Eine Zahlung per Bankeinzug bezahlen
Eine Forderung direkt und bequem per Bankeinzug zu bezahlen ist nicht nur einfach, sondern auch sicher: Denn so vermeidet man nicht nur den Aufwand, die Überweisung selber in Auftrag geben zu müssen um eine Zahlung zu begleichen, sondern man vermeidet auch ein mögliches Mahnverfahren, Mahngebühren und Verzugszinsen falls man doch vergessen haben sollte, eine offene Forderungen zu bezahlen.
Eine Zahlung per Bankeinzug zu bezahlen ist einfach: Man muss dem Gläubiger, das ist jeder, der eine Rechnung an einen Zahlungsempfänger stellt, lediglich eine Einzugsermächtigung erteilen. Mit dieser ist dieser dazu berechtigt, die offene Forderung vom Konto des Schuldners abzubuchen. Eine Zahlung per Bankeinzug bezahlen entspricht einer Lastschrift - falls also zuviel abgebucht worden sein sollte oder man mit der Abbuchung im Nachhinein nicht einverstanden ist, kann man diese immernoch innerhalb von 6 Wochen nach der Abbuchung widerrufen und das Geld zurückbuchen lassen.
Ein Widerruf ist stets direkt an die eigene Bank zu richten, um dort diesen zu erklären. Aber: Im Falle einer berechtigten Abbuchung, die man vertragswidrig widerruft, können dem Abbuchenden Kosten entstehen, die dieser dann geltend machen kann.
Aber: Grundsätzlich muss man zwischen dem Bankeinzug der per Einzugsermächtigung bewilligt wurde und dem Abbuchungsauftrag unterscheiden, auch wenn diese oft deckungsgleich verwendet werden. Denn einen Abbuchungsauftrag kann man zwar kündigen, aber die Beträge, die bereits von dem eigenen Konto abgebucht worden sind, kann man so nicht wiedererlangen.
Eine Zahlung per Bankeinzug zu bezahlen bietet sich immer dann an, wenn Zahlung regelmäßig und zeitnah fällig sind - z. B. beim Mietvertrag, Lieferantenverträge für Strom, Gas und Wasser, Verträge für Telefon und Handy oder Darlehen und damit in Zusammenhang stehende Tilgungen, denn je nachdem kann hier bei einer Zahlungsverzögerung immerhin auch die Vertragskündigung drohen und damit ein Eintrag bei der SCHUFA.
Bei vielen dieser Verträge hat man ohnehin selten die Wahlfreiheit - Telefon und Handy Anbieter verlangen in der Regel den Bankeinzug mit dem Vertragsabschluss. Ausnahmen hiervon werden selten gemacht und wenn sind diese leider oft auch mit Mehrkosten verbunden. Die meisten Anbieter legen hier automatisch einen Rabatt zugrunde, der wegfällt, falls man die offenen Zahlungen nicht per Bankeinzug bezahlen möchte.
Als Alternative zum per Bankeinzug bezahlen bietet sich jedoch auch der Dauerauftrag an - hier muss man keinem Dritten eine Einzugsermächtigung erteilen oder einen Abbuchungsauftrag erteilen, sondern gibt die regelmäßige Abbuchung selbst in Auftrag und kann diese auch ohne Mehrkosten wieder kündigen.
Oft wird die Zahlung per Bankeinzug auch bei vielen Online Shops und Versandhäusern verlangt. Hier sollte man, auch wenn mit Rabatten gelockt wird, erst einmal davon Abstand nehmen, seine Bankdaten unbekannten Dritten zugänglich zu machen. Denn sollte es sich um einen betrügerischen Händler handeln, kann dieser auch mehr abbuchen und als Kunde hat man neben vielleicht nicht erhaltener Ware noch den Ärger, das Geld verloren zu haben.
Eine Zahlung per Bankeinzug zu bezahlen ist einfach: Man muss dem Gläubiger, das ist jeder, der eine Rechnung an einen Zahlungsempfänger stellt, lediglich eine Einzugsermächtigung erteilen. Mit dieser ist dieser dazu berechtigt, die offene Forderung vom Konto des Schuldners abzubuchen. Eine Zahlung per Bankeinzug bezahlen entspricht einer Lastschrift - falls also zuviel abgebucht worden sein sollte oder man mit der Abbuchung im Nachhinein nicht einverstanden ist, kann man diese immernoch innerhalb von 6 Wochen nach der Abbuchung widerrufen und das Geld zurückbuchen lassen.
Ein Widerruf ist stets direkt an die eigene Bank zu richten, um dort diesen zu erklären. Aber: Im Falle einer berechtigten Abbuchung, die man vertragswidrig widerruft, können dem Abbuchenden Kosten entstehen, die dieser dann geltend machen kann.
Aber: Grundsätzlich muss man zwischen dem Bankeinzug der per Einzugsermächtigung bewilligt wurde und dem Abbuchungsauftrag unterscheiden, auch wenn diese oft deckungsgleich verwendet werden. Denn einen Abbuchungsauftrag kann man zwar kündigen, aber die Beträge, die bereits von dem eigenen Konto abgebucht worden sind, kann man so nicht wiedererlangen.
Eine Zahlung per Bankeinzug zu bezahlen bietet sich immer dann an, wenn Zahlung regelmäßig und zeitnah fällig sind - z. B. beim Mietvertrag, Lieferantenverträge für Strom, Gas und Wasser, Verträge für Telefon und Handy oder Darlehen und damit in Zusammenhang stehende Tilgungen, denn je nachdem kann hier bei einer Zahlungsverzögerung immerhin auch die Vertragskündigung drohen und damit ein Eintrag bei der SCHUFA.
Bei vielen dieser Verträge hat man ohnehin selten die Wahlfreiheit - Telefon und Handy Anbieter verlangen in der Regel den Bankeinzug mit dem Vertragsabschluss. Ausnahmen hiervon werden selten gemacht und wenn sind diese leider oft auch mit Mehrkosten verbunden. Die meisten Anbieter legen hier automatisch einen Rabatt zugrunde, der wegfällt, falls man die offenen Zahlungen nicht per Bankeinzug bezahlen möchte.
Als Alternative zum per Bankeinzug bezahlen bietet sich jedoch auch der Dauerauftrag an - hier muss man keinem Dritten eine Einzugsermächtigung erteilen oder einen Abbuchungsauftrag erteilen, sondern gibt die regelmäßige Abbuchung selbst in Auftrag und kann diese auch ohne Mehrkosten wieder kündigen.
Oft wird die Zahlung per Bankeinzug auch bei vielen Online Shops und Versandhäusern verlangt. Hier sollte man, auch wenn mit Rabatten gelockt wird, erst einmal davon Abstand nehmen, seine Bankdaten unbekannten Dritten zugänglich zu machen. Denn sollte es sich um einen betrügerischen Händler handeln, kann dieser auch mehr abbuchen und als Kunde hat man neben vielleicht nicht erhaltener Ware noch den Ärger, das Geld verloren zu haben.