Policenkredit - die Lebensversicherung beleihen

Der Policenkredit bzw. das Policendarlehen stellt unter der Vielzahl der Finanzierungen einen Sonderfall dar. De facto handelt es sich dabei um eine Beleihung der Lebensversicherung bzw. eine Vorauszahlung der vertraglich festgelegten Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Verpfändung, da der Versicherer selbst bezahlt die künftige Versicherungsleistung anteilig. Dies hat zur Folge, dass sich entweder die Beiträge des Versicherten erhöhen, oder dass die künftige Versicherungsleistung schrumpft.

Versicherungsnehmer haben hierbei die Möglichkeit, spezielle Dienstleister in Anspruch zu nehmen, um ihre Lebensversicherung zu beleihen. Einer dieser Anbieter ist zum Beispiel policenkredit bzw. Policen Direkt - Policen Direkt ist als Vermittler zwischen Banken, Versicherungsnehmern und Versicherungen tätig.

Wer über policenkredit ein Policendarlehen in Anspruch nehmen möchte, muss die kompletten Vertragsunterlagen dem Anbieter zur Verfügung stellen, es ergibt sich in aller Regel eine Bearbeitungszeit von zwei oder drei Wochen, bis der Kunde das Darlehen auf ein von ihm angegebenes Konto erhält. Die Abtretung selbst wird dabei der Versicherungsgesellschaft angezeigt.

Die Darlehenssumme orientiert sich bei einem Policendarlehen immer am Rückkaufwert oder an der Todesfallleistung der Lebensversicherung, normalerweise liegt der Kreditbetrag bei 100 Prozent des Rückkaufwertes (RKW).

Es ist durchaus im Bereich des Möglichen und häufig sogar wirtschaftlich, ein bestehendes Darlehen mit einem Policenkredit abzulösen, da die Zinsen eines Policendarlehens in aller Regel deutlich niedriger sind, als bei einem normalen Ratenkredit der Bank oder Sparkasse. Das alte Darlehen wird dann mit dem Policenkredit direkt getilgt, und der Kreditnehmer bzw. der Versicherte spart sich damit die laufenden Zinsen - zu beachten ist allerdings eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung.

Auch das Policendarlehen kann vorzeitig gekündigt werden, allerdings erst dann, wenn bereits sechs Monate der Laufzeit verstrichen sind. Die reguläre Kündigungsfrist bei einem Policendarlehen liegt bei drei Monaten. Sondertilgungen sind ebenso nach Ablauf der sechsmonatigen Frist durchführbar.

Kann der Versicherte bzw. der Kreditnehmer das Policendarlehen nicht zurückzahlen, kann das Darlehen nach Ablauf der Vertragslaufzeit theoretisch verlängert werden, oder aber der Kreditnehmer verkauft seine Police an Policen Direkt. Ebenso möglich ist eine Tilgung durch die Ablaufleistung.

Unbedingt beachtet werden müssen steuerliche Folgen bei Beleihung einer Lebensversicherung, denn dies kann sich steuerschädlich auswirken. Sprechen Sie deswegen bitte unbedingt im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater über die steuerlichen Folgen einer Beleihung Ihrer Police.