Tagesgeldkonto wechseln - Kündigung Tagesgeld
Im Bereich Geldanlagen können sich Konditionen und Rahmenbedingungen ständig ändern, weswegen es grundsätzlich erstmal notwendig ist, dass die aktuelle Marktlage stets im Auge behalten wird. Gerade beim Tagesgeld sind Zinsangebote mitunter ausgesprochen kurzlebig, und die Konkurrenz schläft nie, versucht also, das eigene Angebot lukrativer sein zu lassen, als bestehende.
Der Vorteil eines Tagesgeldkontos ist im Grunde, dass die Kündigung bzw. der Wechsel nicht allzu kompliziert ist. Zum einen bestehen normalerweise keinerlei Kündigungsfristen, wie es zum Beispiel bei einem Sparbuch der Fall ist - bei einer solchen Anlage muss der Sparer schon einmal einen bis drei Monate warten, oder eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten, wenn er sein Sparbuch kündigen möchte.
Genaueres müssen Sparer aber immer ihrem Vertrag entnehmen, den sie mit der Bank über ein Tagesgeldkonto abgeschlossen haben, es kann nämlich individuell durchaus vorkommen, dass die Bank entgegen dem Usus eine Kündigungsfrist für die Auflösung des Kontos vorsieht.
Es kann ebenso vorkommen, dass die Bank den Betrag, den man täglich vom Tagesgeldkonto auf ein anderes Konto überweisen kann, begrenzt hat, beispielsweise auf 5000 Euro - das würde bedeuten, dass der Sparer sein Kapital in mehreren Schritten auf das neue Konto transferieren muss.
Möglich ist, dass der Anleger insgesamt vier Überweisungen pro Betrag, der transferiert werden soll, vornehmen muss: die erste Überweisung vom alten Tagesgeldkonto auf das bestehende Referenzkonto, vom Referenzkonto auf das neue Referenzkonto und vom neuen Referenzkonto auf das neue Tagesgeldkonto.
Das neue Referenzkonto entfällt nur dann, wenn die Bank, bei der das neue Tagesgeldkonto eröffnet werden soll, nicht darauf besteht, dass man dort neben dem Tagesgeldkonto auch ein normales Girokonto eröffnet und dieses als Referenzkonto verwendet.
Der Vorteil eines Tagesgeldkontos ist im Grunde, dass die Kündigung bzw. der Wechsel nicht allzu kompliziert ist. Zum einen bestehen normalerweise keinerlei Kündigungsfristen, wie es zum Beispiel bei einem Sparbuch der Fall ist - bei einer solchen Anlage muss der Sparer schon einmal einen bis drei Monate warten, oder eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten, wenn er sein Sparbuch kündigen möchte.
Genaueres müssen Sparer aber immer ihrem Vertrag entnehmen, den sie mit der Bank über ein Tagesgeldkonto abgeschlossen haben, es kann nämlich individuell durchaus vorkommen, dass die Bank entgegen dem Usus eine Kündigungsfrist für die Auflösung des Kontos vorsieht.
Es kann ebenso vorkommen, dass die Bank den Betrag, den man täglich vom Tagesgeldkonto auf ein anderes Konto überweisen kann, begrenzt hat, beispielsweise auf 5000 Euro - das würde bedeuten, dass der Sparer sein Kapital in mehreren Schritten auf das neue Konto transferieren muss.
Möglich ist, dass der Anleger insgesamt vier Überweisungen pro Betrag, der transferiert werden soll, vornehmen muss: die erste Überweisung vom alten Tagesgeldkonto auf das bestehende Referenzkonto, vom Referenzkonto auf das neue Referenzkonto und vom neuen Referenzkonto auf das neue Tagesgeldkonto.
Das neue Referenzkonto entfällt nur dann, wenn die Bank, bei der das neue Tagesgeldkonto eröffnet werden soll, nicht darauf besteht, dass man dort neben dem Tagesgeldkonto auch ein normales Girokonto eröffnet und dieses als Referenzkonto verwendet.