf nicht mehr dem Betriebseigentum zugerechnet wird, entfällt auch die Bilanzierung und die Leasingraten kann man als Betriebsausgaben zu 100 % von der Steuer absetzen.
Was gut klingt, hat mehrere Haken: Beim Leasing wechselt nur das Eigentum, die Betriebskosten und laufenden Kosten für das Leasingobjekt bleiben jedoch erhalten. Dadurch, dass auch häufig eine höhere Versicherungslast entstehen kann, können diese auch steigen. Dazu kommen die Kosten für das Leasing: Da der Leasinggeber häufig eine Finanzierung aufnehmen muss für das Sale and Lease Back Leasing, umfassen die Leasingraten mindestens die finanzierte Summe (Kaufpreis) zuzüglich der Zinsen - dazu kommen Aufschläge und natürlich auch die Marge des Leasinggebers.
Wird beispielsweise eine Maschine für 500.000 Euro per Sale and Lease Back Leasing verkauft, so muss sie oft für den Kaufpreis zuzüglich der Zinskosten und Leasinggebühren, die zwischen 6 - 8 % liegen können, zurückgeleast werden. Man nimmt zwar 500.000 Euro ein, muss jedoch per Sale and Lease Back Leasing für z. B. 540.000 Euro leasen.
Durch das Sale and Lease Back Leasing beraubt sich ein Unternehmen oder eine Gemeinde auch möglicher Sicherheiten. Der kurze Liquiditätsgewinn in bar bedeutet damit eine langfristige Liquiditätsverringerung bei einer Bank, da bei fehlenden Sicherheiten der Finanzierungsrahmen / Kreditrahmen natürlich sinkt.
Das Sale and Lease Back Leasing kann sich lohnen, wenn langfristig Steuervorteile durch die Leasingkosten bestehen, so dass durch den verringerten Umsatz (durch die Leasingbelastung) die Steuerlast sinken kann und so die höheren Leasingkosten durch die Steuerersparnis refinanziert werden kann. Das ist jedoch immer eine Gratwanderung, die sehr sorgfältig durchgerechnet werden sollte.
Bei einem Sale and Lease Back Leasing können jedoch nicht nur materielle Güter, sondern auch immaterielle Güter wie Patente oder Rechte verkauft und zurückgeleast werden. Bei wichtigen Patenten und Rechten, aber auch Immobilien oder Maschinen, sollte jedoch stets auf eine Rückkaufoption geachtet werden, damit das Leasingunternehmen nach Ablauf der Leasingzeit das vorherige Eigentum nicht einfach frei verkaufen kann, sondern erst den Rückkaufsverzicht abwarten muss.
Das Sale and Lease Back Leasing kann auch sinnvoll sein, wenn man die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer umgehen möchte, da der Erblasser das Leasingobjekt an eine Leasinggesellschaft verkaufen und der Erbe es zurückleasen kann. Je nach Vermögenswert kann das finanziell von Vorteil sein, beispielsweise wenn es sich um einen entfernten Erben handeln sollte, der einen Erbschaftsteuersatz von mindestens 30 % (Steuerklasse II und III Erben) zahlen müsste.