Mezzanine Finanzierung für Selbständige
Es gibt bekanntlich mehrere Möglichkeiten für Selbständige, ihren Finanzierungsbedarf zu decken. Neben zahlreichen Fördermitteln für Selbständige sind Unternehmer, die schon eine Weile im Geschäft sind, größtenteils auf kurzfristige Kredite wie den Kontokorrentkredit und langfristige Investitionskredite beschränkt. Zusätzlich besteht jedoch auch die Möglichkeit der Mezzanine Finanzierung für Selbständige - diese ist angesiedelt zwischen Eigenkapital und Fremdkapital.
Eigentlich bedeutet das italienische Wort Mezzanine ein „Zwischengeschoss„ bei einem Gebäude - entsprechend ist auch die Mezzanine Finanzierung gewissermaßen eine Zwischenstation zwischen eigenem Kapital und fremdem Kapital - Genussscheine, stille Beteiligungen und Nachrangdarlehen zählen zu den Mezzanine Finanzierungen.
Bei einem so genannten Nachrangdarlehen werden die Kapitalgeber, also beispielsweise das Kreditinstitut, nachrangig bedient, wenn der Kreditnehmer insolvent gehen sollte. Das bedeutet, dass sie hinter die anderen Fremdkapitalgeber bzw. deren finanzielle Forderungen an den Unternehmer treten. Kreditgeber, die dem Unternehmer klassische Kredite gegeben haben, haben also Vorrang in der Gemeinschaft der Gläubiger.
Dementsprechend hat das Kapital eines Nachrangdarlehen einen eigenkapitalähnlichen Charakter. Der Vorteil bei einer solchen Finanzierung ist, dass die Unternehmer Bonität verbessert wird und der Zugang zu anderweitigem Fremdkapital damit nicht erschwert. Für Unternehmen bzw. für Existenzgründer bietet der Bund in diesem Bereich zum Beispiel das ERP-Kapital für Gründung an. Eine Förderung, die halb aus Nachrangdarlehen, halb aus Fremdkapital besteht, wäre das „Kapital für Arbeit und Investitionen„.
Bei einer stillen Beteiligung beteiligt sich der Investor bzw. der Kapitalgeber als stiller Gesellschafter am Unternehmen des Selbständigen bzw. des Kreditnehmers - stille Beteiligung bedeutet, dass die Bank nicht auch nach außen als Gesellschafter des Unternehmens auftritt. Vielmehr findet durch die stille Beteiligung nur eine finanzielle Einlage in das Vermögen der Unternehmen statt, als Gegenleistung erhält der Geldgeber eine Gewinnbeteiligung.
Mit einem Gewinn- und Zinsanspruch verbunden sind Genussscheine, sie laufen auf einen festen Nennbetrag, wobei die Inhaber der Genussscheine kein Mitwirkungsrecht am Unternehmen des Selbständigen haben. Die Bedingungen der Genussscheine selbst werden individuell vereinbart und können so zum Beispiel einer Aktie oder festverzinslichen Wertpapieren entsprechen.
Eigentlich bedeutet das italienische Wort Mezzanine ein „Zwischengeschoss„ bei einem Gebäude - entsprechend ist auch die Mezzanine Finanzierung gewissermaßen eine Zwischenstation zwischen eigenem Kapital und fremdem Kapital - Genussscheine, stille Beteiligungen und Nachrangdarlehen zählen zu den Mezzanine Finanzierungen.
Bei einem so genannten Nachrangdarlehen werden die Kapitalgeber, also beispielsweise das Kreditinstitut, nachrangig bedient, wenn der Kreditnehmer insolvent gehen sollte. Das bedeutet, dass sie hinter die anderen Fremdkapitalgeber bzw. deren finanzielle Forderungen an den Unternehmer treten. Kreditgeber, die dem Unternehmer klassische Kredite gegeben haben, haben also Vorrang in der Gemeinschaft der Gläubiger.
Dementsprechend hat das Kapital eines Nachrangdarlehen einen eigenkapitalähnlichen Charakter. Der Vorteil bei einer solchen Finanzierung ist, dass die Unternehmer Bonität verbessert wird und der Zugang zu anderweitigem Fremdkapital damit nicht erschwert. Für Unternehmen bzw. für Existenzgründer bietet der Bund in diesem Bereich zum Beispiel das ERP-Kapital für Gründung an. Eine Förderung, die halb aus Nachrangdarlehen, halb aus Fremdkapital besteht, wäre das „Kapital für Arbeit und Investitionen„.
Bei einer stillen Beteiligung beteiligt sich der Investor bzw. der Kapitalgeber als stiller Gesellschafter am Unternehmen des Selbständigen bzw. des Kreditnehmers - stille Beteiligung bedeutet, dass die Bank nicht auch nach außen als Gesellschafter des Unternehmens auftritt. Vielmehr findet durch die stille Beteiligung nur eine finanzielle Einlage in das Vermögen der Unternehmen statt, als Gegenleistung erhält der Geldgeber eine Gewinnbeteiligung.
Mit einem Gewinn- und Zinsanspruch verbunden sind Genussscheine, sie laufen auf einen festen Nennbetrag, wobei die Inhaber der Genussscheine kein Mitwirkungsrecht am Unternehmen des Selbständigen haben. Die Bedingungen der Genussscheine selbst werden individuell vereinbart und können so zum Beispiel einer Aktie oder festverzinslichen Wertpapieren entsprechen.