Wohn-Riester: Förderung für die Immobilienfinanzierung

Ein Eigenheim zu besitzen bedeutet, einen wichtigen Teil zur Altersvorsorge beizutragen. Doch wie ist ein eigenes Haus zu finanzieren? Nicht immer ist genug Eigenkapital vorhanden – Zeit, sich nach einer passenden Förderung fürs Eigenheim umzusehen. Eine Möglichkeit ist dabei die so genannte Eigenheimrente – im Volksmund Wohn-Riester genannt. Verkürzt erklärt bedeutet Wohn-Riester, dass Bauherren bzw. Hauskäufer Kapital in einen Wohnriestervertrag einzahlen, und dafür vom Staat Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen erhalten.

Voraussetzungen für Wohn-Riester

Mit Wohnriester ins EigenheimGrundvoraussetzung ist zunächst, dass die Immobilie auch tatsächlich als Eigenheim genutzt wird – dabei ist es dann egal, ob es sich um ein bestehendes Haus, ein neu zu bauendes Haus, eine Genossenschaftswohnung oder eine Eigentumswohnung handelt. Dies gilt übrigens auch für Immobilien im EU-Ausland. Wird die Immobilie jedoch anderweitig verwendet, muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

Beanspruchen können die Eigenheimrente nur Personen, die in der Rentenversicherung gesetzlich pflichtversichert sind. Damit scheiden Selbständige aus; ebenso solche Personen, die über ihr berufsspezifisches Versorgungswerk fürs Alter vorsorgen, wie beispielsweise Ärzte oder Rechtsanwälte. Einzige Möglichkeit für diese Personengruppen: ihr Ehepartner zahlt Beiträge in die Rentenkasse.

Unterschiedliche Optionen bei Wohn-Riester

Zwar muss das Geld aus einem Wohnriester-Vertrag zur Immobilienfinanzierung verwendet werden, gleichzeitig jedoch bestehen mehrere Optionen – je nachdem, ob man das Eigenheim bereits besitzt oder doch erst erwerben wird:

Zum einen kann das angesparte Geld samt Zuschüssen zur Tilgung eines konventionellen Hypothekendarlehens verwendet werden. Dabei werden dann die Tilgungsleistungen ebenso behandelt, wie die Einzahlungen in den Riester-Vertrag.

Ebenso denkbar ist die Auszahlung der im Rahmen eines Riestervertrages angesparten und geförderten Summe zur Finanzierung des Eigenheims – dies muss nicht unmittelbar mit dem Erwerb der Immobilie geschehen, sondern kann auch deutlich später erfolgen. Eine wiederholte Einzahlung des ausgezahlten Kapitals in den Riestervertrag muss dann nicht erfolgen.

Bausparvertrag mit Wohnriester kombinierenInteressant kann die Kombination aus Bausparvertrag und Riester-Rente sein; auch hier bestehen wieder mehrere Optionen für den Sparer: Ein konventioneller Bausparvertrag wird geschlossen und die Riesterförderung wird für das Ansparen genutzt, wenn man erst später kaufen oder bauen möchte. Wer hingegen direkt kaufen oder bauen möchte, könnte ein Kombidarlehen, bestehend aus riestergefördertem Bausparvertrag und tilgungsfreiem Annuitätendarlehen. Ist der Bausparvertrag letztendlich zuteilungsreif, wird die Bausparsumme verwendet, um das Annuitätendarlehen abzulösen. Der Vorteil hierbei: bis zu 25 Jahre Zinsbindung sind möglich.

Wie hoch sind die staatlichen Zuschüsse?

Die Zulagen bei einem Wohn-Riestervertrag sind je nach Familienstruktur unterschiedlich. Prinzipiell erhalten Sparer 154 Euro Grundzulage, sofern sie mindestens 4% ihres Jahreseinkommens in den Vertrag einzahlen. Für junge Menschen gibt es eine besondere Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, sofern sie zu Beginn des Jahres, in dem der Riestervertrag abgeschlossen wird, noch keine 25 Jahre alt sind.

Für Familien mit Kindern ist ein Wohn-Riester-Vertrag vermutlich am lohnendsten: Für jedes Kind, das vor dem 1. Januar 2008 geboren ist, gibt es eine jährliche Zulage von 185 Euro vom Staat, für Kinder, die nach diesem Datum geboren sind, 300 Euro pro Jahr. Bis zu einer Höhe von 2100 Euro, minus der staatlichen Zulage, können übrigens von der Steuer abgesetzt werden.

Eigenheim staatliche FörderungAchtung: die staatlichen Zulagen müssen gesondert beantragt werden und werden nicht automatisch gezahlt, nur weil Sie einen Wohn-Riestervertrag unterschreiben! Sparer müssen sich dafür an die ZfA, die Zulagenstelle für Altersvermögen wenden. Der Zulagenantrag wird Sparern normalerweise automatisch zugesandt, dieser muss jährlich neu ausgefüllt und abgesendet werden. Bequemer geht es per Dauerzulagenantrag, doch auch dieser muss zunächst beantragt werden.

Besteuerung von Wohn-Riester

Mit Renteneintrittsalter bittet der Fiskus Riestervertragsinhaber zur Kasse: eine nachgelagerte Besteuerung findet statt. Hierbei wird sich einem fiktiven Konstrukt bedient: alle Beiträge, die mit den Zulagen bezahlt wurden, beispielsweise zur Einzahlung in einen Bausparvertrag oder zur Tilgung eines Hypothekendarlehens, werden auf einem Wohnförderkonto erfasst und mit 2% jährlich verzinst. Berechnet wird der Steuersatz auf den wie oben erwähnten ermittelten Gesamtbetrag dann bei Renteneintritt. Zur Zahlung der Steuer bestehen wiederum zwei Varianten:

70% des errechneten Gesamtbetrages werden dann besteuert, wenn der Sparer bei Renteneintritt eine einmalige Zahlung leistet, man spricht dann von einer Einmalbesteuerung.

100% des errechneten Gesamtbetrages werden besteuert, wenn der Sparer die Steuerschuld in Raten abbezahlt, und zwar kontinuierlich mit einer Laufzeit bis zu 25 Jahren. Vorsicht: wer das 85. Lebensjahr erreicht hat, muss seine Steuerschuld komplett beglichen haben! Übrigens werden die kompletten Steuern in einem Einmalbetrag und direkt fällig, wenn die Immobilie doch nicht als Eigenheim, sondern zu anderen Zwecken verwendet wird.

Fazit: Lohnt sich ein Wohnriester Vertrag zur Altersvorsorge? Für kinderreiche Familien ja, Singles und Ehepaare ohne Kinder hingegen erhalten deutlich geringere staatliche Zuschüsse. Hinzu kommt, dass Wohnriester-Verträge recht starr und unflexibel sind, das angesparte Kapital muss tatsächlich für ein Eigenheim verwendet werden; auch der Verkauf oder die anderweitige Nutzung der Immobilie, beispielsweise Vermietung, ist problematisch. Nicht zu unterschätzen ist die erhöhte Steuerlast für Sparer im Alter, die die Attraktivität von Wohnriesterverträgen deutlich senkt.