Bewerbungskosten von der Steuer absetzen
Wer auf der Suche nach Arbeit ist, unabhängig davon, ob er arbeitslos ist oder nur seine aktuelle Stellung verbessern möchte, dem Entstehen hierfür immer Kosten in Form der Bewerbungskosten. Aber: auch die Bewerbungskosten kann man von der Steuer absetzen, es kommt hier jedoch auf die persönliche Situation an.
Wer arbeitslos ist, der kann sich die Kosten für die Bewerbung bei der Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen - hierfür gibt es eine Pauschale von 5 Euro pro Bewerbung, begrenzt auf maximal 52 Bewerbungen. Ob die Bewerbung letztendlich günstiger war oder teurer, ist hier nachrangig, denn die 5 Euro gibt es fest - das muss jedoch vorher beantragt und die Bewerbungen müssen nachgewiesen werden, z. B. indem man auflistet, an welche Firma diese geschickt wurden.
Diese Kosten kann man auch bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen lassen - allerdings gilt hier keine direkte Pauschale, sondern, im Gegensatz zur Arbeitsagentur, müssen die entstandenen Kosten nachgewiesen werden. Das kann entweder einzeln nach den tatsächlich entstandenen Kosten erfolgen, was die Chance der Anerkennung erhöht, oder es wird eine Pauschale angesetzt - diese kann höher ausfallen, als die der Arbeitsagentur.
Die Pauschale erspart natürlich dem Steuerzahler Arbeitsaufwand, da nicht alle Belege akribisch gesammelt und aufgelistet werden müssen. Beim Ansetzen einer Pauschale bei der Einkommensteuererklärung reicht im Grunde eine Beispielrechnung, die auch mit Belegen erfolgen sollte. Diese sollte alle Kosten für Porto, Druckkosten, Passbilder, Bewerbungsmappen, usw. beinhalten - anschließend kann man versuchen, ob das Finanzamt das anerkennt.
Generell gilt: Übersteigen die Kosten einen bestimmten Höchstbetrag, wird das Finanzamt skeptisch und kann die Anerkennung verweigern - denn Kosten von mehr als 10 - 20 Euro für eine Bewerbung erscheinen auch dem Finanzamt als utopisch.
Man sollte weder beim Arbeitsamt, noch beim Finanzamt versuchen, wenn man die Bewerbungskosten von der Steuer absetzen will, nur vorzutäuschen, eine Bewerbung geschrieben zu haben - eine Aufstellung mit einer Adresse und wann die Bewerbung erfolgte, ist in der Regel Pflicht, die auch durch die Ämter überprüft werden kann.
Die Glaubhaftigkeit wird natürlich dadurch erhöht, falls zu den Bewerbungen auch Absagen vorgebracht werden können - im Idealfall hat man zu jeder Bewerbung eine, so dass nicht bezweifelt werden kann, sich tatsächlich zu bewerben. Leider werden gerade bei Jobangeboten mit einer hohen Nachfrage selten noch Absagen verschickt, was für den Nachweis nachteilig ist.
Sollte man einen Vorstellungstermin erhalten, so kann auch dieser mit angegeben werden - und: man kann auch die Aufwendungen steuerlich geltend machen und als Bewerbungskosten von der Steuer absetzen, die für die Anreise und Abreise entstehen. Die Grundlage hierfür ist die Entfernungspauschale von 0,30 Euro / km. Diese Kosten muss eigentlich nicht der Bewerbende tragen, sondern der potentielle Arbeitgeber, was recht praxisfern ist. Das Finanzamt erkennt deswegen auch diese Kosten oft als Bewerbungskosten an, die man von der Steuer absetzen kann.
Übrigens kann man auch weitere Kosten als Bewerbungskosten von der Steuer absetzen - z. B. wenn man sich in einer anderen Stadt beworben hat, angenommen wurde und für den Beruf umziehen muss.
Wer arbeitslos ist, der kann sich die Kosten für die Bewerbung bei der Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen - hierfür gibt es eine Pauschale von 5 Euro pro Bewerbung, begrenzt auf maximal 52 Bewerbungen. Ob die Bewerbung letztendlich günstiger war oder teurer, ist hier nachrangig, denn die 5 Euro gibt es fest - das muss jedoch vorher beantragt und die Bewerbungen müssen nachgewiesen werden, z. B. indem man auflistet, an welche Firma diese geschickt wurden.
Diese Kosten kann man auch bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen lassen - allerdings gilt hier keine direkte Pauschale, sondern, im Gegensatz zur Arbeitsagentur, müssen die entstandenen Kosten nachgewiesen werden. Das kann entweder einzeln nach den tatsächlich entstandenen Kosten erfolgen, was die Chance der Anerkennung erhöht, oder es wird eine Pauschale angesetzt - diese kann höher ausfallen, als die der Arbeitsagentur.
Die Pauschale erspart natürlich dem Steuerzahler Arbeitsaufwand, da nicht alle Belege akribisch gesammelt und aufgelistet werden müssen. Beim Ansetzen einer Pauschale bei der Einkommensteuererklärung reicht im Grunde eine Beispielrechnung, die auch mit Belegen erfolgen sollte. Diese sollte alle Kosten für Porto, Druckkosten, Passbilder, Bewerbungsmappen, usw. beinhalten - anschließend kann man versuchen, ob das Finanzamt das anerkennt.
Generell gilt: Übersteigen die Kosten einen bestimmten Höchstbetrag, wird das Finanzamt skeptisch und kann die Anerkennung verweigern - denn Kosten von mehr als 10 - 20 Euro für eine Bewerbung erscheinen auch dem Finanzamt als utopisch.
Man sollte weder beim Arbeitsamt, noch beim Finanzamt versuchen, wenn man die Bewerbungskosten von der Steuer absetzen will, nur vorzutäuschen, eine Bewerbung geschrieben zu haben - eine Aufstellung mit einer Adresse und wann die Bewerbung erfolgte, ist in der Regel Pflicht, die auch durch die Ämter überprüft werden kann.
Die Glaubhaftigkeit wird natürlich dadurch erhöht, falls zu den Bewerbungen auch Absagen vorgebracht werden können - im Idealfall hat man zu jeder Bewerbung eine, so dass nicht bezweifelt werden kann, sich tatsächlich zu bewerben. Leider werden gerade bei Jobangeboten mit einer hohen Nachfrage selten noch Absagen verschickt, was für den Nachweis nachteilig ist.
Sollte man einen Vorstellungstermin erhalten, so kann auch dieser mit angegeben werden - und: man kann auch die Aufwendungen steuerlich geltend machen und als Bewerbungskosten von der Steuer absetzen, die für die Anreise und Abreise entstehen. Die Grundlage hierfür ist die Entfernungspauschale von 0,30 Euro / km. Diese Kosten muss eigentlich nicht der Bewerbende tragen, sondern der potentielle Arbeitgeber, was recht praxisfern ist. Das Finanzamt erkennt deswegen auch diese Kosten oft als Bewerbungskosten an, die man von der Steuer absetzen kann.
Übrigens kann man auch weitere Kosten als Bewerbungskosten von der Steuer absetzen - z. B. wenn man sich in einer anderen Stadt beworben hat, angenommen wurde und für den Beruf umziehen muss.