Kinderfreibetrag oder Kindergeld?

Kindergeld und Kinderfreibeträge werden nie gleichzeitig gewählt, es findet immer eine Entscheidung statt, entweder für das Kindergeld, oder für den Kinderfreibetrag. Welche Lösung die Bessere ist, liegt jedoch nicht im Ermessen der Eltern oder des Erziehungsberechtigten, das Finanzamt entscheidet.

Dabei untersucht das Finanzamt den jeweiligen Fall aber immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen, es findet eine so genannte Günstigerprüfung statt, anhand der das Finanzamt entscheidet, ob man mit dem Kinderfreibetrag oder doch mit dem Kinderfreibetrag günstiger fährt.

Generell gelten für die Gewährung des Kindergeldes und für den Kinderfreibetrag die gleichen Voraussetzungen. Zunächst findet eine Gewährleistung auf jeden Fall statt, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Einzige Ausnahme stellt ein möglicher Verdienst des Kind bzw. Jugendlichen dar: ist dieser höher als 8.004 Euro pro Kalenderjahr bzw. pro Steuerjahr, so besteht kein Anspruch mehr. Zum verdienst zählen sämtliche Einkünfte, also Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung oder Verpachtung.

Das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag können aber auch bis zu einem Alter von 25 Jahren gewährt werden, allerdings gelten dann gewisse Voraussetzungen: das Kind muss sich inmitten einer Ausbildung befinden, diese kann sowohl diversen Bildungseinrichtungen, als auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses stattfinden. Eine Gewährleistung findet auch dann statt, wenn sich das Kind bzw. der Jugendliche zwischen dem Ende der einen Ausbildung und dem Beginn der zweiten Ausbildung befindet, wobei der Zeitraum zwischen Ende und Anfang nicht mehr als vier Monate betragen darf.

Berücksichtigt wird auch, wenn das Kind sich in einem freiwilligen ökologischen oder einem freiwilligen sozialen Jahr befindet, oder einen Dienst aller Generationen ableistet. Ist es dem Kind nicht möglich, einen Ausbildungsplatz zu finden oder die Ausbildung fortzusetzen, weil nicht genug Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, werden Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld ebenso gewährt. Liegt eine Behinderung beim Kind vor, ist die dauerhafte Aufhebung der Altersgrenze möglich, sofern das Kind auf die Aufsicht bzw. Betreuung der Eltern angewiesen ist.

Das Kindergeld beträgt derzeit 184 Euro für die ersten beiden Kinder, beim dritten Kind 190 Euro. Ab dem vierten Kind erhalten Eltern 215 Euro pro Kind. Das sächliche Existenzminimum eines Kindes liegt aktuell bei 3.864 Euro pro Jahr, der Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf bei 1.320 Euro pro Elternteil.