Bausparförderungen: Wie der Bund beim Sparen hilft
Der Bausparvertrag ist und bleibt der Deutschen liebstes Kind, wenn es um die Eigenheimfinanzierung geht. Und tatsächlich: Bausparer profitieren nicht nur von moderaten Zinsen, sondern auch von den unterschiedlichsten Fördermitteln, die der Bund zur Verfügung stellt. Je nach beruflicher bzw. familiärer Situation macht es Sinn abzuwägen, auf welche der Fördermöglichkeiten man zurückgreift.
Grundsätzliches zum Thema Bausparvertrag
Das Prinzip Bausparen ist relativ simpel: der Vertragsnehmer zahlt in einer Ansparphase regelmäßig zuvor festgelegte Beträge in seinen Bausparvertrag ein. Ab einer gewissen Summe ist dieser zuteilungsreif, das heißt, das Kapital kann als Eigenkapital in eine Baufinanzierung einfließen. Im Folgenden zahlt der Bausparer keine Sparraten mehr, sondern tilgt mit seinen Einzahlungen die Kreditschuld. Der Vorteil beim Bausparen ergibt sich zum einen aus dem Eigenkapitalanteil, den die meisten Banken ohnehin bei einer Immobilienfinanzierung verlangen, zum anderen aus der langen Zinsbindungsfrist, was eine Nachverhandlung im Rahmen der Anschlussfinanzierung unnötig macht. Interessant sind aber ins Besondere die Fördermittel, die Bausparern vom Bund zur Verfügung gestellt werden.
Vermögenswirksame Leistungen: die Arbeitnehmer-Sparzulage
Im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen können Arbeitnehmer gegebenenfalls die Arbeitnehmer Sparzulage für ihren Bausparvertrag erhalten. Gegebenenfalls deswegen, da bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen: die Einkommensgrenze liegt für die Arbeitnehmer-Sparzulage für Ledige bei jährlich 17.900 Euro, für Verheiratete bei jährlich 35.800 Euro. Zugrunde gelegt wird hier allerdings nicht das Bruttoeinkommen, sondern das Einkommen, das nach Abzug sämtlicher Kosten, die beispielsweise auch der Fiskus als Abzug akzeptiert, etwa Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge, bestehen bleibt – also das jährliche zu versteuernde Einkommen.
Eine Sparleistung von bis zu EUR 470 pro Jahr wird vom Staat mit einer Zulage von 9% gefördert – bedeutet maximal für die Arbeitnehmer-Sparzulage einen jährlichen Zuschuss von 42,30 Euro, die der Bausparer erhalten kann.
Zuschuss über die Wohnungsbauprämie
Wer, beispielsweise aufgrund eines Überschreitens der Einkommensgrenzen, keine Arbeitnehmersparzulage erhält, kann eventuell in Genuss der so genannten Wohnungsbauprämie gelangen. Hier sind die Einkommensgrenzen mit EUR 25.600 pro Jahr für Ledige und EUR 51.200 für Verheiratete moderater - auch hier wird das zu versteuernde Einkommen und nicht das Bruttoeinkommen zugrunde gelegt.
Die Förderhöhe liegt bei der Wohnungsbauprämie bei 8,8%, allerdings nur für Einzahlungen von maximal 512 Euro pro Jahr bei ledigen Personen, bei verheirateten Personen für Einzahlungen von maximal 1.024 Euro.
Besonders attraktiv: Wohn-Riester
Ja, Wohn-Riester kann unter bestimmten Voraussetzungen durchaus attraktiv sein – zumindest sind die Zulagen theoretisch höher, als bei der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage. Grundsätzlich gibt es bei der Riester-Rente keine Einkommensgrenze, das heißt: auch Besserverdiener können hier von der staatlichen Förderung profitieren. Zunächst gibt es für jeden Sparer, der zulagenberechtigt ist, die sogenannte Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich. Hinzu zahlt der Staat für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde und noch dem Haushalt angehört, 185 Euro, für Kinder, die ab 2008 geboren wurden sogar 300 Euro pro Jahr.
Hinzu kommen gegebenenfalls noch Steuervorteile, und zwar im Rahmen des Sonderkostenabzugs. Aber: Bausparer müssen, um die Riesterzulagen zu erhalten, selbstgenutztes Eigentum finanzieren! Das gilt auch nicht nur für den Moment, in dem die Zuschüsse gewährt werden, sondern über Jahrzehnte hinaus – Förderungen, die unberechtigterweise gezahlt wurden, etwa weil die Immobilie später nicht mehr eigengenutzt sondern vermietet wird, werden vom Bund zurückgefordert. Außerdem: mit dem Eintritt in die Rente bittet der Fiskus zur Kasse, und die erhaltenen Zulagen werden voll besteuert.
Fazit: Bausparen wird eigentlich erst durch die staatlichen Zuschüsse interessant. Während Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage eher weniger interessant sind, lohnt sich Wohn-Riester vor allem für kinderreiche Familien, so lange die erworbene Immobilie wirklich langfristig selbst genutzt wird, denn sonst müssen die Förderungen zurückgezahlt werden.