Hartz 4 Antrag stellen

Wenn man keine Arbeit finden kann oder beispielsweise alleinerziehend ist, und man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, so sieht man sich gezwungen, um das tägliche Leben bestreiten zu können, einen Hartz 4 Antrag zu stellen. Damit man auch tatsächlich das Arbeitslosengeld 2 erhält, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Wer kann Hartz 4 beantragen?
Grundsätzlich kann jeder Hartz 4 beantragen, der die deutsche Staatsbürgerschaft hat - auch eine Arbeitsstelle ist kein Hindernisgrund für das Arbeitslosengeld 2. Entsprechend steht auch Selbständigen, die nicht ausreichend verdienen, Hartz 4 zu. Ob man tatsächlich Arbeitslosengeld 2 erhält und in welcher Höhe, hat mit der theoretischen Möglichkeit, einen Antrag stellen zu können, im Grunde wenig zu tun.

Benötigte Unterlagen
Der Berater im Jobcenter bzw. im Sozialamt wird verschiedene Unterlagen vom Antragsteller benötigen. Dazu gehören:

- ein ausgefüllter Antrag
- Mietvertrag
- Nebenkostennachweis
- Heizkostennachweis
- Mietbescheinigung (vom Vermieter)
- Wohngeldbescheid
- Personalausweis
- Meldebescheinigung
- Kontoauszüge

Antragstellung und Ablauf
Um Hartz 4 zu beantragen muss man sich, und das ist je nach Gemeinde ein wenig unterschiedlich, entweder an das Jobcenter oder das Sozialamt wenden. Dort füllt man den Erstantrag aus und erhält eine Auflistung der Unterlagen, die man einreichen muss. Außerdem werden Folgetermine genannt, zu denen man auf jeden Fall erscheinen sollte.

In aller Regel wird die Frist, die bis zur Abgabe der Unterlagen gestellt wird, auch begrenzt, und beläuft sich auf einen Monat - hat man bis dahin nichts von sich hören lassen, wird der Antrag auf Hartz 4 abgelehnt. Gegen den Ablehnungsbescheid kann man jedoch Widerspruch einlegen - bzw. ein Widerspruch erfolgt automatisch, wenn die Unterlagen doch noch eingereicht werden.

Wie viel Geld erhalte ich?
Das Amt übernimmt Miete und Nebenkosten, sofern die Wohnung den geltenden Maßstäben entspricht - ist sie zu groß bzw. zu teuer, so wird die Miete nur anteilig übernommen. Zusätzlich werden die Lebenshaltungskosten übernommen, und zwar in Form einer Pauschale von 347 Euro, womit man aber auch private Versicherungen (außer Krankenversicherung) und die Telefonrechnung bezahlen muss.