Finanzamt - Online Kontoauszug einreichen
Online Banking ist schon lange kein reiner Trend mehr, sondern ein integraler Bestandteil der modernen Kontoführung. Immer weniger Menschen möchten wegen einer Überweisung oder zum Ausdrucken der Kontoauszüge extra zur Bank laufen, wenn es doch viel bequemer von zuhause aus geht.
Die Banken haben sich den Wünschen ihrer Kunden angepasst und haben fast alle Geschäfte und Verwaltungsfunktionen in ihre Online Banking Portale integriert - so kann man online nicht nur eine Überweisung tätigen oder direkt den Kontostand überprüfen, sondern auch Kontoauszüge herunterladen und ausdrucken.
Nur: Wer die Kontoauszüge für die Steuererklärung benötigt, um beispielsweise absetzbare Kosten nachweisen (z. B. für Handwerkerrechnungen, da hier nur Überweisungen steuermindernd anerkannt werden) zu können oder um diese der Steuererklärung beizulegen wird häufig damit konfrontiert, dass das Finanzamt sich hier weit weniger modern eingestellt zeigt.
Denn das Finanzamt muss einen online Kontoauszug nicht anerkennen, es kann diesen komplett verweigern und auf den konventionellen Kontoauszügen, die man direkt an einem Bankterminal ausdrucken muss, bestehen.
Auch wenn der Online Kontoauszug weitgehend deckungsgleich zum Kontoauszug bei einer Bank ist, so muss das das Finanzamt nicht genauso sehen. Ob das Finanzamt einen online Kontoauszug annimmt ist stets eine Kann, keine Muss Option. Gerade bei Online Kontoauszügen von Geschäftskonten zeigt sich das Finanzamt hier oft sehr zugeknöpft.
In der Folge ist man dazu gezwungen, sich seitens der Bank Duplikate der Online Kontoauszüge in Form „bankechter„ Kontoauszüge geben zu lassen - und die Gebühren, die man im Vorfeld durch einen Online Kontoauszug gespart hat, werden hier doppelt und dreifach fällig, denn die wenigsten Banken bieten diesen Dienst kostenlos an, vor allem, wenn Kontoauszüge gedruckt werden müssen, die weiter zurückliegen.
Bevor man bei der Bank oder online im Online Banking die Kontoauszüge auf „elektronisch„ umstellt, sollte man stets zuvor das jeweils zuständige Finanzamt anrufen und kurz rückfragen, ob denn elektronische Kontoauszüge überhaupt akzeptiert werden. Diese Auskunft sollte man sich auch schriftlich geben lassen, um Folgekosten zu vermeiden, falls beim Einreichen der Steuererklärung die elektronischen Kontoauszüge doch nicht akzeptiert werden sollten.
Wer ein Geschäftskonto bei einer Direktbank hat, sollte darauf achten, dass diese auf Wunsch für das Finanzamt die Online Kontoauszüge auch direkt ausdruckt und versendet, auch wenn dies mit Mehrkosten verbunden sein sollte.
Die Banken haben sich den Wünschen ihrer Kunden angepasst und haben fast alle Geschäfte und Verwaltungsfunktionen in ihre Online Banking Portale integriert - so kann man online nicht nur eine Überweisung tätigen oder direkt den Kontostand überprüfen, sondern auch Kontoauszüge herunterladen und ausdrucken.
Nur: Wer die Kontoauszüge für die Steuererklärung benötigt, um beispielsweise absetzbare Kosten nachweisen (z. B. für Handwerkerrechnungen, da hier nur Überweisungen steuermindernd anerkannt werden) zu können oder um diese der Steuererklärung beizulegen wird häufig damit konfrontiert, dass das Finanzamt sich hier weit weniger modern eingestellt zeigt.
Denn das Finanzamt muss einen online Kontoauszug nicht anerkennen, es kann diesen komplett verweigern und auf den konventionellen Kontoauszügen, die man direkt an einem Bankterminal ausdrucken muss, bestehen.
Auch wenn der Online Kontoauszug weitgehend deckungsgleich zum Kontoauszug bei einer Bank ist, so muss das das Finanzamt nicht genauso sehen. Ob das Finanzamt einen online Kontoauszug annimmt ist stets eine Kann, keine Muss Option. Gerade bei Online Kontoauszügen von Geschäftskonten zeigt sich das Finanzamt hier oft sehr zugeknöpft.
In der Folge ist man dazu gezwungen, sich seitens der Bank Duplikate der Online Kontoauszüge in Form „bankechter„ Kontoauszüge geben zu lassen - und die Gebühren, die man im Vorfeld durch einen Online Kontoauszug gespart hat, werden hier doppelt und dreifach fällig, denn die wenigsten Banken bieten diesen Dienst kostenlos an, vor allem, wenn Kontoauszüge gedruckt werden müssen, die weiter zurückliegen.
Bevor man bei der Bank oder online im Online Banking die Kontoauszüge auf „elektronisch„ umstellt, sollte man stets zuvor das jeweils zuständige Finanzamt anrufen und kurz rückfragen, ob denn elektronische Kontoauszüge überhaupt akzeptiert werden. Diese Auskunft sollte man sich auch schriftlich geben lassen, um Folgekosten zu vermeiden, falls beim Einreichen der Steuererklärung die elektronischen Kontoauszüge doch nicht akzeptiert werden sollten.
Wer ein Geschäftskonto bei einer Direktbank hat, sollte darauf achten, dass diese auf Wunsch für das Finanzamt die Online Kontoauszüge auch direkt ausdruckt und versendet, auch wenn dies mit Mehrkosten verbunden sein sollte.