Selbständigkeit und Altersvorsorge - die Rürup-Rente

Bekanntlich steht Arbeitnehmern die so genannte Riester Rente zur Verfügung, die mit zahlreichen Vorteilen aufwarten kann. Gewisse Personenkreise sind von den Vorteilen der Riester Rente jedoch ausgeschlossen, so auch Selbständige bzw. Freiberufler und Gewerbetreibende. Für Selbständige ist es entsprechend notwendig, dass sie sich im Sinne der Altersvorsorge nach einer Alternative umsehen - eine Möglichkeit wäre die Rürup-Rente.

Leistungen der Rürup-Rente
Die Leistungen der Rürup-Rente sind klar umrissen und gesetzlich genau festgelegt. Die folgenden Punkte sind darin enthalten:

- Rentenzahlung mit frühestens 60
- Rentenzahlung lebenslang
- Kein Kapitalwahlrecht
- Keine Vererbung der Ansprüche
- Keine Leistung im Todesfall

Wem diese Leistungen nicht ausreichen, der hat die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, und sich so vor unvorhergesehenen Gegebenheiten abdecken - möglich sind beispielsweise Hinterbliebenenrentenversicherungen oder auch Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Rürup-Rente und staatliche Förderung
Grundsätzlich können die staatliche Förderung der Rürup-Rente alle Steuerpflichtigen erhalten, ebenso rentenversicherungspflichtige selbständige Personen und Pflichtversicherte ohne Riester-Förderung.

Die Beiträge, die man in die Rürup-Rente einzahlt, können steuerlich berücksichtigt werden und lassen sich entsprechend absetzen, und zwar um 2% pro Steuerjahr ansteigend.

Vorteile der Rürup-Rente
- die Basisrente wird bei Hartz IV nicht angetastet
- im Insolvenzfall besteht Pfändungssicherheit
- die steuerliche Förderung ist hoch
- Zuzahlungsmöglichkeiten sind flexibel
- Ehepartner kann im Todesfall abgesichert werden
- Klassische oder fondsgebundene Anlage
- Beitragszahlungen führen direkt zu einer Steuerersparnis

Rürup-Rente und Steuer
Der große Vorteil der Rürup-Rente ist die steuerliche Absetzbarkeit der Beitragszahlungen: für Alleinstehende sind bis zu 20.000 Euro pro Jahr abzugsfähig, für Verheiratete gilt ein Maximalbetrag von 40.000 Euro jährlich.

In der Auszahlungsphase jedoch muss die Rente versteuert werden - allerdings können Rentner hohe Freibeträge nutzen. Außerdem sind die Spitzensteuersätze deutlich niedriger, als die Spitzensteuersätze, denen man während des Berufslebens unterliegen kann.