Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Beamte können zur Existenzsicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit auf eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, zurückgreifen. Aber wie auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es hier einige Dinge zu beachten.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sichert generell gegen Invalidität ab, falls infolge eines Unfalls dem erlernten Beruf nicht mehr nachgegangen und diese nicht mehr ausgeübt werden kann. Mittels der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte wird vor allem der Einkommensverlust kompensiert, der mit einer Entlassung oder Versetzung in den Vorruhestand einhergeht. Zusätzlich zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte kann noch eine Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Zwar ist man auch über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Invalidität geschützt, aber nur, wenn sich infolge eines Unfalls keiner möglichen Arbeit mehr nachgehen lässt. Das hat in der Praxis leider oft zur Folge, dass Einkommensverluste infolge einer geringer qualifizierten Tätigkeit entstehen. Gerade für das Einkommen von Familien, vor allem wenn noch größere Schuldenlasten, z. B. infolge eines Hausbaus oder Hauskaufes bestehen, sind die Konsequenzen hier nicht zu unterschätzen.

Entscheidend bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ist wie auch bei der Berufsunfähigkeit die so genannte „abstrakte Verwendung„. Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte schlägt sich diese in der echten und unechten Dienstunfähigkeitsklausel nieder.

Die echte Dienstunfähigkeitsklausel erkennt man am Wortlaut „allgemeine Dienstunfähigkeit„, was bedeutet, dass dem erlernten und bisher ausgeübten Beruf nicht mehr nachgekommen werden kann. Nur wenn diese Klausel enthalten ist, springt der Versicherungsschutz infolge einer Dienstunfähigkeit ein. Vollzugsbeamte und uniformierte Beamte sollten zudem darauf achten, dass diese Dienstunfähigkeitsklausel auch, was gesondert erwähnt werden muss, für sie gilt. Ansonsten kann der Versicherungsschutz bei einer Dienstunfähigkeit verweigert werden.

Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel entspricht der abstrakten Verwendung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung - das heißt, dass hier die gleichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Dienstunfähigkeit gelten wie bei der gesetzlichen Unfallversicherung: Nur wenn man für keinen Beruf, also nicht nur für den bisher ausgeübten, verwendungsfähig sein sollte, würde der Versicherungsschutz greifen.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte mit einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel ist somit weitestgehend wertlos. Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte erkennt man gegenüber der echten Dienstunfähigkeitsklausel am fehlenden Zusatz „allgemein„ - es wird nur eine Dienstunfähigkeit erwähnt.

Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte gilt ansonsten das gleiche wie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung: Werden bei der Antragstellung wahrheitswidrige Angaben zu möglichen Vorerkrankungen, Erkankungsrisikos oder Erkrankungen innerhalb der Familie gemacht, erlischt der Versicherungsvertrag. Auch wird es mit steigendem Alter, aufgrund möglicher bis dato erlittener Vorerkrankungen, schwieriger, überhaupt noch eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte abschließen zu können.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sollte deswegen so früh wie möglich, am besten nach Eintritt in den Dienst, abgeschlossen werden. Falls ein Abschluss nicht mehr möglich sein sollte, kann ersatzweise die private Unfallversicherung abgeschlossen werden, deren Schutz jedoch weniger umfassend ist.