Private Altersvorsorge: Sofortrente

Die Sofortrente bzw. Leibrente bietet im Sinne der privaten Altersvorsorge eine interessante Variante der Privatrente bzw. der privaten Rentenversicherung. Die Sofortrente unterscheidet sich von der aufgeschobenen Rente hinsichtlich des Sofortbeginns der Rentenversicherung, es gibt keine Sparphase bzw. Phase der Beitragszahlung: stattdessen wird eine hohe Einmalzahlung veranlasst.

Die Rentenzahlung kann sofort nach der Einzahlung erfolgen, genauso jedoch ist die Auszahlung als aufgeschobene Rentenversicherung möglich, wobei man sich mit dem Versicherer auf einen bestimmten Termin einigt. Grundsätzlich erfolgt die monatliche Renten Auszahlung lebenslang, also als Leibrente als Sofortpolice. Eine sofortbeginnende Rentenversicherung kann in aller Regel nicht mehr gekündigt werden, ggf. kann man jedoch über die Kündigung der Sofortrente mit dem Versicherer verhandeln.

Sofortleibrente für Senioren?

Auch für bereits ältere Personen, die es eventuell verpasst haben, für ihre Altersvorsorge rechtzeitig zu sorgen, ist die Sofortrente eine Option auf Versorgung im Ruhestand. Attraktiv ist die Sofortrente aber vor allem für Personen mit einem hohen Steuersatz: nur der Ertragsanteil der Zahlung unterliegt der Einkommensteuer. Doch auch andere Motive können überzeugen, wenn es um die Rentenpolice im Alter geht:

Demenz oder Altersstarrsinn sind keine Gefährdung für die Rentenzahlung, denn wurde die Sofortrente erfolgreich vereinbart, so ist dieses Geld fest eingeplant und ist nicht für sonstige Anlageprodukte, die die Bankberater mitunter gerne aufschwatzen, verfügbar. Jungen Leuten ist hingegen vom Abschluss einer Sofortrente abzuraten.

Aufgeschobene Leibrente

Die aufgeschobene Leibrente weist zwei Phasen auf: die Phase, in der Beiträge gezahlt werden, und die Rentenbezugsphase. In aller Regel wird bei einer aufgeschobenen Rente über einen langen Zeitraum hinweg eingezahlt, die Rentenzahlung selbst ist aufgeschoben und erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt, der wiederum an den Eintritt in das Rentenalter geknüpft werden sollte.

Gegebenenfalls hat der Versicherte bei der aufgeschobenen Leibrente ein Kapitalwahlrecht, also die Wahl zwischen der Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme in Form einer großen Einmalzahlung, oder einer lebenslangen Rente, dieses Wahlrecht muss drei bis fünf Jahre vor Ende der Laufzeit ausgeübt werden.