Haftpflichtversicherung: Schaden Ausfalldeckung

Die Schaden Ausfalldeckung gehört zu den Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung, welche nicht inklusive sind, sondern zusätzlich abgeschlossen werden müssen. Im Gegensatz zu anderen eher nachrangigen bis sogar schlichtweg unnötigen Zusatzleistungen, wie etwa der Glasversicherung, sollte die Schaden-Ausfalldeckung immer abgeschlossen werden.

Versichert - und trotzdem schutzlos!

Das Problem: Mit der privaten Haftpflichtversicherung ist man zwar gegen sämtliche Schäden versichert, die man selbst oder die in der Haushaltsgemeinschaft Mitversicherten, anderen Personen unabsichtlich (fahrlässig / grob fahrlässig, jedoch nicht vorsätzlich) zufügt, aber dieser Schutz gilt nicht für die eigene Person oder Mitversicherte.

Auch wenn jeder eine Privathaftpflicht haben sollte, gehört sie nicht zu den Pflichtversicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Sollte man somit durch eine Person einen Schaden erleiden, welche nicht versichert und zahlungsunfähig ist, dann bleibt man auf den entstehenden und verursachten Kosten einfach sitzen.

Obwohl man selbst alles richtig gemacht hat und sich gegen das beträchtliche Risiko ruinöser Schadensersatzforderungen anderer mit der richtigen Haftpflichtversicherung versichert hat, ist man selbst im Schadensfall jedoch völlig schutzlos, wenn man an den Falschen gerät.

Schaden-Ausfalldeckung: Kein Kann, sondern ein Muss!

Die Schaden-Ausfalldeckung der Haftpflichtversicherung mindert dieses Risiko, wenn sie entweder als Zusatzleistung mit in die Versicherung aufgenommen oder bereits inklusive ist. Mit der Schaden-Ausfalldeckung (auch: Forderungsausfall-Versicherung) tritt anstelle der fehlenden gegnerischen Haftpflichtversicherung die eigene private Haftpflichtversicherung und steht für den Schaden und Folgekosten ein.

Jedoch ist diese Zusatzleistung durch einige Bedingungen eingeschränkt - so muss zum einen gegen den zahlungsunfähigen Verursacher ein rechtskräftiger Titel erworben werden. Erst wenn die Vollstreckung erfolglos ist, springt die eigene Haftpflichtversicherung im Rahmen der Schaden Ausfalldeckung ein.

Zum anderen ist die Schaden Ausfalldeckung nach unten und oben begrenzt. Die eigene Versicherung zahlt damit erst ab einem Mindestbetrag, den man selbst tragen muss, bis zu einem festgelegten Maximalbetrag im Rahmen der Ausfalldeckung, welcher weit unter der eigentlichen Versicherungssumme liegen kann.

Die Schaden Ausfalldeckung ist heute bei vielen, auch günstigen, Haftpflichtversicherungen für 60 - 100 Euro oft bereits inklusive, jedoch nicht immer. Da sie keine Standardleistung ist, kann sie auch bei sehr teuren Haftpflichtversicherungen mit einem Jahrespreis von über 150 Euro und mehr nicht vorausgesetzt werden. Es sollte deswegen bei einem Vergleich darauf geachtet und immer nachgefragt werden, ob eine Schaden Ausfalldeckung mit dabei ist oder wie hoch der Aufpreis für diese wäre.