Private Krankenversicherung: Aufnahmevoraussetzungen

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Privaten Krankenversicherung zahlreiche, teilweise auch etwas komplexe Aufnahmevoraussetzungen, welche von dem Versicherungsnehmer erfüllt sein müssen. So sind insbesondere das Krankheitsrisiko und Vorerkrankungen, sowie bestehende Krankheiten für eine Aufnahme in die Private Krankenversicherung entscheidend.

In Bezug auf diese Faktoren ist im schlechtesten Fall ein Ausschluss aus der Privatversicherung oder aber ein Risikoaufschlag möglich. Risikoaufschlag bedeutet in diesem Sinne, dass die Versicherungsprämien höher ausfallen. Des Weiteren muss der Versicherungsnehmer für eine Aufnahme in die Private Krankenversicherung von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein.

Nichtversicherungspflichtige Personen sind beispielsweise Selbstständige, Freiberufler, Beamte oder Arbeitnehmer dessen Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese liegt im Jahr 2010 bei einem monatlichen Einkommen von 4.162,50 Euro und einem jährlichen Einkommen von 49.950 Euro. Auch Studenten haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu befreien und somit Zutritt zur Privaten Krankenversicherung zu erhalten. Dies ist jedoch nur zu Beginn des Studiums möglich.

Besondere Regelungen gelten für freiberufliche Künstler und Journalisten. Diese können über die Künstlersozialkasse einen bestimmten Zuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung erhalten, wodurch eine gesetzliche Pflichtversicherung begründet wäre. Befreit sich der Künstler oder Journalist vor Anmeldung in der Künstlersozialkasse von der Versicherungspflicht, so zahlt die KSK einen Zuschuss zur Privatversicherung.

Die Aufnahme in die Private Krankenversicherung ist demnach an vielfältige Regelungen gebunden, ebenso verhält es sich bei einer späteren Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung, denn auch hier gilt es einiges zu beachten. So nimmt die Gesetzliche Krankenversicherung Privatversicherte in der Regel nur dann wieder auf, wenn diese erneut versicherungspflichtig werden.

Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Höhe des Einkommens sich verändert hat, oder wenn eine Selbstständigkeit, bzw. eine Freiberufliche Tätigkeit aufgegeben wurde. Außerdem muss der Versicherte für eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung unter 55 Jahre alt sein.