Vermögensverwaltung und Geldanlage
Ab einem gewissen Vermögenswert macht es Sinn, dass sich ein Fachmann um die Finanzen bzw. um die Verwaltung des Vermögens kümmert, wobei man natürlich auch grundsätzlich die Möglichkeit, sein Vermögen selbst zu verwalten. Prinzipiell lässt sich das Thema Vermögensverwaltung in drei Bereiche kategorisieren: Selbstverwaltung, Fremdverwaltung und Einlage in Fonds.
Bei der Selbstverwaltung werden alle Detailentscheidungen selbst vorgenommen, bei der Fremdverwaltung geschieht dies durch einen Vermögensverwalter. Bei der Einlage in Fonds erfolgt die Auswahl des jeweiligen Fonds eigenmächtig, Detailentscheidungen werden jedoch von den jeweiligen Fondsmanagern getroffen.
Weit verbreitet ist natürlich die Kollektivverwaltung und Kollektivanlage über Investmentfonds, es handelt sich um eine recht bequeme Art der Vermögensverwaltung.
- Sachanlagen in % - Finanzanlagen in % - weiter Aufteilung nach Liquidität, Rendite und Sicherheiten
Durch eine Vermögensanalyse kann der Vermögensberater in Erfahrung bringen, wo Gewichtungen eventuell zu stark oder zu schwach vorhanden sind, und sich um einen Ausgleich bemühen: möglich ist darauf aufbauend auch die Wahl von mehreren parallelen Vermögensverwaltungen, unter Umständen auch durch den Kapitalbesitzer selbst.
Es gibt Vermögensverwalter, die durchaus eine Mindesteinlage von 1 Million Euro von ihren Kunden verlangen - entsprechend vermögend sollte die Kundschaft also sein. Voraussetzung muss neben dem vorhandenen Kapital außerdem ein großes Vertrauen zwischen Kunden und Berater sein, da der Vermögensberater quasi alle Vollmachten erhält. Zu achten ist darauf, dass der Vermögensverwalter keine Servicegebühr, die erfolgsabhängig ist, und auf Wertzuwächse von Fonds festgelegt wird, vereinbart wird.
Es müssen bei einer Vermögensverwalter - Kunden - Beziehung unbedingt so genannte Anlagerichtlinien festgelegt werden, denn der Verwalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Zu den Richtlinien gehören beispielsweise Dinge wie: Welche Schwerpunkte sollen gesetzt werden? Wie viel Risiko ist für den Besitzer tragbar? Sind ausländische Nebenwerte und Aktien von Interesse?
Bei der Selbstverwaltung werden alle Detailentscheidungen selbst vorgenommen, bei der Fremdverwaltung geschieht dies durch einen Vermögensverwalter. Bei der Einlage in Fonds erfolgt die Auswahl des jeweiligen Fonds eigenmächtig, Detailentscheidungen werden jedoch von den jeweiligen Fondsmanagern getroffen.
Weit verbreitet ist natürlich die Kollektivverwaltung und Kollektivanlage über Investmentfonds, es handelt sich um eine recht bequeme Art der Vermögensverwaltung.
Strategie: Vermögensmix
Sofern bereits ein gewisses Vermögen vorhanden ist, ist der der so genannte Vermögensmix besonders wichtig: auch der Risikomix sollte nicht unbeachtet bleiben. Dazu ist es notwendig, dass der Vermögensberater zunächst eine Art Inventur macht bzw. eine Bestandsaufnahme über das vorhandene Vermögen macht, und danach entscheidet, nach welchen Kriterien und in welcher Gewichtung die Mittel aufgeteilt werden sollen:- Sachanlagen in % - Finanzanlagen in % - weiter Aufteilung nach Liquidität, Rendite und Sicherheiten
Durch eine Vermögensanalyse kann der Vermögensberater in Erfahrung bringen, wo Gewichtungen eventuell zu stark oder zu schwach vorhanden sind, und sich um einen Ausgleich bemühen: möglich ist darauf aufbauend auch die Wahl von mehreren parallelen Vermögensverwaltungen, unter Umständen auch durch den Kapitalbesitzer selbst.
Es gibt Vermögensverwalter, die durchaus eine Mindesteinlage von 1 Million Euro von ihren Kunden verlangen - entsprechend vermögend sollte die Kundschaft also sein. Voraussetzung muss neben dem vorhandenen Kapital außerdem ein großes Vertrauen zwischen Kunden und Berater sein, da der Vermögensberater quasi alle Vollmachten erhält. Zu achten ist darauf, dass der Vermögensverwalter keine Servicegebühr, die erfolgsabhängig ist, und auf Wertzuwächse von Fonds festgelegt wird, vereinbart wird.
Es müssen bei einer Vermögensverwalter - Kunden - Beziehung unbedingt so genannte Anlagerichtlinien festgelegt werden, denn der Verwalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Zu den Richtlinien gehören beispielsweise Dinge wie: Welche Schwerpunkte sollen gesetzt werden? Wie viel Risiko ist für den Besitzer tragbar? Sind ausländische Nebenwerte und Aktien von Interesse?