Beamtendarlehen: Wie funktioniert es?

Geldgeber kalkulieren geringere Renditen ein, wenn sie sich sicher sind, dass diese Erwartungen erfüllt werden. Dieses ist auch bei Krediten der Fall. Erwartet der Geldgeber von 100 und mehr Krediten hohe Ausfälle, dann zieht er den Zinssatz an, um dieses auszugleichen oder er erwartet hohe Sicherheiten oder Bürgschaften.

Kann davon ausgegangen werden, dass bei 100 und mehr vergebenen Krediten praktisch alle getilgt werden, dann können sehr niedrige Zinssätze kalkuliert werden. Sicherheiten sind nur dann relevant, wenn ein Kredit platzt und der Geldgeber sich somit auf diesem Weg sein Geld zurück holen möchte. Wird davon ausgegangen, dass der Kredit komplett getilgt wird, dann wird meistens nur eine Sicherung erwartet: Der Nachweis von einem sicheren Gehalt.

Normale Arbeitnehmer und Angestellte sind kündbar und somit ist ein fester Gehaltsnachweis zwar eine Sicherheit, sie ist jedoch nicht so sicher, wie ein unkündbares Arbeitsverhältnis. Beamte haben ein unkündbares Arbeitsverhältnis und selbst wenn sie des Dienstes ausgeschlossen werden, erhalten sie noch immer Geld. Solange der beamtete Kreditnehmer nicht stirbt, wird der Geldgeber die Tilgungen fest einkalkulieren können. Somit werden spezielle Beamtenkredite mit längeren Laufzeiten zu kleineren Kreditzinsen vergeben.

Personengruppen, die einen Beamtenkredit erhalten können:

  • Beamte
  • Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Polizisten
  • Verbeamtete Lehrer
  • Richter und Justizbeamte
  • Postbeamte
  • Verbeamtete Akademiker
  • Beamter auf Probezeit


Für alle Gruppen gilt, dass das Arbeitsverhältnis entweder unkündbar oder wenigstens auf 5 Jahre sicher sein muss. Je nach exakter Situation können die Geldgeber die Kreditfragen ablehnen oder anpassen.

Keine Auflagen für Beamtenkredite

Beamtenkredite sind nicht durch die Deutschen Gesetze als diese Kreditform gesondert reguliert sondern unterliegen denselben Regelungen, wie andere Kredite auch. Jedoch liegt es an den Geldgebern, spezielle Angebote zu verfassen und zu vergeben. Da Beamte eine große Personengruppe sind, liegt es nahe, Kredite anzubieten, die auf ihre spezielle Situation abzielen. Dabei kann jeder Geldgeber jedoch eigene Konditionen und Bedingungen aufstellen. Es gibt keine verpflichtenden Richtlinien für Beamtenkredite.

Allgemein handelt es sich jedoch um Kredite, die der Geldgeber günstiger vergibt und die Vergabe an feste Personengruppe richtet, die unter Beamte zusammen gefasst werden aber allgemein Personen mit unkündbaren Arbeitsverhältnissen abdecken.

Beamtenkredit in Kombination mit der Kapitallebensversicherung

Die meisten Kredite werden als Ratenkredite vergeben, bei denen monatlich neben den anfallenden Zinsen auch eine Tilgungsrate abgegolten wird, damit die Kreditsumme sinkt. Es gibt jedoch auch Kredite, für die nur die Zinsen abgegolten werden, um die eigentliche Kreditsumme zum Ende der Laufzeit zurück zu zahlen. Hierbei hat der Geldgeber jedoch das Risiko, dass der Kreditnehmer nicht zahlen kann.

Dieses Risiko kann jedoch ausgeglichen werden, wenn ein weiteres Finanzprodukt abgeschlossen wird, in dem das Geld zum Laufzeitende des Kredites angespart wird. Die Kapitallebensversicherung wäre hier die optimale Möglichkeit, um einen Kredit auszulösen. Der Kreditnehmer zahlt die Zinsen für den Beamtenkredit, er zahlt die Beiträge für die Kapitallebensversicherung und verpfändet diese an den Geldgeber. Beide Finanzprodukte laufen Zeitgleich aus und der Kreditnehmer kommt auf null raus. Sollten doch Überschüsse bei der Kapitallebensversicherung anfallen, werden diese an den Kreditnehmer ausgezahlt. Unter Umständen kann diese Kreditfinanzierung günstiger als ein üblicher Ratenkredit ausfallen.