Wichtig bei der Bürgschaft: Vertrag
Falls ein Schuldner für eine Bank oder einen anderen Vertragspartner keine ausreichende Bonität besitzen sollte oder Zweifel an ihm bestehen, wird häufig ein Bürge verlangt, der anstelle des Schuldners bei einem Zahlungsausfall in Anspruch genommen werden kann. Für den Schuldner und den Gläubiger ist das sehr bequem, während der Bürge erhebliche Risiken mit einer Bürgschaft eingeht.
Falls der eigentliche Schuldner ausfallen sollte, ist je nach Art der Bürgschaft, nicht dieser der erste Ansprechpartner für den Gläubiger, um die Schulden oder Forderungen einzutreiben, sondern der Bürge! Man sollte bestenfalls nie bürgen, und wenn, nur dann, wenn man im Gegensatz zum Gläubiger weiß, dass der Schuldner die an ihn gestellten Forderungen bedienen kann - z. B. wenn man dessen Einnahmen und Ausgabensituation kennt.
Ein Bürgschaft Vertrag kann verschiedene Bürgschaften voraussetzen, die entweder nur geringfügig von Nachteil für den Bürgen sind (also mit einem kalkulierbarem Risiko) oder erheblich von Nachteil sind.
Soll ein Bürgschaft Vertrag über eine selbstschuldnerische Bürgschaft geschlossen werden, so ist das die schlechteste aller Möglichkeiten für den Bürgen. Sollte der Schuldner ausfallen, und wenn auch nur durch einen Zahlungsverzug, so kann die Bürgschaft umgehend fällig werden. Hier müsste der Bürge sofort die komplette Forderung des Gläubigers bedienen, was in der Regel ein erhebliches finanzielles Risiko bedeutet, vor allem, da es keine Möglichkeit der Einrede (= Widerspruch) gibt.
Das Risiko kann durch eine einfache Bürgschaft reduziert werden, die in einem Bürgschaft Vertrag der selbstschuldnerischen Bürgschaft vorgezogen werden sollte. Bei der einfachen Bürgschaft muss man ggfs. zwar auch für die volle Schuld bürgen, aber der Gläubiger muss erst alle Vollstreckungsmittel gegen diesen ausnutzen. Erst nach der Zwangsvollstreckung kann er an den Bürgen herantreten.
Wichtig: Ein Bürgschaft Vertrag kann immer nur schriftlich geschlossen werden - mündlich können nur Vollkaufleute eine Bürgschaft abgeben.
Ein Bürge sollte, um sein persönliches Risiko zu begrenzen, darauf achten, dass für ihn positive Formulierungen enthalten sind. Positive Formulierungen wären jene, die die Bürgschaft zeitlich begrenzen, z. B. mit einer im Bürgschaft Vertrag enthaltenen Frist oder einem Ablaufdatum - denn danach kann der Bürge nicht mehr in Anspruch genommen werden, auch wen der Schuldner ausfallen sollte.
Auch eine Begrenzung der Bürgschaft auf einen Höchstbetrag ist vorteilhaft für den Bürgen oder mehrere Bürgen, die entweder eine Teilbürgschaft abschließen, in der im Bürgschaft Vertrag genau festgelegt wird, wer für welche Summe bürgt oder eine Gesamtbürgschaft, in der die Gesamtsumme durch die Anzahl der Bürgen geteilt wird.
Man sollte keinen Bürgschaft Vertrag unterschreiben, in dem was die Schuld betrifft nur allgemeine Formulierungen enthalten sind, die diese nicht genau umschreiben, z. B. mit der Angabe einer Vertragsnummer und einer Höchstsumme, oder Formulierungen der Art „für alle bestehenden und zukünftigen Schulden. Damit ist das finanzielle Risiko für den Bürgen schlichtweg unüberschaubar, da er praktisch für alles bürgen muss.
Ein zweischneidiges Schwert ist die Ausfallbürgschaft in einem Bürgschaft Vertrag. Diese kann zwar das Risiko für den Bürgen begrenzen, da erst beim Schuldner alles vollstreckt werden muss, was möglich ist - aber wenn dort nichts zu holen ist, muss der Bürge zahlen!
Falls der eigentliche Schuldner ausfallen sollte, ist je nach Art der Bürgschaft, nicht dieser der erste Ansprechpartner für den Gläubiger, um die Schulden oder Forderungen einzutreiben, sondern der Bürge! Man sollte bestenfalls nie bürgen, und wenn, nur dann, wenn man im Gegensatz zum Gläubiger weiß, dass der Schuldner die an ihn gestellten Forderungen bedienen kann - z. B. wenn man dessen Einnahmen und Ausgabensituation kennt.
Ein Bürgschaft Vertrag kann verschiedene Bürgschaften voraussetzen, die entweder nur geringfügig von Nachteil für den Bürgen sind (also mit einem kalkulierbarem Risiko) oder erheblich von Nachteil sind.
Soll ein Bürgschaft Vertrag über eine selbstschuldnerische Bürgschaft geschlossen werden, so ist das die schlechteste aller Möglichkeiten für den Bürgen. Sollte der Schuldner ausfallen, und wenn auch nur durch einen Zahlungsverzug, so kann die Bürgschaft umgehend fällig werden. Hier müsste der Bürge sofort die komplette Forderung des Gläubigers bedienen, was in der Regel ein erhebliches finanzielles Risiko bedeutet, vor allem, da es keine Möglichkeit der Einrede (= Widerspruch) gibt.
Das Risiko kann durch eine einfache Bürgschaft reduziert werden, die in einem Bürgschaft Vertrag der selbstschuldnerischen Bürgschaft vorgezogen werden sollte. Bei der einfachen Bürgschaft muss man ggfs. zwar auch für die volle Schuld bürgen, aber der Gläubiger muss erst alle Vollstreckungsmittel gegen diesen ausnutzen. Erst nach der Zwangsvollstreckung kann er an den Bürgen herantreten.
Wichtig: Ein Bürgschaft Vertrag kann immer nur schriftlich geschlossen werden - mündlich können nur Vollkaufleute eine Bürgschaft abgeben.
Ein Bürge sollte, um sein persönliches Risiko zu begrenzen, darauf achten, dass für ihn positive Formulierungen enthalten sind. Positive Formulierungen wären jene, die die Bürgschaft zeitlich begrenzen, z. B. mit einer im Bürgschaft Vertrag enthaltenen Frist oder einem Ablaufdatum - denn danach kann der Bürge nicht mehr in Anspruch genommen werden, auch wen der Schuldner ausfallen sollte.
Auch eine Begrenzung der Bürgschaft auf einen Höchstbetrag ist vorteilhaft für den Bürgen oder mehrere Bürgen, die entweder eine Teilbürgschaft abschließen, in der im Bürgschaft Vertrag genau festgelegt wird, wer für welche Summe bürgt oder eine Gesamtbürgschaft, in der die Gesamtsumme durch die Anzahl der Bürgen geteilt wird.
Man sollte keinen Bürgschaft Vertrag unterschreiben, in dem was die Schuld betrifft nur allgemeine Formulierungen enthalten sind, die diese nicht genau umschreiben, z. B. mit der Angabe einer Vertragsnummer und einer Höchstsumme, oder Formulierungen der Art „für alle bestehenden und zukünftigen Schulden. Damit ist das finanzielle Risiko für den Bürgen schlichtweg unüberschaubar, da er praktisch für alles bürgen muss.
Ein zweischneidiges Schwert ist die Ausfallbürgschaft in einem Bürgschaft Vertrag. Diese kann zwar das Risiko für den Bürgen begrenzen, da erst beim Schuldner alles vollstreckt werden muss, was möglich ist - aber wenn dort nichts zu holen ist, muss der Bürge zahlen!