Photovoltaikanlage: Tipps zur Finanzierung
Trotz der geplanten Senkungen der Subventionen im Bereich der regenerativen Energien ist nicht nur deren Bedarf im Rahmen der Energiewende immer noch ungebrochen hoch, sondern auch die Vergütung. So trägt man mit einer eigenen Photovoltaikanlage nicht nur seinen Teil zur Umwelt bei, sondern verdient nach wie vor nicht gerade schlecht daran. Und trotz der Kürzungen sind die finanziellen Hürden auf dem Weg zur eigenen Solaranlage nicht hoch - wenn man weiß, wie!
Wer bei einem durchschnittlichen Verbrauch von ca. 3.500 kWh pro Jahr (Familie mit 4 Personen und moderatem Stromverbrauch) kostendeckend versorgt sein möchte, sprich: sich selbst mit Strom versorgen will, muss schätzungsweise 32 qm Dachfläche in geeigneter Lage zur Verfügung haben, was einem Gesamtpreis von ca. 7.200 Euro entspricht. Wer richtig Geld mit einer Photovoltaikanlage verdienen möchte und der noch recht hohen Einspeisevergütung, muss mit noch mehr Fläche rechnen.
Dabei sind 32 qm noch nicht einmal soviel - selbst ein kleines Einfamilienhaus mit 120 - 130 qm Wohnfläche mit einem Satteldach weist ca. eine Dachfläche von 110 qm auf. Auch nach Abzug von nicht nutzbaren Flächen und selbst bei nicht optimaler Ausrichtung des Daches bleibt häufig noch eine nutzbare Fläche übrig, die zumindest zur Deckung des Eigenbedarfs mehr als ausreichend ist.
Würde man sein Dach förmlich „zupflastern„ wollen, können bei einem Dach mit einer Dachgröße von 110 qm und einer Südausrichtung in der Regel mit Investitionskosten von bis zu 16.000 Euro für eine Solaranlage gerechnet werden, was einem Energieertrag von schätzungsweise 7.000 kWh pro Jahr entspricht, bzw. einer Einspeisevergütung von knapp 950 Euro pro Jahr.
Ein Ausweg ist hier die Förderung über einen KfW Kredit, denn dieser ist nicht nur äußerst zinsgünstig, in Kombination mit einer sehr langen Zinsbindung dieses niedrigen Zinses, sondern auch für private und gewerbliche Kunden gleichermaßen verfügbar - und das oft sogar ohne die Stellung von Eigenkapital.
Teils ist bei Inanspruchnahme eines KfW Kredites nicht einmal die 100 % Finanzierung notwendig, da auch Stiftungen und Behörden die Installation einer Solaranlage noch zusätzlich, wenn auch nur mit kleineren Summen, honorieren. Zusätzlich zu den günstigen Zinsen kann ein KfW Darlehen unter bestimmten Bedingungen auch mit anderen Fördermitteln kombiniert werden und sogar für die ersten Jahre die Tilgung des Darlehens, jedoch nicht die Zahlung der Kreditkosten (Zinsen, Gebühren, usw.), unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt werden.
Ein weiterer Vorteil bei der Nutzung eines KfW Darlehens ist, dass die KfW zwar auch im Grundbuch als Schuldner eingetragen werden muss, jedoch nur als nachrangiger Schuldner, so dass bestehende Kredite und Zinsen nicht gefährdet werden.
Nur: Ein KfW Darlehen gibt es nicht ohne Weiteres, denn zum einen ist es nicht ohne Ende mit anderen Fördermitteln und Förderdarlehen frei kombinierbar, zum anderen sind Sondertilgungen bei einem KfW Darlehen nicht zulässig - eine frühzeitige, vorgezogene Entschuldung somit nicht problemlos möglich - und für eine Maßnahme gibt es nur ein einziges Mal einen KfW Kredit.
Vergleichsweise nachrangig, jedoch immernoch von Nachteil, ist, dass die KfW zudem Photovoltaikanlagen nur bis zu einem Gesamtkostenpreis von 50.000 Euro finanziert - vergleichsweise, da im Schnitt selbst bei großen Einfamilienhäusern mit einer großen Dachfläche die Kosten für eine Photovoltaikanlage selten mehr als 35.000 Euro betragen.
Ein Leasing lohnt sich prinzipiell immer dann, wenn man den Gewinn als Selbständiger ( = „Solargewerbetreibender„) durch laufende Kosten minimieren möchte, um damit die steuerliche Belastung gering zu halten. Bei einem KfW Kredit können lediglich die Zinskosten und andere Kreditkosten als Betriebsausgaben dem Gewinn gegenübergestellt werden, jedoch, nicht die Tilgungsrate an sich. Da die Kosten für einen KfW Kredit naturgemäß sehr gering sind, rechnet sich das häufig nur dann, wenn der Eigenverbrauch sehr hoch ist und somit nur eine geringe Menge Strom zu viel produziert wird - der Mehrgewinn muss versteuert werden.
Der Nachteil am Leasing ist im Gegensatz zum KfW Kredit, dass dieses naturgemäß teurer ist. Wer aufgrund seines Einkommens nicht mit einer hohen Einkommenssteuerbelastung zu kämpfen hat, und somit die Mehreinkünfte aus der Photovoltaikanlage nicht einem hohen Steuersatz unterliegen würden, und auf eine schnelle Amortisierung der installierten Anlage wert legt, ist mit einem Leasing prinzipiell schlechter beraten.
Dazu kommt das Risiko, dass eine Photovoltaikanlage zwar nicht fungibel ist, siehe verlinkter Artikel, aber je nachdem trotzdem das Risiko besteht, dass das Leasing als Mietkauf (und so als Finanzierung ähnlich dem KfW Kredit) gewertet wird und damit die Leasingraten nicht mehr absetzbar sind. Die Konsequenz: Statt steuerlich auf Nullkurs zu fahren, muss man den Gewinn doch versteuern und dazu hohe Leasingraten leisten, so dass man am Ende wesentlich mehr bezahlt.
Ähnlich verhält es sich bei einem Spezialleasing, welches ebenfalls steuerlich nicht begünstigt ist, und auch bei speziellen Leasingvarianten, wie beim Sale-and-Lease-Back Leasing oder Full-Service-Leasing, welches sich jedoch für Privatpersonen bzw. Kleingewerbetreibende kaum lohnt.
Prinzipiell richtet sich ein Solar Leasing für Photovoltaikanlagen vor allem an die Betreiber von Großanlagen, für welche ein KfW Kredit von 50.000 Euro einfach zu niedrig ist und die ein großes Interesse daran haben, den Gewinn durch die hohen Leasingkosten gering zu halten und keine Sicherheiten stellen wollen.
Ein konventionelles Darlehen unterscheidet sich von einem KfW Kredit häufig nur durch den höheren Zins, welcher jedoch steuerlich wieder in Abzug gebracht werden kann, und das meist keine tilgungsfreie Zeit eingeräumt wird. Auch eine 100 % Finanzierung ist aufgrund der hohen Einspeisevergütung je nach Bank meist noch im Bereich des möglichen, da je nach Größe der Solaranlage mit deren Betrieb ein ausreichend hohes Einkommen erzielt wird um die Tilgungskosten damit zu decken.
Jedoch verlangen Banken bei einem konventionellen Darlehen als Sicherheit meist die Abtretung der Refinanzierungsgarantie bis zu einer Summe von 50.000 Euro bzw. die Eintragung ins Grundbuch der Immobilie bei einem Kredit von mehr als 50.000 Euro.
Trotz günstiger Preise noch teuer
Zwar sind die Kosten für eine Photovoltaikanlage durch die Preiseinbrüche und durch die Massenproduktion der Solarpanels zwar Jahr für Jahr im Sinkflug, jedoch muss inklusive korrekter Montage auch heute noch mit einem Endpreis von ca. 1.500 - 1.800 Euro zzgl. MwSt. pro kWp gerechnet werden, was ungefähr einer Fläche von 8 qm (d. h. ca 225 €/qm) entspricht.
Dabei sind 32 qm noch nicht einmal soviel - selbst ein kleines Einfamilienhaus mit 120 - 130 qm Wohnfläche mit einem Satteldach weist ca. eine Dachfläche von 110 qm auf. Auch nach Abzug von nicht nutzbaren Flächen und selbst bei nicht optimaler Ausrichtung des Daches bleibt häufig noch eine nutzbare Fläche übrig, die zumindest zur Deckung des Eigenbedarfs mehr als ausreichend ist.
Würde man sein Dach förmlich „zupflastern„ wollen, können bei einem Dach mit einer Dachgröße von 110 qm und einer Südausrichtung in der Regel mit Investitionskosten von bis zu 16.000 Euro für eine Solaranlage gerechnet werden, was einem Energieertrag von schätzungsweise 7.000 kWh pro Jahr entspricht, bzw. einer Einspeisevergütung von knapp 950 Euro pro Jahr.
Förderung über KfW Kredit
Nur: Auch 16.000 Euro sind kein Pappenstiel, den man von einer Bank mal eben mit oben drauf auf den Hauskredit bekommt oder sich problemlos leihen kann - vor allem wenn man sich erst nach dem Hausbau für eine Photovoltaikanlage entscheidet und somit schon mit einem Kredit belastet ist.Ein Ausweg ist hier die Förderung über einen KfW Kredit, denn dieser ist nicht nur äußerst zinsgünstig, in Kombination mit einer sehr langen Zinsbindung dieses niedrigen Zinses, sondern auch für private und gewerbliche Kunden gleichermaßen verfügbar - und das oft sogar ohne die Stellung von Eigenkapital.
Teils ist bei Inanspruchnahme eines KfW Kredites nicht einmal die 100 % Finanzierung notwendig, da auch Stiftungen und Behörden die Installation einer Solaranlage noch zusätzlich, wenn auch nur mit kleineren Summen, honorieren. Zusätzlich zu den günstigen Zinsen kann ein KfW Darlehen unter bestimmten Bedingungen auch mit anderen Fördermitteln kombiniert werden und sogar für die ersten Jahre die Tilgung des Darlehens, jedoch nicht die Zahlung der Kreditkosten (Zinsen, Gebühren, usw.), unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt werden.
Ein weiterer Vorteil bei der Nutzung eines KfW Darlehens ist, dass die KfW zwar auch im Grundbuch als Schuldner eingetragen werden muss, jedoch nur als nachrangiger Schuldner, so dass bestehende Kredite und Zinsen nicht gefährdet werden.

Vergleichsweise nachrangig, jedoch immernoch von Nachteil, ist, dass die KfW zudem Photovoltaikanlagen nur bis zu einem Gesamtkostenpreis von 50.000 Euro finanziert - vergleichsweise, da im Schnitt selbst bei großen Einfamilienhäusern mit einer großen Dachfläche die Kosten für eine Photovoltaikanlage selten mehr als 35.000 Euro betragen.
Solarleasing: Vorsicht vor Mietkauf!
Eine andere Möglichkeit stellt das so genannte Solarleasing dar, welches aufgrund der Natur der Sache oft eher einem Mietkauf entspricht, siehe dazu ausführlich: Leasing oder Mietkauf - Unterschied. Ein Solarleasing kann sich aus verschiedenen Gründen stärker lohnen als die Förderung über einen KfW Kredit, da man als Besitzer einer Solaranlage, der Strom in das Netz einspeist und vergütet bekommt, ein Gewerbe betreibt.Ein Leasing lohnt sich prinzipiell immer dann, wenn man den Gewinn als Selbständiger ( = „Solargewerbetreibender„) durch laufende Kosten minimieren möchte, um damit die steuerliche Belastung gering zu halten. Bei einem KfW Kredit können lediglich die Zinskosten und andere Kreditkosten als Betriebsausgaben dem Gewinn gegenübergestellt werden, jedoch, nicht die Tilgungsrate an sich. Da die Kosten für einen KfW Kredit naturgemäß sehr gering sind, rechnet sich das häufig nur dann, wenn der Eigenverbrauch sehr hoch ist und somit nur eine geringe Menge Strom zu viel produziert wird - der Mehrgewinn muss versteuert werden.
Der Nachteil am Leasing ist im Gegensatz zum KfW Kredit, dass dieses naturgemäß teurer ist. Wer aufgrund seines Einkommens nicht mit einer hohen Einkommenssteuerbelastung zu kämpfen hat, und somit die Mehreinkünfte aus der Photovoltaikanlage nicht einem hohen Steuersatz unterliegen würden, und auf eine schnelle Amortisierung der installierten Anlage wert legt, ist mit einem Leasing prinzipiell schlechter beraten.

Ähnlich verhält es sich bei einem Spezialleasing, welches ebenfalls steuerlich nicht begünstigt ist, und auch bei speziellen Leasingvarianten, wie beim Sale-and-Lease-Back Leasing oder Full-Service-Leasing, welches sich jedoch für Privatpersonen bzw. Kleingewerbetreibende kaum lohnt.
Prinzipiell richtet sich ein Solar Leasing für Photovoltaikanlagen vor allem an die Betreiber von Großanlagen, für welche ein KfW Kredit von 50.000 Euro einfach zu niedrig ist und die ein großes Interesse daran haben, den Gewinn durch die hohen Leasingkosten gering zu halten und keine Sicherheiten stellen wollen.
Solardarlehen von Banken
Neben einem Solar-Leasing einem KfW Kredit für Photovoltaikanlagen kann auch ein konventionelles Darlehen einer Bank zur Finanzierung genutzt werden, beispielsweise wenn ein Solarleasing zu unsicher oder einfach nicht zweckgemäß ist und ein KfW Darlehen nicht in Ansprich genommen werden kann.Ein konventionelles Darlehen unterscheidet sich von einem KfW Kredit häufig nur durch den höheren Zins, welcher jedoch steuerlich wieder in Abzug gebracht werden kann, und das meist keine tilgungsfreie Zeit eingeräumt wird. Auch eine 100 % Finanzierung ist aufgrund der hohen Einspeisevergütung je nach Bank meist noch im Bereich des möglichen, da je nach Größe der Solaranlage mit deren Betrieb ein ausreichend hohes Einkommen erzielt wird um die Tilgungskosten damit zu decken.
Jedoch verlangen Banken bei einem konventionellen Darlehen als Sicherheit meist die Abtretung der Refinanzierungsgarantie bis zu einer Summe von 50.000 Euro bzw. die Eintragung ins Grundbuch der Immobilie bei einem Kredit von mehr als 50.000 Euro.