SCHUFA Eigenauskunft beantragen
Die SCHUFA lässt sich heute kaum noch beim Abschluss eines Vertrages vermeiden - während sie früher nur bei fragwürdigen Kunden seitens der Banken genutzt wurde, ist die Zustimmung zur SCHUFA Auskunft heute auch bei Anbietern von Handyverträgen, bei kleineren Ratenfinanzierungen, bei der Beantragung eines Kontos Pflicht oder gar beim Abschluss eines Mietvertrages vorzulegen.
Die Reichweite der SCHUFA ist heute auch wesentlich größer als früher und die Zahl der Daten, die über einen Kunden, ob er es sein möchte oder nicht, bei der SCHUFA vorliegen reicht von Banken bis hin zu Versandhäusern. Jedes Geschäft, in welches irgendeiner Form eine Bank involviert, z. B. wenn ein Kredit aufgenommen werden soll, eine Ratenfinanzierung oder sogar schon die Eröffnung eines Kontos wird erfasst, aber auch Käufe gegen Rechnung bei Versandhäusern und Shops, sowie Verträge mit Mobilfunkanbietern, Telefonanbietern und Internetprovidern.
Sollte man all seinen Verpflichtungen stets nachkommen, so hat man in der Regel nichts zu befürchten - aber auch Falscheinträge sind bei Verwechslung möglich, die den eigenen SCHUFA Score schnell nach unten treiben können. Umso wichtiger ist es zu wissen, was überhaupt in der SCHUFA über die eigene Person vermerkt ist - zum einen, um Falscheinträge berichtigen lassen zu können oder um endlich einmal Klarheit zu haben, welche Firma überhaupt die Zahlungsmodalitäten weiterleitet.
Um das zu erfahren, hat man das Mittel der SCHUFA Eigenauskunft, die je nachdem in zwei verschiedenen Varianten erfolgen kann - und, außer man nutzt die Geschäftsstellen der SCHUFA in wenigen Städten, die stets kostenpflichtig ist. Die erste Möglichkeit ist die SCHUFA Bonitätsauskunft. Bei der SCHUFA Bonitätsauskunft erfährt man jedoch nicht das, was konkret gespeichert wird, sondern nur oberflächliche Angaben - denn wie der Name sagt, soll diese SCHUFA Auskunft nur aussagen, welche Bonität der „Kunde„ hat (oder nicht hat).
Die SCHUFA Bonitätsauskunft ist nicht direkt für den Erfassten selbst gedacht, sondern vielmehr für Unternehmen, die die Vorlage einer SCHUFA Auskunft verlangen, aber nicht selbst eine SCHUFA Abfrage vornehmen wollen - der typische Fall ist der Vermieter, der auf einer SCHUFA Auskunft besteht.
In der SCHUFA Bonitätsauskunft wird nur mitgeteilt, um welche Person es sich handelt, ob diese Kreditverträge oder Finanzierungsverträge abgeschlossen hat und ob Zahlungsausfälle oder Zahlungsschwierigkeiten bekannt sind. Es wird in der SCHUFA Bonitätsauskunft nicht darüber Auskunft gegeben, bei wem und in welcher Höhe Kredite abgeschlossen werden und welche Rechnungen und Zahlungen nicht geleistet wurden, sondern nur, dass sie nicht geleistet wurden.
Denn: Mehr geht einen Dritten, wie etwa den Vermieter, auch nichts an und mehr braucht er auch nicht zu wissen - wie hoch man verschuldet ist und wo man einkauft und was für Verträge man alles abgeschlossen hat, interessiert nicht, sondern nur, dass man diese regelmäßig bedient. Alles andere wäre ein zu großer Eingriff in die Privatsphäre und keinen Mietvertrag oder Ähnliches Wert.
Die SCHUFA Eigenauskunft, Selbstauskunft oder Verbraucherauskunft ist schließlich das, was die meisten Kunden interessieren dürfte (und Banken / Kreditinstitute): Denn in dieser sind neben den persönlichen Daten (wie in der SCHUFA Bonitätsauskunft) auch alle Angaben enthalten, welche Verträge man bei wem geschlossen hat und über welche Höhe, sowie welche Zahlungen genau ausgefallen sind, die vom Unternehmen beanstandet werden.
Die Kosten für die SCHUFA Eigenauskunft betragen, egal ob man diese online unter www.meineschufa.de einsehen möchte oder die SCHUFA Eigenauskunft schriftlich per Post unter Verwendung dieses Formulars bei der
SCHUFA Holding AG
Postfach 10 21 66
44721 Bochum
beantragen möchte, sind immer gleich hoch: 18,50 Euro werden für die SCHUFA Eigenauskunft fällig - die Bonitätsauskunft erhält man jedoch gleich mit. Aber: Der schriftliche Antrag der SCHUFA Eigenauskunft kostet zwar genauso viel wie die Online Auskunft, man erhält hier aber schwarz auf weiß alle Auskünfte.
Die Online SCHUFA Auskunft bietet den Vorteil, dass man nicht ein paar Tage auf eine Antwort warten muss und für die SCHUFA Gebühr von 18,50 Euro jederzeit die eigenen Daten einsehen kann - bei der schriftlichen SCHUFA Eigenauskunft werden diese jedesmal bei jeder Beantragung erneut fällig. Benötigt man jedoch eine schriftliche SCHUFA Bonitätsauskunft, z. B. für den Vermieter, so werden für diese bei der SCHUFA Online Auskunft jedesmal 7,80 Euro fällig, damit diese erstellt und zugeschickt wird.
Die SCHUFA Eigenauskunft beantragen ist hingegen nicht besonders schwer - einfach online einen Account anlegen, die SCHUFA Gebühr bezahlen und das war ´s. Möchte man die schriftliche SCHUFA Eigenauskunft beantragen, so muss erst der Antrag (siehe oben) ausgefüllt und zugeschickt werden, und wenn es keine Rückfragen gibt, wird die SCHUFA Eigenauskunft per Post nach wenigen Tagen zurückgeschickt mit der zu zahlenden Rechnung.
Die Reichweite der SCHUFA ist heute auch wesentlich größer als früher und die Zahl der Daten, die über einen Kunden, ob er es sein möchte oder nicht, bei der SCHUFA vorliegen reicht von Banken bis hin zu Versandhäusern. Jedes Geschäft, in welches irgendeiner Form eine Bank involviert, z. B. wenn ein Kredit aufgenommen werden soll, eine Ratenfinanzierung oder sogar schon die Eröffnung eines Kontos wird erfasst, aber auch Käufe gegen Rechnung bei Versandhäusern und Shops, sowie Verträge mit Mobilfunkanbietern, Telefonanbietern und Internetprovidern.
Sollte man all seinen Verpflichtungen stets nachkommen, so hat man in der Regel nichts zu befürchten - aber auch Falscheinträge sind bei Verwechslung möglich, die den eigenen SCHUFA Score schnell nach unten treiben können. Umso wichtiger ist es zu wissen, was überhaupt in der SCHUFA über die eigene Person vermerkt ist - zum einen, um Falscheinträge berichtigen lassen zu können oder um endlich einmal Klarheit zu haben, welche Firma überhaupt die Zahlungsmodalitäten weiterleitet.
Um das zu erfahren, hat man das Mittel der SCHUFA Eigenauskunft, die je nachdem in zwei verschiedenen Varianten erfolgen kann - und, außer man nutzt die Geschäftsstellen der SCHUFA in wenigen Städten, die stets kostenpflichtig ist. Die erste Möglichkeit ist die SCHUFA Bonitätsauskunft. Bei der SCHUFA Bonitätsauskunft erfährt man jedoch nicht das, was konkret gespeichert wird, sondern nur oberflächliche Angaben - denn wie der Name sagt, soll diese SCHUFA Auskunft nur aussagen, welche Bonität der „Kunde„ hat (oder nicht hat).
Die SCHUFA Bonitätsauskunft ist nicht direkt für den Erfassten selbst gedacht, sondern vielmehr für Unternehmen, die die Vorlage einer SCHUFA Auskunft verlangen, aber nicht selbst eine SCHUFA Abfrage vornehmen wollen - der typische Fall ist der Vermieter, der auf einer SCHUFA Auskunft besteht.
In der SCHUFA Bonitätsauskunft wird nur mitgeteilt, um welche Person es sich handelt, ob diese Kreditverträge oder Finanzierungsverträge abgeschlossen hat und ob Zahlungsausfälle oder Zahlungsschwierigkeiten bekannt sind. Es wird in der SCHUFA Bonitätsauskunft nicht darüber Auskunft gegeben, bei wem und in welcher Höhe Kredite abgeschlossen werden und welche Rechnungen und Zahlungen nicht geleistet wurden, sondern nur, dass sie nicht geleistet wurden.
Denn: Mehr geht einen Dritten, wie etwa den Vermieter, auch nichts an und mehr braucht er auch nicht zu wissen - wie hoch man verschuldet ist und wo man einkauft und was für Verträge man alles abgeschlossen hat, interessiert nicht, sondern nur, dass man diese regelmäßig bedient. Alles andere wäre ein zu großer Eingriff in die Privatsphäre und keinen Mietvertrag oder Ähnliches Wert.
Die SCHUFA Eigenauskunft, Selbstauskunft oder Verbraucherauskunft ist schließlich das, was die meisten Kunden interessieren dürfte (und Banken / Kreditinstitute): Denn in dieser sind neben den persönlichen Daten (wie in der SCHUFA Bonitätsauskunft) auch alle Angaben enthalten, welche Verträge man bei wem geschlossen hat und über welche Höhe, sowie welche Zahlungen genau ausgefallen sind, die vom Unternehmen beanstandet werden.
Die Kosten für die SCHUFA Eigenauskunft betragen, egal ob man diese online unter www.meineschufa.de einsehen möchte oder die SCHUFA Eigenauskunft schriftlich per Post unter Verwendung dieses Formulars bei der
SCHUFA Holding AG
Postfach 10 21 66
44721 Bochum
beantragen möchte, sind immer gleich hoch: 18,50 Euro werden für die SCHUFA Eigenauskunft fällig - die Bonitätsauskunft erhält man jedoch gleich mit. Aber: Der schriftliche Antrag der SCHUFA Eigenauskunft kostet zwar genauso viel wie die Online Auskunft, man erhält hier aber schwarz auf weiß alle Auskünfte.
Die Online SCHUFA Auskunft bietet den Vorteil, dass man nicht ein paar Tage auf eine Antwort warten muss und für die SCHUFA Gebühr von 18,50 Euro jederzeit die eigenen Daten einsehen kann - bei der schriftlichen SCHUFA Eigenauskunft werden diese jedesmal bei jeder Beantragung erneut fällig. Benötigt man jedoch eine schriftliche SCHUFA Bonitätsauskunft, z. B. für den Vermieter, so werden für diese bei der SCHUFA Online Auskunft jedesmal 7,80 Euro fällig, damit diese erstellt und zugeschickt wird.
Die SCHUFA Eigenauskunft beantragen ist hingegen nicht besonders schwer - einfach online einen Account anlegen, die SCHUFA Gebühr bezahlen und das war ´s. Möchte man die schriftliche SCHUFA Eigenauskunft beantragen, so muss erst der Antrag (siehe oben) ausgefüllt und zugeschickt werden, und wenn es keine Rückfragen gibt, wird die SCHUFA Eigenauskunft per Post nach wenigen Tagen zurückgeschickt mit der zu zahlenden Rechnung.