Müssen Kontoauszüge bei Hartz 4 / ALG II vorgelegt werden?

Wenn man Hartz 4 / ALG II - die ehemalige Sozialhilfe - beantragen muss, wird man seitens des Jobcenters oder der ARGE oft dazu aufgefordert, Kontoauszüge vorzulegen, die oft bis zu 3 - 6 Monate in der Vergangenheit liegen. Oft wird dies sogar noch dann gefordert, wenn der Antrag auf Hartz IV / ALG II bereits bewilligt wurde und nur verlängert werden soll.

Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.02.2009 (Az.: B 4 AS 10/08 R), muss dieser Forderung entsprochen werden, auch wenn kein Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegt. Laut Ansicht des Bundessozialgerichts ist dies nach  § § 60 ff. SGB I zulässig als Mitwirkungsobliegenheit. Jedoch ist es zulässig, dass der Antragssteller seine Kontoauszüge schwärzen darf - zumindest die Empfänger von Überweisungen sowie die Verwendungszwecke. Es dürfen jedoch keine Einnahmen geschwärzt werden sowie Zahlungen, die für den Antrag relevant sind, z. B. Löhne oder Gehälter, sowie Kosten für Strom und Miete. Diese Auszüge muss das Jobcenter / die ARGE auch so akzeptieren.

Falls das Jobcenter oder die Arbeitsagentur bei einem Antrag auf Hartz 4 / ALG II zum Nachweis der Miete oder des Lohnes die Kontoauszüge verlangt, so muss man diesem Wunsch nicht entsprechen. Laut der Entscheidung mehrere Gerichte ist hier auch der Mietvertrag oder das Arbeitsentgelt ausreichend bzw. nur eine schriftliche Erklärung, die vom Vermieter oder Arbeitgeber abgegeben wird. Jeder dieser Nachweise ist insofern ausreichend, dass das Amt auf dieser Grundlage nicht mehr die Vorlage der Kontoauszüge verlangen kann.

Es ist durchaus verständlich, dass man seine Privatsphäre nicht soweit dem Amt gegenüber öffnen möchte - jedoch muss man auch beachten, dass falls man die Kontoauszüge nur deswegen nicht vorlegen möchte, da man Guthaben oder Vermögenswerte über der Freigrenze hat, die temporäre Verheimlichung unschöne Konsequenzen haben kann. Falls Vermögenswerte so vor dem Amt versteckt werden würden, würde es sich hierbei um Betrug handeln und nicht nur der Antrag auf Hartz 4 / ALG II wäre damit hinfällig.