Vollmacht für ein Konto
Ein Konto, egal ob ein Tagesgeldkonto, Girokonto oder Sparkonto, ist immer an den jeweiligen Kontoinhaber gebunden, das heißt, nur dieser kann darüber verfügen und die Geldeingänge und Geldausgänge verwalten. Jedoch gibt das in vielen Fällen Probleme, z. B. wenn der Kontoinhaber nicht geschäftsfähig sein sollte oder das Konto nicht mehr betreuen kann.
Der klassische Fall sind hier minderjährige Kinder sowie Senioren und Eltern, die sich aus Gesundheitsgründen nicht mehr ausreichend um ihr Konto kümmern können, um z. B. Rechnungen und Überweisungen zu erledigen. In diesem Fall kann seitens des Kontoinhabers einer anderen Person, der er vertraut, eine Vollmacht für ein Konto ausgestellt werden, damit diese in seinem Interesse Geschäfte tätigen kann - z. B. eben monatliche Überweisungen.
Eine Vollmacht kann sowohl direkt bei der Eröffnung eines Kontos erteilt werden, z. B. für den Lebenspartner oder dem Ehepartner, damit dieser auch im Falle einer Krankheit darüber verfügen kann, aber auch erst nachträglich. Auch wenn man anderen gut vertrauen kann, so sollte die Vollmacht stets nur für den Bedarfsfall erteilt werden, denn man sollte sich stets bewusst sein, dass eine andere Person völlig gleichberechtigt über das Konto im Falle einer unbeschränkten Vollmacht verfügen kann.
Eine unbeschränkte Vollmacht stellt einen Bevollmächtigten grundsätzlich mit dem Eigentümer des Kontos gleich, jedoch kann man diese auch wesentlich einschränken. Eine beschränkte Vollmacht kann sowohl hinsichtlich der Rechte als auch zeitlich beschränkt sein.
Die Rechte bei einer Vollmacht für ein Konto lassen sich insoweit einschränken, dass man dem Bevollmächtigten nur die Vollmacht über ein Konto erteilt, für mehrere Konten oder auch für alle Konten, Depots, usw. die bei einer Bank bestehen. Diese Vollmacht kann zudem zeitlich bis zu einem bestimmten Datum begrenzt werden und ist ab diesem Datum automatisch ungültig - sollte keine zeitliche Einschränkung vorgenommen werden, kann die Vollmacht jedoch auch direkt bei der jeweiligen Bank widerrufen werden.
Wichtig ist, dass eine Vollmacht nur über bestehende Konten oder Depots erteilt werden darf - der Bevollmächtigte darf zwar über diese Konten, je nach Einschränkung, so verfügen wie man selbst, er darf jedoch nichts Neues schaffen. Das heißt: Er kann mit einer Konto Vollmacht weder neue Konten und Depots eröffnen noch diese schließen - dieses Recht hat nach wie vor der Inhaber allein. Auch anderweitige Verträge, z. B. über Kredite und Darlehen, darf der nur der Eigentümer und eigentliche Vertragskunde einer Bank abschließen, nicht ein Bevollmächtigter.
Wichtig: Ein Bevollmächtigter mit einer Konto Vollmacht darf zwar wie der Inhaber über das Konto verfügen, jedoch ist dies darauf beschränkt, dass er das Geld nur im Sinne des Besitzers verwenden darf. Sollte er Geld für eigene Zwecke abheben oder überweisen, so muss dies gesondert mit einer weiteren Vollmacht erklärt werden - ansonsten kann hierbei eine Straftat vorliegen.
Der klassische Fall sind hier minderjährige Kinder sowie Senioren und Eltern, die sich aus Gesundheitsgründen nicht mehr ausreichend um ihr Konto kümmern können, um z. B. Rechnungen und Überweisungen zu erledigen. In diesem Fall kann seitens des Kontoinhabers einer anderen Person, der er vertraut, eine Vollmacht für ein Konto ausgestellt werden, damit diese in seinem Interesse Geschäfte tätigen kann - z. B. eben monatliche Überweisungen.
Eine Vollmacht kann sowohl direkt bei der Eröffnung eines Kontos erteilt werden, z. B. für den Lebenspartner oder dem Ehepartner, damit dieser auch im Falle einer Krankheit darüber verfügen kann, aber auch erst nachträglich. Auch wenn man anderen gut vertrauen kann, so sollte die Vollmacht stets nur für den Bedarfsfall erteilt werden, denn man sollte sich stets bewusst sein, dass eine andere Person völlig gleichberechtigt über das Konto im Falle einer unbeschränkten Vollmacht verfügen kann.
Eine unbeschränkte Vollmacht stellt einen Bevollmächtigten grundsätzlich mit dem Eigentümer des Kontos gleich, jedoch kann man diese auch wesentlich einschränken. Eine beschränkte Vollmacht kann sowohl hinsichtlich der Rechte als auch zeitlich beschränkt sein.
Die Rechte bei einer Vollmacht für ein Konto lassen sich insoweit einschränken, dass man dem Bevollmächtigten nur die Vollmacht über ein Konto erteilt, für mehrere Konten oder auch für alle Konten, Depots, usw. die bei einer Bank bestehen. Diese Vollmacht kann zudem zeitlich bis zu einem bestimmten Datum begrenzt werden und ist ab diesem Datum automatisch ungültig - sollte keine zeitliche Einschränkung vorgenommen werden, kann die Vollmacht jedoch auch direkt bei der jeweiligen Bank widerrufen werden.
Wichtig ist, dass eine Vollmacht nur über bestehende Konten oder Depots erteilt werden darf - der Bevollmächtigte darf zwar über diese Konten, je nach Einschränkung, so verfügen wie man selbst, er darf jedoch nichts Neues schaffen. Das heißt: Er kann mit einer Konto Vollmacht weder neue Konten und Depots eröffnen noch diese schließen - dieses Recht hat nach wie vor der Inhaber allein. Auch anderweitige Verträge, z. B. über Kredite und Darlehen, darf der nur der Eigentümer und eigentliche Vertragskunde einer Bank abschließen, nicht ein Bevollmächtigter.
Wichtig: Ein Bevollmächtigter mit einer Konto Vollmacht darf zwar wie der Inhaber über das Konto verfügen, jedoch ist dies darauf beschränkt, dass er das Geld nur im Sinne des Besitzers verwenden darf. Sollte er Geld für eigene Zwecke abheben oder überweisen, so muss dies gesondert mit einer weiteren Vollmacht erklärt werden - ansonsten kann hierbei eine Straftat vorliegen.