Braucht man eine Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung gehört zu den temporären Versicherungen, deren Notwendigkeit immer wieder umstritten ist und die Frage „Braucht man eine Reiserücktrittsversicherung?„ mehr als einmal gestellt wird. Grundsätzlich, wie auch bei anderen Versicherungen, welche nicht die Existenzgrundlage absichern sollen (wie beispielsweise die Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung) kommt es auch bei der Reiserücktrittsversicherung auf den Standpunkt an.
So werden je nach Rücktrittszeitpunkt vom Reiseveranstalter 20 - 75 % der Reisekosten als Stornokosten einbehalten, bei sehr speziellen Reisearten, wie beispielsweise einer Schiffsreise, kann je nach Rücktrittszeitpunkt auch 100 % des Reisepreises einbehalten werden. Vor allem bei teuren Fernreisen oder Kreuzfahrten mit mehreren Personen (z. B. Eltern und Kinder) kann hier ein sehr hoher finanzieller Schaden entstehen, gegen den eine Reiserücktrittsversicherung absichert.
Denn: Warum man eine Reise nicht antreten kann ist dem Reiseveranstalter egal, es zählt einzig und allein dass man sie storniert, nicht die möglichen Gründe. Anders ist das bei der Reiserücktrittsversicherung: Sollte man unverschuldet eine Reise nicht antreten können, so sichert die Reiserücktrittsversicherung den finanziellen Schaden ab.
- schwerer Unfall / schwere Erkrankung,
- Tod von Angehörigen / Mitreisenden,
- verfrühte / nicht festgestellte Schwangerschaft,
- notwendige, aber nicht mögliche Impfung (z. B. wegen einer Unverträglichkeit),
- schwerer Eigentumsschaden (Wohnungsbrand, Verwüstung, schwerer Sturmschaden, usw.),
sowie je nach Anbieter auch:
- plötzliche, unerwartete Arbeitslosigkeit,
- unerwartete Aufnahme einer Beschäftigung.
Aber vor allem die Schwangerschaft und die Arbeitslosigkeit / Aufnahme einer Beschäftigung sowie die nicht mögliche Impfung sorgen in der Praxis häufig für Streit zwischen Anbietern von Reiserücktrittsversicherungen und Versicherten, denn hier gilt, dass vor dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung und dem Buchen der Reise z. B. die Schwangerschaft, die Unverträglichkeit oder die mögliche Arbeitslosigkeit (oder Aufnahme einer Beschäftigung) nicht bekannt gewesen sein darf. Vor allem in puncto Schwangerschaft und Arbeitslosigkeit wird oft unterstellt, dass dies bereits im Vorfeld bekannt war.
Der entscheidende Unterschied zwischen einer Einmalversicherung pro Reise und der Jahresversicherung ist, dass sich letztere eher für Vielreisende lohnt und nur bis zu einem Höchstbetrag versichert und die Einmalversicherung sich an „Gelegenheitsreisende„ richtet, welche eher selten teure Reisen unternehmen und immer den vollen Reisepreis absichert.
Es gilt, dass die Jahresversicherung zwar im direkten Vergleich die günstigere Versicherung ist, aber:
- es werden laufend Beiträge fällig,
- es wird nur ein Höchstbetrag abgesichert, nicht darüber hinaus.
Vor allem bei teuren Reisen gilt, dass grundsätzlich geprüft werden sollte, ob diese durch die Jahresversicherung abgedeckt sind oder nicht - ansonsten sollte oder muss zusätzlich (über den vollen Preis) eine Einmalversicherung abgeschlossen werden.
- Preis und Kosten der Reise,
- persönliche Situation (finanzielle Belastung durch Stornokosten),
- persönliches Risiko und der
- Reisetätigkeit.
Das heißt: Wer nur selten eine Reise unternimmt, der kann in der Regel auf eine Jahresversicherung verzichten.
Und: Eine (einmalige) Reiserücktrittsversicherung sollte vor allem dann abgeschlossen werden, wenn das persönliche Risiko eines möglichen Reiseabbruchs sehr hoch ist, z. B.:
- viele Kinder (mögliche schwere Erkrankung vor der Reise),
- viele ältere Angehörige (möglicher Todesfall),
- die Reisekosten im Verhältnis zur persönlichen Einkommenssituation sehr hoch sind und man lange dafür sparen musste oder
- der Arbeitsplatz durch Veränderungen im Berufsfeld unsicher sein kann.
Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich meist nicht, wenn es sich um eine günstige oder im Preis vergünstigte oder kurzfristige Reise handelt. Je nach persönlichem Risiko empfiehlt sich hier maximal der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung.
Zweck einer Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung wird gern mit der Reisegepäckversicherung oder der Reisekrankenversicherung / Auslandskrankenversicherung vermischt, jedoch unterscheiden sich alle 3 grundsätzlich voneinander: Die Reiserücktrittsversicherung ist im Gegensatz zur Reisegepäckversicherung oder der Auslandskrankenversicherung eine reine Vorversicherung, welche vor einem Vermögensschaden schützen soll, der durch einen Rücktritt von der Reise vor dem Antritt der Reise entstehen kann - denn: Eine Reise zu stornieren ist selten billig.So werden je nach Rücktrittszeitpunkt vom Reiseveranstalter 20 - 75 % der Reisekosten als Stornokosten einbehalten, bei sehr speziellen Reisearten, wie beispielsweise einer Schiffsreise, kann je nach Rücktrittszeitpunkt auch 100 % des Reisepreises einbehalten werden. Vor allem bei teuren Fernreisen oder Kreuzfahrten mit mehreren Personen (z. B. Eltern und Kinder) kann hier ein sehr hoher finanzieller Schaden entstehen, gegen den eine Reiserücktrittsversicherung absichert.
Denn: Warum man eine Reise nicht antreten kann ist dem Reiseveranstalter egal, es zählt einzig und allein dass man sie storniert, nicht die möglichen Gründe. Anders ist das bei der Reiserücktrittsversicherung: Sollte man unverschuldet eine Reise nicht antreten können, so sichert die Reiserücktrittsversicherung den finanziellen Schaden ab.
Wann zahlt / haftet eine Reiserücktrittsversicherung?
Allgemein gilt, dass die meisten Reiserücktrittsversicherungen eine Stornierung der Reise für folgende Gründen versichern:- schwerer Unfall / schwere Erkrankung,
- Tod von Angehörigen / Mitreisenden,
- verfrühte / nicht festgestellte Schwangerschaft,
- notwendige, aber nicht mögliche Impfung (z. B. wegen einer Unverträglichkeit),
- schwerer Eigentumsschaden (Wohnungsbrand, Verwüstung, schwerer Sturmschaden, usw.),
sowie je nach Anbieter auch:
- plötzliche, unerwartete Arbeitslosigkeit,
- unerwartete Aufnahme einer Beschäftigung.
Fallen und Haken bei der Reiserücktrittsversicherung
Es gilt immer, dass nicht der freiwillige Rücktritt von einer Reise durch die Reiserücktrittsversicherung versichert ist - wer eine Reise ohne persönliche Not oder Druck storniert, der muss die Kosten selbst tragen.Aber vor allem die Schwangerschaft und die Arbeitslosigkeit / Aufnahme einer Beschäftigung sowie die nicht mögliche Impfung sorgen in der Praxis häufig für Streit zwischen Anbietern von Reiserücktrittsversicherungen und Versicherten, denn hier gilt, dass vor dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung und dem Buchen der Reise z. B. die Schwangerschaft, die Unverträglichkeit oder die mögliche Arbeitslosigkeit (oder Aufnahme einer Beschäftigung) nicht bekannt gewesen sein darf. Vor allem in puncto Schwangerschaft und Arbeitslosigkeit wird oft unterstellt, dass dies bereits im Vorfeld bekannt war.
Reiserücktrittsversicherung - Kosten
Die Kosten für Reiserücktrittsversicherung liegen oft bei 2 - 5 % des eigentlichen Reisepreises bei einer Einmalversicherung - je nachdem wie umfangreich die Reise abgesichert wird und welche Leistungen ergänzend dazugebucht werden, siehe ausführlich: Arten der Reiserücktrittsversicherung - oder die Jahresversicherung, welche zwischen 50 bis 500 Euro und mehr Kosten kann.Der entscheidende Unterschied zwischen einer Einmalversicherung pro Reise und der Jahresversicherung ist, dass sich letztere eher für Vielreisende lohnt und nur bis zu einem Höchstbetrag versichert und die Einmalversicherung sich an „Gelegenheitsreisende„ richtet, welche eher selten teure Reisen unternehmen und immer den vollen Reisepreis absichert.
Es gilt, dass die Jahresversicherung zwar im direkten Vergleich die günstigere Versicherung ist, aber:
- es werden laufend Beiträge fällig,
- es wird nur ein Höchstbetrag abgesichert, nicht darüber hinaus.
Vor allem bei teuren Reisen gilt, dass grundsätzlich geprüft werden sollte, ob diese durch die Jahresversicherung abgedeckt sind oder nicht - ansonsten sollte oder muss zusätzlich (über den vollen Preis) eine Einmalversicherung abgeschlossen werden.
Braucht man eine Reiserücktrittsversicherung?
Ob man eine Reiserücktrittsversicherung nach Aufführung aller wichtigen Fakten braucht oder nicht, entscheidet sich nach unserer Ansicht an folgenden Punkten:- Preis und Kosten der Reise,
- persönliche Situation (finanzielle Belastung durch Stornokosten),
- persönliches Risiko und der
- Reisetätigkeit.
Das heißt: Wer nur selten eine Reise unternimmt, der kann in der Regel auf eine Jahresversicherung verzichten.
Und: Eine (einmalige) Reiserücktrittsversicherung sollte vor allem dann abgeschlossen werden, wenn das persönliche Risiko eines möglichen Reiseabbruchs sehr hoch ist, z. B.:
- viele Kinder (mögliche schwere Erkrankung vor der Reise),
- viele ältere Angehörige (möglicher Todesfall),
- die Reisekosten im Verhältnis zur persönlichen Einkommenssituation sehr hoch sind und man lange dafür sparen musste oder
- der Arbeitsplatz durch Veränderungen im Berufsfeld unsicher sein kann.
Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich meist nicht, wenn es sich um eine günstige oder im Preis vergünstigte oder kurzfristige Reise handelt. Je nach persönlichem Risiko empfiehlt sich hier maximal der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung.