Förderungen für die Heizungsmodernisierung - BAFA

Die Modernisierung einer Heizungsanlage kann teuer werden - doch mit einer intelligenten Finanzierungslösung sind Sie auf der sicheren Seite: einer sparsameren, effizienteren und umweltfreundlicheren Heizung steht dann nichts mehr im Wege. Im Rahmen einer energetischen Finanzierung stehen mehrere gute Möglichkeiten für attraktive Zuwendungen vom Staat offen - der Umfang derselben hängt in erster Linie von drei Faktoren ab.

Finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern

Ob Ihre geplante Maßnahme von Bund bzw. Ländern gefördert/zinsgünstig finanziert wird, hängt von den folgenden Faktoren ab:
  • Alter und Standort der Immobilie

  • rechtzeitige und fristgerechte Beantragung der Fördermittel

  • Umfang und Art der Modernisierung
Prinzipiell können Sie die folgende Faustregel annehmen: je umfassender die Maßnahmen, um die CO2-Einsparung zu optimieren und je umweltfreundlicher Ihre neue Heizung ist, desto attraktiver ist auch die mögliche finanzielle Unterstützung von Energieversorgern, Kommunen, Ländern und dem Bund für Ihr Sanierungsvorhaben.

BAFA Förderungen Heizung Grundsätzlich können Sie diverse Förderprogramme auf Bundesebene und auf Länderebene finden. Für bundesweite Fördermittel und deren Vergabe ist vornehmlich die KfW Bankengruppe zuständig, ergänzend dazu aber auch im Zuge des Marktanreizprogramms für den Einsatz Erneuerbarer Energien (MAP) das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Doch auch auf Kommunal- und Landesebene lassen sich individuelle Förderprogramme finden, dazu nutzt man am besten entweder eine spezielle Fördermittelauskunft, oder aber man wendet sich einfach an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Auch ein Heizungs- und Sanitätsbetrieb vor Ort kann in Punkto lokaler Fördermittel in aller Regel seriöse Auskunft geben.

Fördermittel im Marktanreizprogramm

Das BAFA ist eine Bundesoberbehörde und fungiert im Geschäftsbereich des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie). Gefördert werden im Rahmen des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Energien:

1. Solarkollektoranlagen zur kombinierten Raumheizung und Warmwasserbereitung mit EUR 90/m ². Einen ausführlichen Fachartikel zu den BAFA Förderkonditionen von Solarkollektoranlagen finden Sie hier

2. Kesseltauschbonus Im Jahr 2012 wird auch der Kesseltauschbonus fortgeführt - die einmalige Bonuszahlung beträgt 500 € und wird gewährt, wenn Sie Ihren alten Heizkessel (keine Brennwerttechnik) gegen einen effizienten neuen Brennwertkessel austauschen. Der Kesseltauschbonus gehört zur Bonusförderung der BAFA und kann nur gemeinsam mit einer Basisförderung in Anspruch genommen werden.

3. Im Rahmen des Kombinationsbonus werden dann EUR 500 gewährt, wenn Solarthermie mit Wärmepumpe oder Solarthermie mit Biomasse kombiniert werden. Der Kombinationsbonus kann ebenso wie der Kesseltauschbonus nur zusätzlich zur Basisförderung beantragt werden.

Förderungen bei Heizungssanierung4. Im Rahmen der Biomasseanlagen werden Scheitholzvergaserkessel weiterhin gefördert, dies betrifft jedoch nur besonders emissionsarme Anlagen - der Grenzwert liegt bei 15 mg/m ³ auf dem Prüfstand. Der Förderungsbetrag liegt hier bei pauschalen EUR 1000. Ebenso weiterhin und unverändert gefördert werden Holzschnitzelanlagen, Pelletkessel (inkl. Kombinationskessel) und Pelletöfen mit Wassertasche. Lesen Sie den Fachartikel über die BAFA Förderungen für Biomasseanlagen hier.

5. Bei den Wärmepumpen wurden die Richtlinien der Förderung neu überarbeitet, unter anderem ist eine Reduzierung der Jahresarbeitszahlen erfolgt. Es gilt: Wasser/Wasser-Wärmepumpen und Sole/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestarbeitszahlen in Höhe von 4,0 (Nichtwohngebäude) und 3,8 (Wohngebäude) erreichen. Zusätzlich: Luft/Wasser-Wärmepumpen - 3,5; gasbetriebene Wärmepumpen - 1,3.

Achtung: Grundlegend für die Zuschussberechnung ist nicht mehr wie bislang die Nutzfläche bzw. die Wohnfläche des Gebäudes, sondern die Wärmeleistung der Wärmepumpe. Unverändert bleibt hingegen in etwa das Förderniveau: es liegt zwischen mindestens EUR 900 (Luft/Wasser-Wärmepumpe) und maximal EUR 11400 (Sole/Wasser-Wärmepumpe, Wasser/Wasser-Wärmepumpe).

Antragstellung

Bei der Antragstellung müssen ganz bestimmte Kriterien erfüllt werden, lesen Sie dazu bitte unsere Fachartikel zu den Fördermöglichkeiten von Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen.

Als Privatperson müssen Sie Ihren Antrag spätestens sechs Monate nach der Inbetriebnahme Ihrer Anlage eingereicht haben, ausgenommen sind die Innovationsförderung von Biomasseanlagen und Erstinstallationen von großen Solarkollektoranlagen, hier muss der Antrag vor Umsetzung der Maßnahmen abgegeben werden. Das Gleiche gilt grundsätzlich für Freiberufler, Gewerbetreibende und Unternehmen.

Lesen Sie im zweiten Teil des Artikels über Finanzierungsmöglichkeiten zur Heizungssanierung der KfW Bank.