Selbstständig: GEZ Gebühren für das Autoradio Pflicht

Normalerweise muss man als Arbeitnehmer für das Autoradio nicht noch einmal gesondert GEZ Gebühren bezahlen, wenn man es angemeldet hat. Aber: Für Selbständige gilt das nicht, auch wenn man Autoradio bereits mit angemeldet hat. Dabei ist es egal, ob man mit dem Auto beruflich unterwegs ist oder nur damit zum eigenen Betrieb und zurück fährt.

Vorweg: Generell fällt keine Rundfunkgebühr für ein Zweitgerät wie für das Autoradio an, wenn man bereits ein anderes Gerät bei der GEZ angemeldet hat.

Aber laut geltender Rechtsmeinung gilt das nicht für Selbständige, da diese beruflich in ihrem Leben wesentlich stärker eingebunden sind als ein normaler Arbeitnehmer. Eine Trennung zwischen Privatleben und Berufsleben gibt es hier nur selten. Ein Selbständiger ist sozusagen ständig beruflich unterwegs, so auch wenn er von zuhause zu seiner Firma fährt und zurück.

Diesem Umstand wird vor allem dadurch Rechnung getragen, dass die meisten Selbständigen ihrer Arbeit nicht nur in ihrer Firma nachgehen, sondern diese auch mit nach Hause nehmen, z. B. indem dort ebenfalls ein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist oder Kundekontakte auch von dort aus gepflegt werden und man auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit oft Kunden zur Verfügung steht.

Dadurch, dass Selbständige auch keine Anwesenheitspflicht in ihrer eigenen Firma haben bzw. sich nicht daran halten müssen und mehr oder weniger „immer für ihre Firma da sind„, fällt auch eine nachvollziehbare Trennung von Berufsleben und Privatleben im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer, schwer.

Auch wenn der Nachweis angetreten werden könnte, dass dem nicht so ist, indem man z. B. Kunden wirklich nur von der eigentlichen Arbeit aus betreut und kein häusliches Arbeitszimmer hat und keine Kontakte außerhalb der Firma pflegt, wird das nicht anerkannt. Der Grund hierfür ist, dass es das Massensystem der GEZ nicht erlaubt, hier individuelle Nachweise, die in diesem Fall sehr umfangreich ausfallen müssten, zu prüfen.

Ein kleiner Trost bleibt jedoch: Die GEZ Gebühren können bei Selbständigen, da sie schließlich auch für die berufliche Nutzung anfallen, als Betreibsausgaben von der Steuer abgesetzt werden - bestenfalls läuft hier das Auto, und somit auch das Autoradio, über den Betrieb, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.