Roller per Ratenzahlung kaufen
Nicht nur der Führerschein Klasse M ist nicht gerade billig, sondern auch einen Roller oder ein Moped gibt es selten zum Nulltarif. Wenn der Führerschein erst einmal bezahlt ist, steht man dann oft vor dem Problem, dass man jetzt zwar einen Roller fahren kann, aber das Geld dafür fehlt.
Wer nicht gerade einen gebrauchten Roller oder ein gebrauchtes Moped von seinen Eltern oder Verwandten nutzen kann, der steht vor der Entscheidung, wie er denn einen Motorroller kaufen kann, wenn das Geld dafür fehlt. Nun: Es muss nicht immer gleich bar bezahlt werden, denn einen Motorroller kann man wie auch andere Fahrzeuge per Ratenzahlung kaufen - diese wird sogar oft bei Gebrauchtfahrzeugen und nicht nur bei Neufahrzeugen angeboten!
Aber: Damit man überhaupt eine günstige Ratenzahlung abschließen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein - denn Banken, die eine Ratenzahlung anbieten, verlangen, dass man mindestens 18 Jahre alt ist und einen Wohnsitz in Deutschland hat sowie ein regelmäßiges Einkommen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit bezieht, z. B. in Form des Ausbildungsgehalts.
Wer unter 18 Jahre alt ist braucht zwingend die Unterschrift seiner Eltern / Erziehungsberechtigten - denn wer nicht erwachsen ist, ist nicht unbeschränkt geschäftsfähig. Verträge können somit zwar geschlossen werden, sind aber schwebend unwirksam. Vor allem Banken scheuen das Risiko, dass morgen auf einmal die Eltern vor der Tür stehen und den Vertrag annullieren, weswegen die Zustimmung und Unterschrift von vornherein verlangt wird. Dazu kommt, dass gerade bei Minderjährigen und Azubis oft die Eltern als Bürge verlangt werden, falls der Ratenkredit nicht regelmäßig getilgt wird.
Hierzu möchten wir am Rande noch einmal explizit auf den Artikel Was ist wichtig bei einer Bürgschaft? hinweisen, denn eine Bürgschaft sollte nicht leichtfertig übernommen werden und stellt immer ein erhebliches Risiko für den Bürgen dar.
Hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses wird erfahrungsgemäß verlangt, dass dieses bereits seit längerem besteht und das Einkommen nachgewiesen werden muss, z. B. in Form der letzten Lohnabrechnungen. Ein neu aufgenommenes Arbeitsverhältnis wird meist nicht anerkannt, da hier die unbegründete Kündigung innerhalb der Probezeit noch möglich ist - diese muss beendet sein, damit auch eine Bank das Arbeitsverhältnis als „gültig„ anerkennt.
Dazu kommt die obligatorische SCHUFA Auskunft, in die ein Kunde, der einen Roller per Ratenzahlung kaufen möchte, einwilligen muss, damit die Banken auch den SCHUFA Score neben dem bankinternen Score ermitteln können. Das ist aber kein echtes Problem, solange man in der Vergangenheit seine Rechnungen, z. B. bei Handyprovidern, immer regelmäßig bezahlt hat - nur wer Rechnungen verspätet oder gar nicht bezahlt, hat einen schlechten SCHUFA Score.
Prinzipiell sollte beim Abschluss einer Ratenfinanzierung beachtet werden, dass man niemals das erstbeste Angebote annehmen sollte, vor allem nicht, wenn dies von einem Händler stammt. Denn nicht der Händler, sondern eine Bank vergibt den Ratenkredit - und der Händler erhält dafür wiederum eine Provision für die „erfolgreiche Kundenwerbung„, die den Kredit verteuern kann.
Dazu kommt, dass bei einer Finanzierung über einen Händler Barzahlerrabatte nicht genutzt werden können - wenn man sich das Geld bei einer anderen Bank leiht, kann man diese jedoch oft nutzen, denn woher man das Geld tatsächlich hat, weiß der Händler dann nicht.
Man sollte immer mehrere (anonyme) Konditionsanfragen (keine Kreditanfrage!) bei verschiedenen Banken stellen, um das beste Angebot zu erhalten. Generell gilt, dass je kürzer die Laufzeit ist, desto geringer sind die Zinsen, da der Zinseszinseffekt verringert wird und das Risiko für die Bank sinkt, lange auf das geliehen Geld verzichten zu müssen. Trotzdem sollten die Raten noch bezahlbar sein, egal wie günstig die Zinsen bei einer kurzen Laufzeit sein können - denn kann man diese nicht bezahlen, wird es meist sehr viel teurer! Hier gilt: Nach Abzug aller monatlichen Kosten und der monatlichen Rate, sollte man noch mindestens 20 % seines Nettogehalts übrig haben.
Vor allem bei eher kleinen Summen wie beim Motorroller kaufen lohnt sich eine Finanzierung auch gar nicht, sondern eher die Inanspruchnahme eines Konsumentenkredites. Der Vorteil einer Motorroller Finanzierung kann, muss jedoch nicht, darin liegen, dass zweckgebundene Kredite oft günstiger sind, da die Bank hier zur Not immernoch ein Pfand hat, welches es wieder verkaufen kann.
Wer nicht gerade einen gebrauchten Roller oder ein gebrauchtes Moped von seinen Eltern oder Verwandten nutzen kann, der steht vor der Entscheidung, wie er denn einen Motorroller kaufen kann, wenn das Geld dafür fehlt. Nun: Es muss nicht immer gleich bar bezahlt werden, denn einen Motorroller kann man wie auch andere Fahrzeuge per Ratenzahlung kaufen - diese wird sogar oft bei Gebrauchtfahrzeugen und nicht nur bei Neufahrzeugen angeboten!
Aber: Damit man überhaupt eine günstige Ratenzahlung abschließen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein - denn Banken, die eine Ratenzahlung anbieten, verlangen, dass man mindestens 18 Jahre alt ist und einen Wohnsitz in Deutschland hat sowie ein regelmäßiges Einkommen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit bezieht, z. B. in Form des Ausbildungsgehalts.
Wer unter 18 Jahre alt ist braucht zwingend die Unterschrift seiner Eltern / Erziehungsberechtigten - denn wer nicht erwachsen ist, ist nicht unbeschränkt geschäftsfähig. Verträge können somit zwar geschlossen werden, sind aber schwebend unwirksam. Vor allem Banken scheuen das Risiko, dass morgen auf einmal die Eltern vor der Tür stehen und den Vertrag annullieren, weswegen die Zustimmung und Unterschrift von vornherein verlangt wird. Dazu kommt, dass gerade bei Minderjährigen und Azubis oft die Eltern als Bürge verlangt werden, falls der Ratenkredit nicht regelmäßig getilgt wird.
Hierzu möchten wir am Rande noch einmal explizit auf den Artikel Was ist wichtig bei einer Bürgschaft? hinweisen, denn eine Bürgschaft sollte nicht leichtfertig übernommen werden und stellt immer ein erhebliches Risiko für den Bürgen dar.
Hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses wird erfahrungsgemäß verlangt, dass dieses bereits seit längerem besteht und das Einkommen nachgewiesen werden muss, z. B. in Form der letzten Lohnabrechnungen. Ein neu aufgenommenes Arbeitsverhältnis wird meist nicht anerkannt, da hier die unbegründete Kündigung innerhalb der Probezeit noch möglich ist - diese muss beendet sein, damit auch eine Bank das Arbeitsverhältnis als „gültig„ anerkennt.
Dazu kommt die obligatorische SCHUFA Auskunft, in die ein Kunde, der einen Roller per Ratenzahlung kaufen möchte, einwilligen muss, damit die Banken auch den SCHUFA Score neben dem bankinternen Score ermitteln können. Das ist aber kein echtes Problem, solange man in der Vergangenheit seine Rechnungen, z. B. bei Handyprovidern, immer regelmäßig bezahlt hat - nur wer Rechnungen verspätet oder gar nicht bezahlt, hat einen schlechten SCHUFA Score.
Prinzipiell sollte beim Abschluss einer Ratenfinanzierung beachtet werden, dass man niemals das erstbeste Angebote annehmen sollte, vor allem nicht, wenn dies von einem Händler stammt. Denn nicht der Händler, sondern eine Bank vergibt den Ratenkredit - und der Händler erhält dafür wiederum eine Provision für die „erfolgreiche Kundenwerbung„, die den Kredit verteuern kann.
Dazu kommt, dass bei einer Finanzierung über einen Händler Barzahlerrabatte nicht genutzt werden können - wenn man sich das Geld bei einer anderen Bank leiht, kann man diese jedoch oft nutzen, denn woher man das Geld tatsächlich hat, weiß der Händler dann nicht.
Man sollte immer mehrere (anonyme) Konditionsanfragen (keine Kreditanfrage!) bei verschiedenen Banken stellen, um das beste Angebot zu erhalten. Generell gilt, dass je kürzer die Laufzeit ist, desto geringer sind die Zinsen, da der Zinseszinseffekt verringert wird und das Risiko für die Bank sinkt, lange auf das geliehen Geld verzichten zu müssen. Trotzdem sollten die Raten noch bezahlbar sein, egal wie günstig die Zinsen bei einer kurzen Laufzeit sein können - denn kann man diese nicht bezahlen, wird es meist sehr viel teurer! Hier gilt: Nach Abzug aller monatlichen Kosten und der monatlichen Rate, sollte man noch mindestens 20 % seines Nettogehalts übrig haben.
Vor allem bei eher kleinen Summen wie beim Motorroller kaufen lohnt sich eine Finanzierung auch gar nicht, sondern eher die Inanspruchnahme eines Konsumentenkredites. Der Vorteil einer Motorroller Finanzierung kann, muss jedoch nicht, darin liegen, dass zweckgebundene Kredite oft günstiger sind, da die Bank hier zur Not immernoch ein Pfand hat, welches es wieder verkaufen kann.